Illustration: Eine nackte Frau, die ihren Genitalbereich mit beiden Händen verdeckt.

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM)

In vielen Ländern der Welt werden Mädchen beschnitten. Die oft lebensgefährlichen Eingriffe verstümmeln ihre Geschlechtsorgane. Viele Frauen leiden ein Leben lang schwer an den Folgen. In Deutschland ist die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) verboten. Doch auch bei uns leben, durch Zuwanderung und Flucht, immer mehr betroffene Mädchen und Frauen.

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  • Schutzbrief gegen FGM (PDF)
    Ein Mädchen ist von FGM bedroht? Laden Sie den Schutzbrief als PDF herunter. Er informiert vor allem darüber, dass FGM bei uns eine Straftat ist.
Worterklärung (Definition)

Was ist weibliche Genitalverstümmelung?

Bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden Geschlechtsorgane von Mädchen oder Frauen abgetrennt oder verletzt.

  • Typ 1: Die Klitoris wird ganz oder teilweise entfernt.
  • Typ 2: Die Klitoris sowie die kleinen (eventuell auch die großen) Schamlippen werden ganz oder teilweise entfernt.

In beiden Fällen werden die Wunden oft nicht (oder nicht sauber) vernäht. Dann können sich wulstige Narben bilden.

  • Typ 3: Die äußeren Schamlippen werden ganz oder teilweise entfernt und die Wundränder miteinander vernäht, um die Vagina zu verschließen.
  • Typ 4: Die Genitalien werden auf andere Weise verletzt oder verstümmelt, zum Beispiel durchstochen, abgeschabt, verbrannt oder verätzt.

Die pharaonische Beschneidung (Typ 3)

Bei einer Infibulation oder pharaonischen Beschneidung werden die Vagina und der Harnausgang bis auf eine winzige Öffnung verschlossen. Nur eine winzige Öffnung, durch die Urin, Menstruationsblut und Scheidenflüssigkeit abfließen sollen, wird in dieser Zeit (zum Beispiel durch einen Zweig) offengehalten. Bis die Haut vernarbt ist, müssen die Mädchen mit zusammengebundenen Beinen wochenlang liegen.

Die Defibulation ist die (teilweise) Öffnung des vernarbten Gewebes, um Geschlechtsverkehr zu ermöglichen. Gelingt es dem Mann nicht, die vernarbte Haut mit dem Penis zu durchstoßen, benutzt er oft ein Messer oder eine Rasierklinge.

Reinfibulation bedeutet: die Vagina nach einer Defibulation wieder zu vernähen. Dies geschieht oft, nachdem Frauen ein Kind geboren haben.

Begriffe

Beschnitten, verstümmelt oder „sauber“?

„Beschneidung“ und „Verstümmelung“: Wer spricht wovon? Was ist FGM? Und was hat die Beschneidung mit „Saubermachen“ zu tun?

Weibliche Beschneidung

Viele betroffene Frauen lehnen den Begriff „Genitalverstümmelung“ ab. Sie möchten nicht als „verstümmelt“ gebrandmarkt werden. Deshalb sprechen sie lieber neutral von „Beschneidung“.

Weibliche Genitalverstümmelung

Fachleute und Aktivistinnen verwenden oft den Begriff „Verstümmelung“. Sie (und auch wir) möchten damit verdeutlichen, dass die Beschneidung ein massiver Eingriff ist, der für viele betroffene Frauen lebenslange Einschränkungen, Schmerzen und (körperliche wie seelische) Leiden bedeutet. Die weibliche Genitalverstümmelung verletzt die Menschenrechte und ist in Deutschland strafbar. (Weiterlesen: Genitalverstümmelung aus rechtlicher Sicht)

Female Genital Mutilation (FGM)

Female Genital Mutilation ist der englische Begriff für die weibliche Genitalbeschneidung/-verstümmelung. Auch in Deutschland wird er häufig verwendet. Der Grund: Genitalverstümmelung ist ein internationales Thema. Betroffene Frauen in Deutschland stammen aus vielen verschiedenen Ländern. Der Austausch läuft deshalb oft auf Englisch.

„Saubermachen“

In Ländern, in denen traditionell beschnitten wird, gibt es viele Bezeichnungen für die Beschneidung. Sie alle haben eine positive Bedeutung wie „Saubermachen“ oder „weiblich machen“. Fakt ist: Eine Beschneidung trägt weder zur Hygiene bei, noch macht sie Frauen „weiblicher“.

