Illustration: Eine Frau und ein Mann schreien einander an.

Was ist Gewalt?

„Gewalt“ nennt man jeden körperlichen und/oder seelischen Zwang gegenüber Menschen – und alle Handlungen, die Tiere oder Dinge schädigen. Gewalt geschieht täglich: im öffentlichen Raum genauso wie zu Hause, in der Schule und am Arbeitsplatz. Neben der sichtbaren Gewalt gibt es die unsichtbare: Sie hinterlässt keine blauen Flecken oder Schnittwunden – aber oft schwere seelische Verletzungen.

Worterklärung (Definition)

Was ist Gewalt?

Der Begriff Gewalt wurzelt im mittelhochdeutschen „Walten“: stark sein, beherrschen (Quelle: Duden, Herkunftswörterbuch). Als Gewalt im engeren Sinne bezeichnet man heute 

  • die (widerrechtliche) Unterwerfung oder Bedrohung von Menschen durch Einzelne oder Gruppen sowie  
  • die bewusste, absichtliche Schädigung von Menschen, Tieren oder Sachen.  

Lesetipp: zur Definition von „Gewalt“ im Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung

Wussten Sie schon ...
Unser Thema

Die personale oder direkte Gewalt

Thema dieser Website ist die personale oder direkte Gewalt: also die Gewalt, die ein Einzelner oder mehrere gegen einen oder mehrere Menschen oder eine Gruppe ausüben. Personale oder direkte Gewalt hat das Ziel, andere einzuschüchtern, zu beherrschen, zu verletzen oder zu töten.

Gewalt: sichtbar oder unsichtbar

Wer beim Stichwort „Gewalt“ an den Faustschlag oder den Messerstich denkt, liegt richtig. Doch genauso schwer verletzen wie die Faust können zum Beispiel herabsetzende Worte oder entwürdigende Bilder. Sie wirken unsichtbar, auf die Gefühle, auf die Seele. Auch Drohungen, Druck und Zwang zählen zur Gewalt. Gewalt wird ausgeübt 

  • im direkten Kontakt zwischen Menschen,  
  • schriftlich, zum Beispiel per (Droh-)Brief, 
  • per Telefon, zum Beispiel durch Stalker, die ihr Opfer ihre ständige Anwesenheit spüren lassen wollen und  
  • immer mehr auch im Internet, vor allem in sozialen Medien. 

 

Formen der Gewalt: nicht immer eindeutig abzugrenzen

Auf dieser Website beschreiben wir verschiedene Formen von Gewalt – zum Beispiel körperliche Gewalt, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt und digitale Gewalt. Die Grenzen zwischen diesen und anderen Formen von Gewalt verlaufen fließend. Körperliche Gewalt belastet oft auch stark die Seele. Psychische Gewalterfahrungen können zu massiven körperlichen Beschwerden führen. Bei der Cybergewalt wird zum Beispiel psychische oder sexualisierte Gewalt ins Web verlagert (wobei der Druck auf die Opfer massiv ansteigt, denn online sind sie für ihre Verfolgerinnen und Peiniger immer und überall erreichbar – und was einmal den Weg ins Netz gefunden hat, ist kaum zu löschen: also noch nach Jahren für viele andere sichtbar.). Kriminelle Vereinigungen (wie Gangs oder Clans) wenden körperliche, psychische, sexualisierte und digitale Gewalt an, um ihre Ziele zu erreichen.

Im häuslichen Umfeld: Ein Mann geht mit geballter Faust auf eine verängstigte Frau zu.

Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft nennt man häusliche Gewalt.

Gewalt = Macht?

Gewalttäter oder Gewalttäterinnen wollen oft Macht gewinnen:  

  • über ihre Opfer oder  
  • über Dritte, die sie mit ihren Drohungen und Gewalthandlungen gegen ein Opfer unter Druck setzen und erpressen.  

Wer Gewalt ausübt, will sich stark fühlen, sein Ego aufbauen, andere beeinflussen, kontrollieren und beherrschen. Dies gilt besonders bei Formen wie der psychischen, sexualisierten und häuslichen Gewalt.  

Politisch motivierte Gewalt zielt unter anderem darauf, Einfluss auf Politik und Gesellschaft auszuüben. 

Rechtliche Sicht

Was ist Gewalt? Welche Handlungen sind strafbar?

Sie erleiden möglicherweise Gewalt, wenn Sie die beiden folgenden Fragen mit JA beantworten:  

  • Jemand hat Sie körperlich oder seelisch verletzt? 
  • Dabei hat er oder sie bewusst und mit Absicht (also nicht versehentlich) gehandelt? 

