Illustration: Eine Hand umfasst druckvoll den Hals einer Frau. Die Frau weint.

Körperliche (physische) Gewalt

Körperliche Gewalt hat viele Formen und betrifft viele Menschen, in jedem Alter. Andere Menschen (absichtlich oder fahrlässig) zu verletzen, ist eine Straftat. Die äußerste Form von körperlicher Gewalt ist die Tötung; auch die Bewegungsfreiheit eines Menschen einzuschränken ist Gewalt. Manche Formen der körperlichen Gewalt werden in den sozialen Medien dargestellt und regen damit zur Nachahmung an.

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Worterklärung (Definition)

Was ist körperliche Gewalt?

Körperliche Gewalt nennt man auch: physische Gewalt oder Körperverletzung.  

Zur körperlichen Gewalt gehören alle Angriffe auf den Körper oder die Gesundheit eines Menschen. Körperliche Gewalt ist zum Beispiel, jemanden  

  • zu schubsen oder zu treten,

  • zu schlagen (mit den Händen oder einem Gegenstand),

  • absichtlich zu verbrennen, zu verbrühen oder zu vergiften,

  • mit einer Waffe zu verletzen.

Körperliche Gewalt: Fachbegriffe

Fachleute unterscheiden zwischen stumpfer/schürfender Gewalt (Beispiel: Faustschlag) und scharfer/spitzer Gewalt (Beispiel: Messerstich). Wird ein Mensch vorsätzlich zum Beispiel mit heißem Wasser verbrüht oder mit einer brennenden Zigarette verletzt, sprechen sie von thermischer Gewalt. Einen Menschen zu würgen oder zu drosseln nennt man Strangulation.

Sichtbare und unsichtbare Verletzungen

Körperliche Gewalt kann zu sichtbaren und unsichtbaren Verletzungen führen. Sichtbar sind zum Beispiel blaue Flecken (Blutergüsse, Hämatome), Kratzer oder Knochenbrüche, „unsichtbar“ sind beispielsweise eine Gehirnerschütterung oder innere Blutungen. Körperliche Gewalt kann auch zu seelischen Verletzungen führen. (Mehr erfahren: zur Übersichtsseite psychische Gewalt )

Nahaufnahme: Arm einer Frau mit großen Blutergüssen.

Symbolbild: Nicht immer sind die Spuren körperlicher Gewalt so deutlich sichtbar wie hier. Körperliche Gewalt kann auch unsichtbar wirken, auf den Körper und auf die Seele.

Körperverletzung im Strafgesetz

Im Strafgesetzbuch (StGB) ist Körperverletzung definiert als körperliche Misshandlung oder Schädigung der Gesundheit (§ 223 StGB). Auch wer einen anderen Menschen nicht vorsätzlich (= bewusst und gewollt) verletzt, sondern fahrlässig (= durch mangelnde Sorgfalt), kann sich strafbar machen. Das Strafgesetz bewertet außerdem die Schwere der Verletzung. Unterschieden wird zwischen fahrlässiger (§ 229 StGB), gefährlicher (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB) sowie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB). Auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) und die Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB) fallen in den Bereich der Körperverletzung.

Mehr erfahren? Hier finden Sie Zahlen, Studien und Broschüren: zur Polizeilichen Kriminalstatistik Bayern (PKS).

Unterschied: Fremdverletzung und Selbstverletzung

Fremdverletzung = (fahrlässige oder vorsätzliche) körperliche Gewalt gegen andere Menschen, bis hin zur Tötung.

Selbstverletzung = körperliche Gewalt gegen sich selbst (Selbstverletzung, Selbsttötung/Suizid).

Wo wird körperliche Gewalt ausgeübt?

Körperliche Gewalt kann grundsätzlich überall vorkommen, insbesondere

  • in der Ehe, Partnerschaft und Familie,
  • zwischen Kindern und Jugendlichen,
  • unter Fremden, zum Beispiel nach einem Streit im Club, in einer Kneipe oder auf der Straße,
  • in Alten- und Pflegeeinrichtungen: gegen alte und pflegebedürftige Menschen genauso wie gegen Pflegekräfte,
  • gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte im Einsatz,
  • gegen Beschäftigte in Ämtern und Behörden.
Zahlen & Einblicke

Verboten oder erlaubt? Männer oder Frauen?

