Illustration: Eine Frau in verzweifelter Haltung. Eine Polizistin und ein Polizist stehen ihr bei.

Häusliche Gewalt: So können Polizei und Justiz helfen 

Frau F. hat sich in ihrem Badezimmer eingeschlossen. Ihr Mann hat sie getreten; nun bedroht er sie durch die verriegelte Tür. Sie greift nach ihrem Handy und wählt den Polizei-Notruf 110. Kurz darauf klingeln eine Beamtin und ein Beamter. Frau F. ist erleichtert. Doch was geschieht jetzt? Wie die Polizei und die Justiz Gewaltopfer konkret unterstützen können, erklären hier eine Opferbeauftragte und ein Ermittler von der Münchner Kriminalpolizei.  

HILFE. JETZT. SOFORT.

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Über …

Andrea Kleim: berät Opfer von häuslicher Gewalt 

Porträtfoto: Andrea Kleim.

Andrea Kleim ist Kriminalhauptkommissarin beim Münchner Kommissariat 105 für Prävention und Opferschutz. Seit rund 20 Jahren arbeitet sie als Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer. Sie berät Menschen, die häusliche oder sexualisierte Gewalt, Misshandlung oder Missbrauch erlebt haben. Sie klärt auf, gibt Tipps, vermittelt bei Bedarf an die passende Anlaufstelle weiter. Für sie besonders wichtig: In der Beratung erleben gewaltbetroffene Menschen, dass sie ernst genommen werden.  

Albert Krautenbacher: ermittelt bei häuslicher Gewalt 

Porträtfoto: Albert Krautenbacher.

Albert Krautenbacher ist Erster Kriminalhauptkommissar. Seit 2016 leitet er das Münchner Kommissariat 22; seine Dienststelle bearbeitet Fälle von häuslicher Gewalt und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Davor verfolgte Albert Krautenbacher 25 Jahre lang Raubdelikte. Mit Andrea Kleim arbeitet er eng zusammen; informiert ihn seine Kollegin über eine mögliche Gewalttat, nimmt Krautenbacher die Ermittlungen auf.   

Ein Beispiel: Die Geschichte von Frau F.

Was tun bei oder nach häuslicher Gewalt? 

Frau F. gibt es nicht wirklich. Wir haben ihre Geschichte erfunden. An ihrem Beispiel machen Andrea Kleim und Albert Krautenbacher anschaulich, wie Polizei und Justiz die Opfer von häuslicher Gewalt unterstützen können.  

Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt nennt man jede Form von Gewalt in der Ehe, Partnerschaft, Familie, Lebensgemeinschaft oder Ex-Beziehung. Sie geschieht sehr häufig: Fast alle zwei Minuten erlebt ein Mensch in Deutschland häusliche Gewalt. (Quelle: Bundesinnenministerium, Lagebild Häusliche Gewalt 2022). In den allermeisten Fällen richtet sich häusliche Gewalt gegen Frauen. Es geschieht aber auch häusliche Gewalt gegen Männer. Oft erleben die Kinder des (Ex-)Paares die Gewalt mit. Das bedeutet für sie eine Kindheit voller Angst. Und eine hohe Gefahr, dass sie als Erwachsene selbst Gewalt erleiden oder ausüben. (Mehr erfahren: zur Themenseite „Häusliche Gewalt")

Hier finden Sie Hilfe bei häuslicher Gewalt: Beratung und Schutz für Frauen, Beratung und Schutz für Männer 

Drohungen, Beleidigung, Erniedrigung, Tritte, Schläge, Vergewaltigung: Häusliche Gewalt hat viele Gesichter. Manchmal rufen, wie in unserem Beispielfall Frau F., die Opfer selbst die Polizei zu Hilfe. Oder die Nachbarn melden sich, weil es nebenan wieder so laut ist. Schon Grundschulkinder wählen die 110, weil sie Angst um ihre Mama haben. 

