Illustration: Blick über die Schulter eines Erwachsenen. Er starrt auf ein Handy-Display, darauf das Foto eines Kindes.

Cybergrooming

Cybergrooming nennt man es, wenn sich Erwachsene im Internet an Kinder heranmachen. Ihr Ziel: sexueller Missbrauch. Oft geben sie sich – zum Beispiel in Online-Spielen oder Chats – als Gleichaltrige oder verständnisvolle ältere Kumpel aus. So gewinnen sie das Vertrauen der Kinder. Hier erfahren Sie, wie Cybergrooming abläuft. Außerdem: Tipps für Eltern und Kinder!

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Worterklärung (Definition)

Was ist Cybergrooming?

Das englische Verb „to groom“ heißt übersetzt unter anderem: jemanden auf etwas vorbereiten. „To groom a child“ bedeutet: Das Vertrauen eines Kindes erschleichen, um es zu sexuellen Handlungen zu drängen. „Cyber“ verweist auf die digitale Welt. Cybergrooming findet im Internet statt.

Wie läuft Cybergrooming ab?

Gaming-, Chat- und Video-Apps als „Kontaktbörsen“

Mit anderen zocken, in fantastische Rollen schlüpfen, virtuelle Welten erkunden, im Team, im Clan oder in einer Gilde Abenteuer bestehen, Gemeinschaft spüren und andere kennenlernen: Die meisten Kinder lieben Online-Spiele. Viele Games können sie kostenlos herunterladen, genauso wie Messenger- und Video-Apps. Dort erstellen sie eigene Profile, veröffentlichen Porträtfotos, nennen ihre Hobbys und verraten, welche Spiele, Musik, Bands oder Tiere sie mögen.

Bildschirmfoto: Snapchat-Video eines Mädchens mit digitaler Tiernase und Tieröhrchen.

Für die einen ein witziges Video. Für die anderen ein typisches Opfer? Täter und Täterinnen nutzen auch Video-Plattformen wie Snapchat (hier im Bild) oder TikTok, um Kinder anzusprechen. 

Scheinbar verständnisvolle große Kumpel

Anhand der Fotos, Videos und Profilangaben können die Täter oder Täterinnen gezielt ein Opfer aussuchen. Sie kontaktieren das Kind, machen Komplimente und täuschen gemeinsame Interessen vor. Das Kind freut sich über die Aufmerksamkeit und öffnet sich. Nach und nach vertraut es dem Täter oder der Täterin seine Wünsche und Sehnsüchte an, seine geheimen Ängste oder auch den Ärger über die Eltern oder in der Schule. Der Täter oder die Täterin heuchelt Verständnis und stellt sich immer auf die Seite des Kindes.

Nie mit Fremden mitgehen! Mit dieser eisernen Regel werden Kinder groß. Doch wenn sie online spielen und chatten, sind sie zu Hause, in ihrem geschützten Raum. Was kann hier schon passieren? Und mit jemandem zu chatten: Das ist doch ganz harmlos: Die/der andere ist weit weg und kann mir gar nichts tun! Dass die digitale Welt völlig real ist, verstehen Kinder besser als Erwachsene. Doch dass auch die Gefahren real sind: Das ist ihnen oft nicht klar.

Das Kind im Teufelskreis aus Druck und Scham

Manche Täter oder Täterinnen locken mit Geschenken, zum Beispiel Online-Gutscheinen. Oder sie versprechen dem Kind eine Karriere als Model oder Influencer. Teilweise geben sich die Täter und Täterinnen auch als Gleichaltrige aus.

Symbolbild: Ein Mädchen schaut lächelnd auf sein Smartphone-Display.

Symbolbild: Meine Welt, meine Games, meine Freundinnen und Freunde: Im Internet bewegen Kinder und Jugendliche sich souverän, aber oft nicht sicher. Sie kennen mögliche Gefahren nicht – oder sie wissen nicht, wie sie mit ihnen umgehen können. 