Wussten Sie schon ...
Trends

Gar nicht lustig: Happy Slapping

Nicht nur Cybermobbing verbreitet sich durch soziale Medien, sondern auch nicht-digitale, handgreifliche Formen von Gewalt. Ein aktuelles Beispiel ist das Happy Slapping („fröhliches Schlagen“): Ein oder mehrere meist jugendliche Angreifer schlagen und demütigen ein Opfer, zum Beispiel eine Lehrerin, einen Mitschüler oder eine fremde Person. Sie filmen den Angriff und teilen das Video in den sozialen Medien.

Tipp: Du hast Happy Slapping erlebt?

Gar nicht lustig! Happy Slapping ist eine Straftat. Du möchtest nicht mit deinen Eltern oder Lehrkräften darüber sprechen? Hier findest du kostenlose, anonyme Beratung und Hilfe, telefonisch und online.

Zur Nummer gegen Kummer

Infos rund um Gewalt auf „Polizei für dich“

Zwei Jugendliche bedrängen und schubsen ein Kind.

Symbolbild: „Happy Slapping“ ist strafbar. Wer mitmacht oder die Szene filmt, kann zum Beispiel wegen Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen oder unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden. Mehr erfahren zu Gewalt im Internet: zu unserer Themenseite Digitale Gewalt.

Prävention (Vorbeugung)

Körperlicher Gewalt vorbeugen

„Prävention“ bedeutet: Vorbeugung oder Verhütung. Gewaltprävention hat das Ziel, Gewalt zu vermeiden.

Beispiel 1: Arbeit mit Jugendlichen

Kindern und Jugendlichen helfen Präventionstrainings,

  • sich und andere zu schützen,
  • Konflikte ohne Gewalt zu lösen.

Die Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e. V. (AJ) bietet Infos rund um die Gewaltprävention für Kinder, Jugendliche und Eltern. Pädagogische Fachkräfte unterstützt die AJ unter anderem mit Fortbildungen und Materialien.

Mehr erfahren: zum Schwerpunkt „Gewaltprävention“ bei der Aktion Jugendschutz

66.557

Fälle von Körperverletzung

... wurden im Jahr 2020 in Bayern polizeilich erfasst. Dazu zählten Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Körperverletzung und die Beteiligung an Schlägereien (Polizeiliche Kriminalstatistik Bayern 2020).

Mehr lesen

Beispiel 2: Arbeit mit männlichen Gewalttätern

Viele Frauen möchten sich nicht von ihrem gewalttätigen Mann oder Partner trennen. Sie wünschen sich kein Ende der Beziehung, sondern der Gewalt.

Die Chance auf ein gemeinsames, gewaltfreies Leben kann die sogenannte Täterarbeit eröffnen. Dabei lernt der Mann, Verantwortung zu übernehmen und trainiert gewaltfreie Verhaltensmuster. Zur Täterarbeit gehören zum Beispiel

  • die Konfrontation mit dem eigenen gewalttätigen Handeln,
  • Beratung durch Fachkräfte,
  • soziale Unterstützung durch Gruppenarbeit.

Für die Kinder, die im Haushalt leben, ist die Täterarbeit in zweifacher Hinsicht wertvoll. Denn eine erfolgreiche Täterarbeit beendet nicht nur die Gewalt, die sie – indirekt oder auch direkt – erleiden. Sie kann auch dazu beitragen, dass ein Täter- und Opferverhalten nicht über die Generationen weitergegeben wird.

Für wen wird Täterarbeit angeboten?

  • Für Männer, die Gewalt vorbeugen oder ihre Gewalt beenden wollen und sich aus eigenem Antrieb melden.
  • Für Männer, die von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht verpflichtet wurden.
  • Es gibt auch Angebote für Täterinnen, also für Frauen, die Gewalt ausüben.

Weitere Infos über Täterarbeit finden Sie hier:

Tiefer einsteigen: Themenseiten

Von der Fremdverletzung bis zur Selbstverletzung: Auf unseren Themenseiten finden Sie Infos und Beispiele zu verschiedenen Formen körperlicher Gewalt.