Oft ruft aber gar niemand an. Die Opfer tragen ihren Schmerz, ihre Scham und ihre Angst schweigend mit sich herum, lange Zeit. Sie schweigen aus Sorge: „Sie wollen die Familie erhalten“, schildert Andrea Kleim, „ihren Kindern keine Trennung zumuten, sie fürchten sich davor, es nicht allein mit den Kindern zu schaffen, sie haben einfach Existenzangst.“ Manche Betroffene haben kein Vertrauen in die Polizei. Andere empfinden die Gewalt auch als „nicht so schlimm“ und hoffen auf Besserung. Andrea Kleim: „Es gibt eine typische Dynamik bei häuslicher Gewalt. Die Frau sagt sich, dass es sich schon irgendwie wieder einrenkt. Aber wir wissen: Es wird wieder Konflikte geben und sie werden wieder in Gewalt münden. Einfach so wird sich nichts ändern.“ Vielleicht komme aber irgendwann der Punkt, an dem das Leid unerträglich werde. Dann gehen die Betroffenen zu einer Polizeiwache oder Beratungsstelle. Für viele ist es der erste Schritt für einen Neuanfang. 

Lesetipp: Häusliche Gewalt kann jede und jeden treffen 

Auf einem Handy-Bildschirm ist der Blogbeitrag „Partnerschaftsgewalt: Es kann auch Sie treffen“ zu sehen.

„Das kommt bei uns nicht vor!?“ Doch. Häusliche Gewalt oder Partnerschaftsgewalt kann jeden Menschen treffen. Angelika Wagner ist gebildet, erfolgreich, wohlhabend, angesehen – und hat häusliche Gewalt erlebt. In unserem Blogbeitrag schildert sie ihren Weg aus der Gewalt und in ein neues Leben. „Es kann auch Sie treffen“: zum Blogbeitrag 

Aber kommen wir zurück zu Frau F. Ihre Gewalt-Geschichte beginnt wie so viele mit häufigen Streitereien. Ihr Mann reagiert immer aggressiver. Er schreit sie an, beleidigt sie. Dann beginnt er ihr zu drohen: Er werde sie fertigmachen, ihr die Kinder wegnehmen, das gemeinsame Konto sperren … Eines Tages packt er sie an den Handgelenken, schüttelt sie grob und schubst sie dann von sich weg. Frau F. stürzt zu Boden. Ihr Mann reagiert entsetzt, nimmt sie in den Arm, entschuldigt sich. Doch als Frau F. am nächsten Tag in Ruhe mit ihm reden will, nennt er die Tat einen Ausrutscher und gibt ihr die Schuld. Immer häufiger übt Herr F. nun psychische und körperliche Gewalt aus. Bis zu dem Abend, als Frau F. sich im Bad einsperrt und den Polizeinotruf 110 wählt.  

Selbst schuld an Gewalt? Nein!

Ein Mann brüllt seine Frau an, bedroht oder schlägt sie, weil sie die Spülmaschine „falsch“ einräumt, weil sie mit Freundinnen ausgegangen ist oder weil die Kinder zu laut spielen? Für Gewalt gibt es keine Entschuldigung. Die Verantwortung für Gewalt trägt immer der Täter oder die Täterin. Sie erleben häusliche Gewalt? Sie sind nicht selbst schuld. Sie sind nicht allein! Hier finden Sie Hilfe bei häuslicher Gewalt

Eine Beamtin und ein Beamter von der Schutzpolizei klingeln. Herr F. öffnet, er ist wütend und laut. Frau F. wagt sich aus dem Bad, sie weint. Was passiert jetzt? Albert Krautenbacher: „Die Beamtin und der Beamte trennen die beiden und befragen sie einzeln. Dabei versuchen sie zu klären, welche Delikte vorliegen. Frau F. wird danach gefragt, ob sie Schutz durch Maßnahmen wie zum Beispiel ein befristetes Kontaktverbot wünscht. Dann darf ihr Mann – bei uns in München in der Regel zehn Tage lang – keinen Kontakt zu ihr aufnehmen. Er muss die gemeinsame Wohnung verlassen und anderswo Unterschlupf suchen. Er darf seine Frau nicht besuchen, nicht anrufen, keine Nachrichten schicken.“  

Was ist das Gewaltschutzgesetz?