Zahlen & Fakten

Weibliche Genitalverstümmelung: häufige Fragen (FAQs)

Laut WHO sind weltweit mehr als 200 Mio. Mädchen und Frauen beschnitten. Rund 3 Millionen Mädchen sind von einer Genitalverstümmelung bedroht. (Quelle: WHO, Female genital mutilaton

Mädchen und Frauen werden bis heute in vielen Ländern in West-, Ost- und Zentralafrika beschnitten, auch in Malaysia, Indonesien, dem Jemen und dem Irak. In diesen Ländern ist die Rate am höchsten: 

  • 50 bis 75 Prozent: Äthiopien, Mauretanien und Sudan.
  • 75 bis 100 Prozent: Ägypten, Burkina Faso, Mali und Somalia.

Durch Migration (= Abwanderung) oder Flucht von Menschen verbreitet sich die weibliche Genitalverstümmelung inzwischen weltweit.

Mädchen werden an der Schwelle zur Pubertät beschnitten, im frühen Kindesalter oder sogar schon als Säuglinge. 

Traditionelle Beschneiderinnen oder auch Ärztinnen oder Ärzte.  

Es gibt viele Begründungen für die weibliche Genitalverstümmelung – aber keinen sinnvollen Grund. Mädchen werden zum Beispiel beschnitten  

  • um sie als „ehrbare Frauen“ in die Gemeinschaft aufzunehmen,
  • weil die Amputation der Geschlechtsorgane angeblich die Sauberkeit und die Fruchtbarkeit fördert,
  • damit sie dem Schönheitsideal entsprechen,
  • weil eine beschnittene Frau mehr Brautgeld einbringt,
  • damit sie garantiert als Jungfrau in die Ehe gehen (Und: Damit sie beim Sex keine Lust empfinden und deshalb nach der Heirat nicht fremdgehen),
  • weil ihnen sonst ein Penis wächst (Was bedeuten soll: Damit sie keine Macht über ihren Mann gewinnen) und/oder
  • um die sexuelle Lust ihrer Männer zu steigern.

Häufig wird die weibliche Genitalverstümmelung auf Reisen in die Herkunftsländer durchgeführt. Um Mädchen hiervor zu schützen, hat das Bundesfrauenministerium einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung herausgegeben, den die Familien und gerade auch die betroffenen Mädchen mit auf ihre Reisen nehmen sollen.

Der Schutzbrief steht neben der deutschen auch in weiteren und in Leichter Sprache zur Verfügung. Er informiert über die Strafbarkeit in Deutschland und die hieraus für die Familien resultierenden Konsequenzen, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Hierdurch sollen die Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen.

Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.

Weitere Informationen finden Sie in der Online-Broschüre des BMFSFJ:

Zum Schutzbrief in Deutsch

Zum Schutzbrief in Leichter Sprache und weiteren Fremdsprachen

Fachleute gehen davon aus, dass auch in Deutschland Mädchen beschnitten werden. Die weibliche Genitalverstümmelung ist verboten. Deshalb finden die Eingriffe meist geheim zu Hause statt. Es ist mit einem großen Dunkelfeld zu rechnen. 

Oft bringen ihre Familien die Mädchen auch ins Heimatland, um sie dort beschneiden zu lassen („Ferienbeschneidung“).

Um die Präventions- und Beratungsarbeit in Bayern im Bereich der weiblichen Genitalbeschneidung zu unterstützen und auszubauen, hat das Bayerische Sozialministerium im Februar 2021 ein Netzwerk von Pilotprojekten ins Leben gerufen.

Hilfe im Landkreis München stellt der Träger IMMA e.V. zur Verfügung. In den Regionen Ingolstadt und Nürnberg bieten pro familia Ingolstadt bzw. pro familia Nürnberg ihre Unterstützung an. Im Landkreis Neu-Ulm können sich Frauen und Mädchen an die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises wenden. Der Diözesan-Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. steht ihnen in Regensburg und Landshut zur Seite. Und in Würzburg steht IN VIA Würzburg e.V. Frauen und Mädchen zur Verfügung.

Begleitet werden die Projekte von Angeboten durch Donna Mobile AKA e.V. für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den Communities sowie für Fachkräfte durch IN VIA Bayern e.V.

Alle Maßnahmen werden wissenschaftlich begleitet.

Weitere Anlaufstellen finden Sie in unserem Hilfe-Finder

Im Rahmen der Beratungs- und Präventionsarbeit wurden viele Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren und Kulturmittlerinnen bzw. Kulturmittler aus verschiedensten Herkunftsländern qualifiziert, so dass sie eine wesentliche Rolle bei der Begleitung von FGM/C-betroffenen Mädchen und Frauen erfüllen können.