Auch wenn der Täter oder die Täterin glaubt, im Recht zu sein: Ob eine Handlung Gewalt ist, bewertet das Opfer. Gewalt ist, was sich für SIE falsch anfühlt – nicht unbedingt für den Täter oder die Täterin.  

Sie fühlen sich durch Handlungen eines anderen Menschen unwohl, bedrängt oder bedroht? 

Manchmal ist es schwierig, klare Grenzen zu ziehen. Ein nett gemeintes Kompliment – oder sexuelle Belästigung? Eine unbedachte Äußerung im Streit – oder eine gezielte, planvolle Herabsetzung? Gerade bei psychischer Gewalt weiß oft nur das Opfer um den Schmerz und das Ausmaß der Verletzung. Bei Gewalttaten wie zum Beispiel sexueller Belästigung, Mobbing, Cybermobbing, Stalking, Cyberstalking oder Gaslighting kann es sinnvoll sein, die Drohungen und Angriffe zu dokumentieren. Mit gespeicherten E-Mails, Screenshots von Posts oder eigenen Notizen können Sie belegen, dass Sie wiederholt und planvoll verfolgt, bedroht und/oder angegriffen wurden. 

Viele Gewalttaten sind strafbar. Die Täter und Täterinnen müssen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen rechnen. Manchmal entstehen neue Formen von Gewalt, vor allem im Web. Grob unhöflich, unverschämt oder eine Straftat? Das muss bei Gewalt-Trends der Gesetzgeber bewerten. Beim Upskirting entschied der Bundestag zum Beispiel: Wer unbefugt anderen unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert, begeht kein „Kavaliersdelikt“, sondern eine Straftat.

Wer sich absichtlich verletzt (Selbstverletzung, „Ritzen“) oder tötet (Suizid) übt Gewalt gegen sich selbst aus. Aus rechtlicher Sicht gelten Selbstverletzungen und Suizidversuche jedoch nicht als Gewalt und sind nicht strafbar. 

Abgrenzung

Gewalt: weitere Begriffe

Staatsgewalt ist die Herrschaftsmacht des Staates im eigenen Staatsgebiet und bezogen auf die Staatsangehörigen. In modernen Demokratien ist die Staatsgewalt durch Grundrechte und Menschenrechte sowie durch internationale Verträge und das Völkerrecht eingeschränkt. Mehr erfahren über Staatsgewalt: zur Bundeszentrale für politische Bildung

Das Gewaltmonopol gibt dem Staat (und nur dem Staat) das Recht, notfalls körperliche Gewalt anzuwenden, um die Rechtsordnung durchzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf Notwehr und zum Widerstand gegen jeden, der versucht, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen (Recht zum Widerstand im Grundgesetz: Art. 20 Abs. 4 GG). 

Gewaltenteilung bedeutet:  

  • Das Parlament berät und beschließt Gesetze (= Legislative). 
  • Die Regierung setzt die Beschlüsse des Parlaments um (= Exekutive). 
  • Unabhängige, nur dem Gesetz verpflichtete Gerichte entscheiden Rechts- und Streitfälle (= Judikative).

Der Begriff geht zurück auf den norwegischen Friedensforscher Johan Galtung (* 1930). Strukturelle Gewalt geht nicht von einzelnen Personen aus, sondern steckt im System: in Bedingungen, die es einem Teil der Bevölkerung unmöglich machen oder stark erschweren, ihre grundlegenden Bedürfnisse zu befriedigen und sich zu entfalten. Ein anderes Wort für strukturelle Gewalt ist daher: systemische Gewalt.

Hier finden Sie Hilfe

Beratung und Hilfe, telefonisch, online und vor Ort

Sie erleiden Gewalt?

Oder Sie sind sich nicht sicher und brauchen eine neutrale Person zum Reden? Es gibt viel gute Beratungs- und Hilfeangebote, deutschlandweit, bayernweit und bei Ihnen vor Ort, telefonisch, online oder persönlich. Die meisten sind spezialisiert auf bestimmte Formen von Gewalt und/oder eine Gruppe von Betroffenen (zum Beispiel Frauen, Männer, LSBTIQ, Kinder und Jugendliche ...), einige richten sich an alle Opfer von Gewalt. Die Beraterinnen und Berater hören einfühlsam zu, geben Ihnen Infos und Tipps, unterstützen und begleiten Sie (auch längerfristig) oder leiten Sie an eine spezialisierte Stelle weiter.

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