Früher hatten Opfer häuslicher Gewalt nur drei Möglichkeiten: privat unterkommen (z. B.  bei Bekannten), in eine Schutzeinrichtung ziehen oder weiter mit der gewalttätigen Person in der Wohnung leben. Seit 2002 stärkt das Gewaltschutzgesetz die Betroffenen. Nicht mehr die Opfer müssen die Wohnung verlassen, sondern die Täter bzw. Täterinnen. Polizei und Justiz können der gewalttätigen Person unter anderem verbieten, die gemeinsame Wohnung zu betreten, Kontakt zum Opfer aufzunehmen oder sich dem Opfer zu nähern. Andrea Kleim, Opferbeauftragte der Münchner Polizei: „Frauen staunen oft, was alles möglich ist. Das Gewaltschutzgesetz öffnet ganz neue und einfache Wege!“ 
Gewaltschutzgesetz: Flyer herunterladen 

Mehr erfahren über Schutzmaßnahmen 

Frau F. entscheidet sich für das Kontaktverbot. Es verschafft ihr wertvolle Zeit: Sie kann zur Ruhe kommen, sich beraten lassen und über mögliche nächste Schritte entscheiden. Unter Aufsicht eines Polizeibeamten packt Herr F. das Nötigste in eine Tasche: Kleidung, ein paar persönliche Gegenstände. Seinen Wohnungsschlüssel muss er abgeben. Dann verlässt er das Haus. Was würde passieren, wenn Herr F. das Kontaktverbot missachtet, an der Wohnungstür klingelt oder Frau F. mit Anrufen nachstellt? „Dann muss Frau F. den Notruf 110 wählen. Die Polizei kommt und kann Herrn F. in Gewahrsam nehmen“, erklärt Albert Krautenbacher. Über die weiteren Maßnahmen entscheidet das zuständige Gericht oder, nachts, die Polizei. Eine mögliche Maßnahme: Herr F. muss die Nacht in einer Zelle verbringen.“  

Ein Polizist füllt ein Info-Formular aus.

Wenn Gewaltopfer wie Frau F. die Polizei rufen, erhalten sie Rat, Unterstützungsangebote und ein Info-Formular. Darauf finden sie 1. das Aktenzeichen (das ist wichtig u. a. bei Rückfragen oder wenn sie Anzeige erstatten möchten) und 2. Infos zu möglichen Schutzmaßnahmen, vom Platzverweis gegen den Täter bzw. die Täterin bis zum Kontakt- oder Aufenthaltsverbot. Was bedeutet das genau? Das erfahren Sie hier: Infos über Schutzmaßnahmen 

Tipp:  Lassen Sie sich untersuchen und Gewaltspuren sichern 

Frau F. reibt sich die Handgelenke. Wo ihr Mann sie gewaltsam festgehalten hat, sind noch Druckspuren zu erkennen. Am Hinterkopf bildet sich eine Beule, den Ellbogen verfärbt ein Bluterguss. Die Schutzpolizistin empfiehlt Frau F., sich untersuchen und die Verletzungen dokumentieren zu lassen. Ärztliche Aufzeichnungen sind wichtige Beweismittel. Frau F. weiß in ihrer Aufregung noch nicht, wie sie weiter vorgehen möchte. Am nächsten Morgen entscheidet sie sich: Sie geht zu ihrer Hausärztin und vertraut sich ihr an.  

Tipp: Spuren sichern lassen!

Sie haben häusliche oder sexualisierte Gewalt erlebt? Auch wenn Sie „nur“ leicht verletzt wurden: Es ist wichtig, sich ärztlich behandeln und die Spuren sichern zu lassen. Dafür können Sie sich an eine Arztpraxis, eine Ambulanz oder die Untersuchungsstelle für Opfer von häuslicher Gewalt am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München wenden. Bei schwereren Verletzungen kann die Polizei das Gewaltopfer zu einem Institut für Rechtsmedizin begleiten. Die Untersuchung, Dokumentation und Spurensicherung sind für gewaltbetroffene Menschen kostenfrei.  

Mehr erfahren: Infos über Anlaufstellen bei häuslicher Gewalt 

Was ist eine Strafanzeige?