Zu deren Aufgabenbereichen gehört:

  • Begleitung von weiblicher Genitalbeschneidung betroffenen Mädchen und Frauen beim Arztbesuch und Unterstützung bei Behördengängen
  • Organisation von Informationsveranstaltungen in kleineren Gruppen über weibliche Genitalbeschneidung
  • Leistung von Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten als Unterstützung der Beratungsarbeit bei verschiedenen Fachberatungsstellen
  • Kultursensible Vermittlung zwischen Familienangehörigen
  • Empowerment (Ermutigung) von Betroffenen

Unsere Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren und Kulturmittlerinnen bzw. Kulturmittler kommen aus folgenden Herkunftsländern:

  • Ägypten
  • Äthiopien
  • Eritrea
  • Gambia
  • Irak
  • Iran
  • Kamerun
  • Kenia
  • Nigeria
  • Senegal
  • Sierra Leone
  • Somalia
  • Syrien
  • Togo

Unsere zentralen Netzwerkpartner, über die Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren und Kulturmittlerinnen bzw. Kulturmittler erreicht werden können sind:

pro familia Ingolstadt e. V.
pro familia Nürnberg e. V.
Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V., Schwangerschaftsberatungsstellen Regensburg und Landshut
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Neu-Ulm
Donna Mobile e. V.
IMMA e.V.
IN VIA Würzburg e.V.

Sie haben den Verdacht, dass ein Mädchen aus Deutschland ausgeflogen und in einem anderen Land beschnitten werden soll? Wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt, an eine Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer. Erhärtet sich der Verdacht, können die Behörden dem Mädchen vorsorglich den Pass entziehen.

In Deutschland leben zahlreiche Frauen, die als Mädchen beschnitten wurden. Viele von ihnen lehnen die Genitalverstümmelung ab, einige wollen die Tradition bewahren und fortsetzen. Oder ihre Familien setzen durch, dass auch die in Deutschland geborenen Mädchen beschnitten werden.

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Mädchen und Frauen in Deutschland waren laut Bundesfamilienministerium im Jahr 2020 von Genitalverstümmelung betroffen. Mädchen und Frauen mit deutschem Pass oder ohne gültige Papiere sind dabei nicht erfasst. Man muss also von einem großen Dunkelfeld ausgehen. Bis zu 14.000 Mädchen in Deutschland sind von Genitalverstümmelung bedroht. Sie stammen aus Ländern wie Ägypten, Eritrea, Irak, Nigeria und Somalia.

Folgen

Gefahren durch die Beschneidung

Eine weibliche Genitalbeschneidung ist eine Amputation. Meist wird sie ohne Betäubung durchgeführt – an einer der feinfühligsten Zonen des weiblichen Körpers. Die Schmerzen sind kaum erträglich. Sie traumatisieren viele betroffene Frauen und verfolgen sie ihr Leben lang.

Meist sind es traditionelle Beschneiderinnen, die Mädchen verstümmeln, zu Hause oder im Freien, mit Messern, Rasierklingen oder Glasscherben. Entsprechend hoch ist die Gefahr von Entzündungen oder Blutungen, der Übertragung von HIV, Hepatitis oder Tetanus und/oder der Verletzung von Organen.

Nach Schätzungen der WHO stirbt jedes zehnte Mädchen während oder direkt nach der Beschneidung – und jede vierte Frau an den langfristigen Folgen. (Gefunden bei: Bundeszentrale für politische Bildung

Langzeitfolgen

Mögliche Langzeitfolgen der weiblichen Genitalverstümmelungen sind unter anderem

  • chronische Entzündungen,
  • starke, lang andauernde, schmerzhafte Monatsblutungen,
  • Probleme beim Wasserlassen,
  • Abszesse, Fisteln, Zysten und/oder Tumoren,
  • Verlust des sexuellen Empfindens,
  • starke Schmerzen beim Sex,
  • Unfruchtbarkeit oder
  • erhebliche, teils lebensgefährliche Probleme während der Schwangerschaft und Geburt sowie
  • seelische Verletzungen (Traumata), Ängste, Depressionen.
Rechtliche Sicht

Genitalverstümmelung ist strafbar

Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen. Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren, in minderschweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Grundlage ist § 226a StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien).

FGM ist ein Asylgrund. Mädchen und Frauen, die in ihrer Heimat beschnitten wurden oder von FGM bedroht sind, können Asyl beantragen.