Die Kinder suchen eine Freundschaft. Ihre erwachsenen „Buddys“ suchen den Austausch über sexuelle Fantasien, sie wollen Nacktfotos und Videos von sexualisierten Handlungen. Schickt das Kind tatsächlich ein Foto (zum Beispiel als Vertrauensbeweis), liefert es sich dem Täter oder der Täterin aus. Sie oder er hat nun ein Druckmittel und kann das Kind erpressen. Zum Beispiel dazu, immer intimere Bilder zu schicken. Oder: sich persönlich zu treffen. Dabei kann es zu sexualisierter Gewalt kommen.

Das betroffene Kind ist wie in einem Teufelskreis gefangen. Es fühlt sich schuldig, weil es etwas Verbotenes getan hat. Vor lauter Scham und Angst wagt es nicht, sich seinen Eltern anzuvertrauen.

Ihr Kind deutet an, dass es im Internet etwas Schlimmes erlebt hat? Bitte: nicht schimpfen! Nicht Ihr Kind ist schuld, sondern der erwachsene Täter oder die erwachsene Täterin. Was Ihr Kind jetzt braucht: Ihre Aufmerksamkeit, offene Ohren und Arme, Verständnis und Unterstützung. Sagen Sie ganz klar: Was auch immer passiert ist, ich bin auf deiner Seite. Gemeinsam finden wir eine Lösung. 

Rechtliche Sicht

Auch die Ansprache von „Scheinkindern“ ist strafbar

  • Cybergrooming ist eine Straftat (§ 176b StGB). Täter und Täterinnen erwarten Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
  • Für die Strafbarkeit genügt es, dass der Täter auf das Kind (= Person unter 14 Jahren) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen.
  • Eine Strafbarkeit liegt auch dann vor, wenn der Täter oder die Täterin glaubt, ein Kind anzusprechen – tatsächlich aber Erwachsene kontaktiert, zum Beispiel die Eltern, eine Ermittlerin oder einen Ermittler (Versuchsstrafbarkeit nach § 176b Abs. 3 StGB).

„Hoffe, bin nicht zu alt (Oliver 45)“ 

„Bist Du noch Jungfrau (Anaconda33)“ 

„Willst Du mal was aufregendes sehen (Stefan1991)“ 

BKA-Ermittlerinnen und Ermittler gaben sich in einem Chat als ein 13-jähriges Mädchen aus. Nach wenigen Sekunden erhielten sie Anfragen wie diese.
Was kann ich tun?

Tipps für Eltern 

  • Besprechen Sie mit Ihren Kindern, welche Apps und Spiele sie herunterladen und in welchen Social-Media-Kanälen sie sich anmelden. Achten Sie auf die Altersgrenzen.
  • Lernen Sie neue Angebote gemeinsam mit Ihren Kindern kennen. Surfen Sie immer mal wieder miteinander durchs Web.
  • Schärfen Sie Ihren Kindern ein: niemals den eigenen Namen, das Alter, die Adresse und die Handynummer eingeben. Als Profilnamen immer ein Pseudonym (Nickname) verwenden.
  • Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern: Sagt uns Bescheid, wenn Ihr ein komisches Gefühl habt, wenn euch jemand im Chat anmacht oder sich mit euch treffen will. Wir helfen euch! Blockieren Sie verdächtige Chatpartnerinnen und Chatpartner und informieren Sie die Chat-Betreiber.
  • Jugendgefährdende Inhalte können Sie an die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter melden: zur FSM-Beschwerdestelle. Außerdem können Sie Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen auf jugendschutz.net melden.
  • Gute Tipps finden Sie auf Websites wie Klicksafe, Schau hin! und auf jugendschutz.net.

Tipps für alle unter 18

  • Auf der Website „Polizei für dich“ findest du Infos, Links und die wichtigsten Tipps, die dich vor Cybergrooming schützen:
    zur Website: Polizei für dich
Hier finden Sie Hilfe

CYBERGROOMING: BERATUNG & HILFE

    • Du wurdest im Internet angesprochen? Belästigt? Eine Chatpartnerin oder ein Chatpartner will sich mit dir treffen? Ihr Kind hat (vielleicht) Cybergrooming erlebt? Hier gibt es Beratung und Hilfe:

    • Nummer gegen Kummer

      Hotline für Kinder und Jugendliche: 116 111

    • Jugendschutz.net

      Für Familien, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte.

    • Ärztefortbildung

      Die Fortbildungs-Akademie im Netz bietet Module zum interdisziplinären Kinderschutz.