  • Eine Strafanzeige ist die Mitteilung des Verdachts einer Straftat. 
  • Sie kann von jeder oder jedem gestellt werden: von der geschädigten Person aber zum Beispiel auch von einer Zeugin oder einem Zeugen. 
  • Um Strafanzeige zu erstatten, müssen keine Fristen oder Formvorgaben eingehalten werden. Für eine Anzeige können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden. 
  • Staatsanwaltschaft und Polizei sind verpflichtet, strafrechtliche Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihnen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten bekannt werden.

Am Tag nach der Gewalttat: Beratungsangebot von der Opferbeauftragten

Zurück auf der Dienststelle schreiben die Schutzpolizistin und ihr Kollege einen Bericht. Darin informieren sie Andrea Kleim als Opferbeauftragte und Albert Krautenbacher als Ermittler über den Vorfall. Am nächsten Tag ruft Andrea Kleim bei Frau F. an. „In der Nacht ist so viel passiert, es war sehr aufregend für Frau F. Unser Gespräch am nächsten Tag gibt ihr Orientierung“, beschreibt die Kriminalhauptkommissarin.

„Wir wollen Gewaltopfern das Gefühl geben: Ich werde betreut, es wird etwas getan. Die Polizei kann konkrete Maßnahmen treffen: gegen den Täter bzw. die Täterin und für das Opfer. Wenn etwas passiert ist: Scheuen Sie sich nicht, rufen Sie die Polizei!“

Albert Krautenbacher, Kriminalhauptkommissar

Ein einmaliger „Ausrutscher“? Nein, Gewalt wiederholt sich

Die beiden Frauen telefonieren fast eine Stunde lang. „Die Kolleginnen und Kollegen von der Streife fragen nach dem Was, Wer, Wo und Wann“, sagt Andrea Kleim. „Ich frage: Wie kann es weitergehen? Haben Sie Unterstützung, durch Angehörige, im Freundeskreis? Möchten Sie sich durch gerichtliche Maßnahmen vor Ihrem Mann schützen? Schaffen Sie das selbst oder brauchen Sie Unterstützung?“ Frau F. ist unsicher. Ihr Mann war ihre große Liebe. Jetzt hat sie Angst vor ihm. Aber …

„Es gibt eine typische Dynamik bei häuslicher Gewalt.“ Andrea Kleim hat sie schon oft erlebt: „Die Frau sagt sich, dass es sich schon irgendwie wieder einrenkt. Doch wir wissen: Es wird wieder Konflikte geben und sie werden wieder in Gewalt münden. Einfach so wird sich nichts ändern. Der Damm ist gebrochen.“ Albert Krautenbacher nickt. „Es ist nicht so einfach, die Beziehung aufzugeben und sich zu trennen. Doch die Gefahr steigt, dass sich die Gewalt wiederholt. Nach dem ersten Übergriff haben viele Männer ein schlechtes Gewissen und reißen sich eine Weile am Riemen. Aber bald kommen sie wieder in den alten Tritt.“ Andrea Kleim empfiehlt Opfern häuslicher Gewalt deshalb, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, die bei Bedarf auch längerfristig berät und begleitet (Häusliche Gewalt: Hier finden Sie Beratung und Hilfe). Auch für Täter bzw. Täterinnen, die keine Gewalt mehr ausüben wollen, gibt es hilfreiche Angebote (zur Themenseite „Ich möchte keine Gewalt mehr ausüben").

Andrea Kleim und Albert Krautenbacher fahren in einem Paternoster.

Von der Beratung bis zu Ermittlung: Wie Andrea Kleim und Albert Krautenbacher unterstützen bayernweit Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte die Opfer von häuslicher Gewalt. Andrea Kleim hat allerdings einen ganz besonderen Arbeitsplatz: Im Polizeipräsidium mitten in der Münchner Altstadt dreht einer der letzten Paternoster in Bayern seine Runden.

Frau F. denkt lange über das Gespräch mit Andrea Kleim nach. Sie bespricht sich mit ihrer Schwester und ihrer besten Freundin. Beide sind sich einig: „Du musst etwas tun, setz ein Zeichen!“ Auch bei einer Fachberatungsstelle ruft Frau F. an; Andrea Kleim hatte ihr die Adresse gegeben. Das Beratungsangebot ist speziell zugeschnitten auf Frauen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Einige Tage später meldet sich Frau F. wieder bei Andrea Kleim. Sie hat sich entschieden: Sie möchte einen Strafantrag stellen. 