Der Schutzbrief des Bundesfamilienministeriums gegen weibliche Genitalverstümmelung klärt über die Strafbarkeit nach deutschem Recht auf. Er macht zudem deutlich, dass Eltern bis zu 15 Jahren Haft droht, wenn sie ihre Töchter nicht vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen, auch wenn diese im Ausland erfolgt, und informiert darüber, dass in diesen Fällen auch der Verlust des Aufenthaltstitels droht. Er hat auch eine präventive Funktion im Rahmen der Aufklärungsarbeit in Deutschland und enthält Informationen über die gesundheitlichen Folgen.

Wichtige Maßnahmen

Fachkräfte informieren

Zehntausende Mädchen und Frauen in Deutschland sind genitalverstümmelt. Durch Flucht und Migration steigt ihre Zahl stetig. Es ist wichtig, Fachkräfte auf die Arbeit mit Betroffenen vorzubereiten: damit sie feinfühlig auf die Mädchen und Frauen zugehen und ihnen kompetent helfen können.

Unter anderem berücksichtigt die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen seit 2020 auch Mädchen und Frauen mit Genitalverstümmelung. Ein Leitfaden des Projekts Change informiert Fachkräfte aus sozialen, pädagogischen und medizinischen Berufen. Bei Terre des Femmes erhalten Sie die Broschüre kostenlos:

Leitfaden „CHANGE: Weiblicher Genitalverstümmelung begegnen“ bestellen

Familien aufklären

Nach Migration oder Flucht in einem neuen Land anzukommen, ist schwierig. Alles ist fremd, die Sprache, die Lebensweise, die Regeln des Miteinanders, vieles macht Angst. Die Traditionen der alten Heimat geben Sicherheit und Halt. Laut einer Studie des Netzwerks INTEGRA zur weiblichen Genitalverstümmelung unterstützt trotzdem eine Mehrheit der befragten Migrantinnen das Verbot der FGM. Viele gaben an, dass sie selbst an den Folgen litten und für ihre Töchter eine Beschneidung ablehnten. Frauen und Männer berichteten vom Druck, der in der Heimat auf Familien ausgeübt werde. Viele wünschten sich mehr Aufklärung: Es brauche gute Argumente, um mit der Tradition zu brechen.

Sie möchten sich gegen FGM engagieren? Hier finden Sie Infos und Initiativen: INTEGRA – Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung

Behandlung und Operation nach einer FGM

Viele betroffene Mädchen und Frauen in Deutschland leiden an den Folgen der Genitalverstümmelung. Sie brauchen eine medizinische Behandlung und oft auch eine psychosoziale Begleitung. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Teilweise können in einer Operation die Genitalien wiederaufgebaut werden. Durch den Eingriff können betroffene Frauen Sexualität zum ersten Mal schmerzfrei und lustvoll erleben.

Aufklärungsprojekt der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung

Herzstück der Kampagne sind zwei Aufklärungsfilme. Zur FGM_C-Aufklärungsprojektseite

Hier finden Sie Hilfe

WEIBLICHE GENITALVERSTÜMMELUNG: BERATUNG & HILFE

    • Sie sind von FGM betroffen? Du sollst beschnitten werden und suchst Hilfe? Sie möchten eine betroffene Frau oder ein von FGM bedrohtes Mädchen unterstützen? Hier gibt es Infos und Hilfe:

    • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

      Das Hilfetelefon informiert über FGM und berät betroffene Frauen: telefonisch, per E-Mail und im Chat – kostenlos, anonym, in 17 Sprachen.

    • Beratung & Hilfe für Frauen

      Wenn Frauen zu Hause von FGM oder anderer Gewalt bedroht sind, finden sie auch vorübergehend Zuflucht und Schutz in einem Frauenhaus. Hier finden Sie Anlaufstellen in Ihrer Nähe.

    • 110

      Sie sind JETZT in Gefahr? Rufen Sie die Polizei.

    • Jugendämter: Hilfe für Mädchen

      Jugendämter unterstützen und schützen betroffene Mädchen. Auch als Angehörige, Lehr- oder Fachkraft können Sie sich ans Jugendamt werden. Hier finden Sie Jugendämter in Ihrer Nähe.

    • Zum Hilfe-Finder

      Sie suchen weitere Beratungs- oder Hilfeangebote, im Web oder in Ihrer Nähe? Hier können Sie gezielt nach Ihrem Thema filtern.

    • Schutzbrief gegen FGM (PDF)

      Ein Mädchen ist von FGM bedroht? Laden Sie den Schutzbrief als PDF herunter. Er informiert vor allem darüber, dass FGM bei uns eine Straftat ist.