Was ist ein Strafantrag?

  • Ein Strafantrag ist der Antrag auf Einleitung eines Strafverfahrens: Die geschädigte Person drückt damit aus, dass er oder sie möchte, dass die Straftat verfolgt wird. 
  • Sogenannte Antragsdelikte (z. B. Beleidigung) setzen voraus, dass form- und fristgerecht Strafantrag gestellt wird.
  • Bestimmte Antragsdelikte (z. B. vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung) kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag verfolgen, wenn sie wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
  • Obwohl die Staatsanwaltschaft in vielen Fällen auch ohne einen Strafantrag des Opfers das Verfahren eröffnen kann, kann ein Strafantrag des Opfers eine wichtige Komponente für die Einstufung des Falles darstellen. 

Im Fall der Frau F. nimmt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf und bewertet die Beweismittel. Sie macht von der Möglichkeit Gebrauch, von der Verfolgung vorläufig abzusehen, und erteilt dem Beschuldigten zugleich eine strenge Auflage: Herr F. muss an einer Täterberatung teilnehmen (Einblick:zum Blogbeitrag "Häusliche Gewalt: Wenn Männer gewaltlos werden wollen"). Erfüllt er die Auflage nicht, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnehmen. Mehrere Monate lang besucht Herr F. also die Einzelberatung und die Tätergruppe. Frau F. hält engen Kontakt zu einer Beratungsstelle für Frauen. An ihrem Mann bemerkt sie Veränderungen; er sucht das Gespräch, hört ihr zu, redet seine Tat nicht mehr klein. Ob sie die Beziehung fortführen wird? Da ist sich Frau F. noch nicht sicher. Doch sie weiß: Ob sie sich trennt oder einen Neuanfang mit ihrem Mann versucht – bei Fragen oder Problemen hat sie eine Anlaufstelle. Sie fühlt sich nicht mehr allein, sondern unterstützt und bestärkt. „Frau F. weiß, dass sie sich jederzeit wieder bei der Beratungsstelle oder bei mir melden kann“, verspricht Andrea Kleim. „Hier bekommt sie bei Bedarf Unterstützung auf emotionaler und praktischer Ebene.“

„Machen Sie nicht so viel mit! Denken Sie an sich und an Ihre Kinder! Holen Sie sich Hilfe, rufen Sie die Polizei. Oder rufen Sie bei einer Beratungsstelle an, reden Sie z. B. mit einer Freundin oder einem Freund. Aber halten Sie die Angst nicht alleine aus.“

Andrea Kleim, Kriminalhauptkommissarin
Häusliche Gewalt erlitten? Was jetzt wichtig ist und wer hilft

Wie Polizei, Justiz und Beratungsstellen helfen können

In der Infobox sehen Sie die wichtigsten Tipps auf einen Blick. Darunter stellen wir Maßnahmen und Anlaufstellen bei häuslicher Gewalt vor.

Auf einen Blick

  1. Sie wurden angegriffen? Sie sind in Gefahr? Rufen Sie die Polizei (Notruf 110).
  2. Lassen Sie sich untersuchen, Verletzungen behandeln und dokumentieren und Spuren sichern, zum Beispiel in einer Arztpraxis oder Ambulanz.
  3. Fotografieren Sie selbst Ihre Verletzungen. Und schreiben Sie auf, was passiert ist. Das ist wichtig, wenn Sie vielleicht später Anzeige erstatten oder Strafantrag stellen wollen.
  4. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Dort bekommen Sie Infos, praktische Tipps und Unterstützung. Bei Bedarf werden Sie weitervermittelt, zum Beispiel an eine Fachberatung, eine Schutzeinrichtung („Frauenhaus“) und/oder ein therapeutisches Angebot. Gewalt erlebt? Von Gewalt bedroht? Hier finden Sie Rat und Hilfe
  5. Beantragen Sie Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz, z. B. einen Platzverweis oder ein Kontaktverbot.
  6. Erstatten Sie Anzeige und Strafantrag.

Sie werden akut bedroht? Sie erleben Gewalt? Wählen Sie den Polizei-Notruf 110. Die Beamtinnen und Beamten sind erfahren im Umgang mit häuslicher Gewalt. Sie geben Ihnen alle wichtigen Infos. Wenn nötig, können sie sofort Schutzmaßnahmen einleiten, um Sie zu schützen.

Sie haben Angst vor Ihrem Partner, Ihrer Partnerin, Ihrem oder Ihrer Ex? Sie haben in der Beziehung zum Beispiel psychische Gewalt, körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder andere Formen der häuslichen Gewalt erlebt? Es gibt Anlaufstellen, die Sie beraten und unterstützen: telefonisch, im Online-Chat, per E-Mail oder vor Ort.

Erste Orientierung und Beratung:

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen", Telefon: 116 016

Hilfetelefon „Gewalt an Männern", Telefon: 0800 1239900

Bayerisches Hilfetelefon für LSBTIQ, Telefon: 0800 00 112 03

Bei der Polizei können Sie sich beraten lassen und Anzeige erstatten:

In jedem Polizeipräsidium beraten und unterstützen speziell geschulte Beamtinnen und Beamte Opfer von häuslicher Gewalt: Hier finden Sie die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer

Anzeige erstatten können Sie auf jeder Polizeiwache. Hier finden Sie Polizeidienststellen in Ihrer Nähe

In unserem Hilfe-Finder können Sie nach weiteren Anlaufstellen filtern:

Mehr erfahren über …

Sie haben häusliche Gewalt erlebt? Lassen Sie sich untersuchen, Verletzungen behandeln und dokumentieren und Spuren sichern. 

Tipps!  

  • Machen Sie auf jeden Fall (auch) selbst Fotos von Ihren Verletzungen. Oder bitten Sie eine Vertrauensperson, die Fotos zu machen (sie oder er kann sie dann auch als Zeugin bzw. Zeuge unterstützen). 
  • Rufen Sie die Polizei (Notruf 110) oder wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle in Ihrer Nähe. Die Polizei hilft Ihnen und begleitet Sie auf Wunsch zur Untersuchung/Spurensicherung.  

Sie haben häusliche Gewalt erlebt? Sie können Anzeige erstatten.  

  • Warum? Um ein Zeichen zu setzen und sich vor künftiger Gewalt zu schützen. 
  • Wann? Direkt nach der Tat oder auch später. Übrigens auch dann, wenn Sie denken, dass Sie keine Beweise in der Hand haben: Auch Ihre Aussage reicht für die Anzeigeerstattung aus! 
  • Wo? Auf jeder Polizeiwache. 

Tipps!  

  • Lassen Sie sich nach körperlicher oder sexualisierter Gewalt möglichst schnell ärztlich untersuchen und behandeln, Verletzungen dokumentieren und Spuren (an Körper oder Kleidung) sichern. Sie können als Beweismittel Ihre Aussage untermauern. 

Was passiert nach der Anzeige? Die zuständige Staatsanwaltschaft prüft die Beweismittel und kann Anklage erheben. Der Täter oder die Täterin kann vor Gericht gestellt werden.  

Sie haben häusliche Gewalt erlebt? Sie werden bedroht oder gestalkt? So können Polizei und Justiz helfen (Beispiele): 

Bei einem polizeilichen Platzverweis gilt: 

Ihr (Ex-)Partner oder Ihre (Ex-)Partnerin darf die gemeinsame Wohnung für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 2 Wochen) nicht betreten. Er oder sie muss die Schlüssel zu Ihrer Wohnung abgeben. Auch dann, wenn Sie beide den Mietvertrag unterschrieben haben oder wenn ihm oder ihr die Wohnung gehört.  

Bei einem polizeilichen Kontaktverbot gilt: 

Ihr (Ex-)Partner oder Ihre (Ex-)Partnerin darf die Wohnung nicht betreten und keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Auch nicht anrufen, mailen oder Textnachrichten schicken.  

Ein polizeilicher Platzverweis oder ein polizeiliches Kontaktverbot sind kurzfristige Maßnahmen. 

Wenn Sie länger Schutz brauchen, können Sie folgende Maßnahmen bei der Rechtsantragsstelle bei Ihrem Familiengericht beantragen: 

  • Kontakt- und Näherungsverbot  

Die gewalttätige Person darf sich Ihnen für längere Zeit nicht nähern und keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen. 

  • Wohnungszuweisung

Sie dürfen die Wohnung allein bewohnen.  

Wie lange? Wenn die Wohnung dem Täter oderder Täterin gehört oder der Mietvertrag nur auf ihn oder sie läuft: 6 Monate lang (mit der Möglichkeit einer Verlängerung). Wenn die Wohnung Ihnen allein gehört oder von Ihnen allein gemietet wurde: unbefristet. Wenn die Wohnung Ihnen beiden gehört oder von Ihnen beiden gemietet wurde, legt das Gericht eine Frist fest. 

Wie können Sie die gerichtlichen Maßnahmen beantragen? 

Sie gehen selbst zur Rechtsantragsstelle beim Familiengericht. (Das Familiengericht finden Sie beim Amtsgericht in Ihrem Ort: Amtsgerichte in Bayern finden

Oder: Sie beauftragen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. 

Auf den Websites einiger Gerichte können Sie online ein Antragsformular herunterladen, es ausfüllen und per Post ans zuständige Familiengericht schicken. Der Antrag wird in der Regel schnell bearbeitet: „In München bekommt man oft am Tag des Antragseingangs ein Ergebnis“, sagt Kriminalhauptkommissarin Andrea Kleim. Hier sehen Sie ein Beispiel für ein Antragsformular (Achtung, es gilt nur fürs Münchner Familiengericht Pacellistraße!) 

Das Kontaktverbot reicht nicht aus?  

Der Täter oder die Täterin läuft Ihnen zum Beispiel „zufällig“ immer wieder über den Weg? Die nächste Stufe ist das Aufenthaltsverbot. Ihr (Ex-)Partner oder Ihre (Ex-)Partnerin darf Ihr Wohnviertel oder Ihren Wohnort nicht betreten. Das Aufenthaltsverbot muss ein Amtsgericht (per Eilentscheidung) verhängen: Amtsgerichte in Bayern finden (Fragen Sie nach der Rechtsantragsstelle beim Familiengericht.) 

Hinweis: Diese Maßnahme wird nur bei Hochrisikofällen verhängt. In den allermeisten Fällen reichen Maßnahmen wie Platzverweis oder Kontaktverbot aus. (Dasselbe gilt für das Aufenthaltsgebot: In diesem Fall wird dem Täter oder der Täterin ein Ort oder Gebiet zugewiesen, das er oder sie nicht verlassen darf.) 

Ist eine Frau von schwerer Körperverletzung oder Tötung bedroht, wird ein Runder Tisch einberufen: Polizei, Fachleute aus Psychiatrie und Forensischer Psychologie, je nach Situation zum Beispiel auch das Jugendamt oder die Ausländerbehörde, kommen dann in enger Taktung zu Fallkonferenzen zusammen. „Sie schätzen das Risiko ab und leiten aufeinander abgestimmte Maßnahmen ein, um die Frau zu schützen. Grundlage ist die Istanbul-Konvention“, erklärt Ermittler Albert Krautenbacher. „Das ist eine tolle Sache, denn sie hilft den Opfern und entlastet den einzelnen Sachbearbeiter.“ 

Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen 

Häusliche Gewalt: Sie brauchen Rat und Unterstützung? Es gibt bayernweit vielfältige Angebote. Sie sind akut von Gewalt bedroht? Zu Hause sind Sie nicht sicher? Maßnahmen wie ein Kontaktverbot und/oder Platzverweis reichen nicht? Dann kann möglicherweise eine Schutzeinrichtung helfen. Hier finden Sie Infos: 

In Bayern gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Hilfeangebote für Opfer häuslicher Gewalt. Sie sind regional vernetzt; bei Bedarf vermittelt Ihre erste Anlaufstelle Sie an das passende Angebot weiter. Hier finden Sie Anlaufstellen bayernweit (Tipp! Einfach nach Ihrem Ort oder Ihrer Postleitzahl filtern):  

In jedem Polizeipräsidium beraten und unterstützen speziell geschulte Beamtinnen und Beamte Opfer von häuslicher Gewalt.  

  • Was ist ein Frauenhaus bzw. eine Männerschutzwohnung? 

Im einem Frauenhaus kommt die Frau (mit ihren Kindern) unter, so lange es nötig ist, einige Tage, Wochen oder auch Monate. Außer den Frauen und dem Betreuerteam hat niemand Zugang. Die Fachkräfte beraten die Frauen, helfen ihnen, Gewalterlebnisse zu verarbeiten und neue Ziele für ihr Leben zu entwickeln. Die Frauen haben ein eigenes Zimmer und leben so selbstständig wie möglich.  

Für Männer gibt es vergleichbare Angebote: die Männerschutzwohnungen. Einblicke finden Sie im Blogbeitrag „Wohnungen für gewaltbetroffene Männer" 

  • Wie finde ich eine Schutzeinrichtung? 

Die Adressen von Frauenhäusern und Männerschutzwohnungen sind geheim. Sie sind nur telefonisch und online zu erreichen: 

Frauenhäuser in Bayern 

Männerschutzwohnungen in Bayern

Sie werden JETZT bedroht? Rufen Sie den Polizei-Notruf 110

  • Wann ist der Weg in eine Schutzeinrichtung sinnvoll?  

„Bei sehr risikobehafteten Fällen gilt: Um wirkliche Sicherheit zu gewährleisten, muss das Gewaltopfer raus aus der gemeinsamen Wohnung“, erklärt Albert Krautenbacher von der Münchner Kripo. Doch der Umzug in eine Schutzeinrichtung bedeute auch, das Leben komplett umzukrempeln. „Vielleicht in einem Prozent der Fälle ist ein Frauenhaus oder eine Männerschutzwohnung eine Option.“ 

Infomaterialien für Opfer von häuslicher Gewalt.

Die „gelbe Karte“ der Münchner Polizei informiert Gewaltopfer auf einen Blick über Anlaufstellen und Schutzmaßnahmen. Die wichtigsten Infos zum Gewaltschutzgesetz finden Sie im Flyer „Häusliche Gewalt?" 

Weitere Infos & Download 

Weitere Infos bietet unser Flyer „Häusliche Gewalt? Ihr Schutz & Ihre Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz“: 

Oder wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen: 

„Es gibt eine typische Dynamik bei häuslicher Gewalt. Die Frau sagt sich, dass es sich schon irgendwie wieder einrenkt. Aber wir wissen: Es wird wieder Konflikte geben und sie werden wieder in Gewalt münden. Einfach so wird sich nichts ändern.“

Andrea Kleim, Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Anzeige erstatten? Das rät die Polizei

Mit der Anzeige eine klare Grenze ziehen 

Anzeige erstatten wegen häuslicher Gewalt? Gegen den Menschen, den man mal so sehr geliebt hat, vielleicht immer noch liebt? Mit dem man Kinder hat, die Wohnung teilt, das ganze Leben verbringen wollte? Kriminalhauptkommissarin Andrea Kleim hält die Anzeige für einen wichtigen Schritt. „Nicht jeder Fall kommt vor Gericht und nicht alle Straftaten enden mit einer Gefängnisstrafe. Aber in jedem Fall erreicht die Täter bzw. Täterinnen ein Signal, eine Grenzsetzung. Eine Einstellung des Verfahrens ist kein Freispruch.“ 

Porträtfoto: Andrea Kleim und Albert Krautenbacher.

Bei häuslicher Gewalt die Polizei rufen oder bei der Polizei Rat suchen? Unbedingt. Beamtinnen und Beamte wie Andrea Kleim und Albert Krautenbacher sind sehr erfahren in der Betreuung von Gewaltopfern und können unter anderem beraten, mit praktischen Tipps unterstützen und konkrete Schutzmaßnahmen einleiten.  

Raus aus der Gewalt: Hier finden Sie Hilfe

HÄUSLICHE GEWALT: BERATUNG & HILFE