Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt nennt man Gewalt, die in der Ehe, Partnerschaft oder Familie stattfindet – oder auch zwischen Menschen, die nach einer Trennung nicht mehr unter einem Dach leben. Häusliche Gewalt kommt in allen Gruppen unserer Gesellschaft vor, ganz unabhängig zum Beispiel vom Einkommen, der Bildung oder dem Alter.
HILFE. JETZT. SOFORT.
-
110
Polizei-NotrufSie oder andere sind in Gefahr? Wählen Sie den Polizei-Notruf oder wenden Sie sich an eine Polizei-Dienststelle in Ihrer Nähe.
-
Zum Hilfe-Finder
Sie suchen Beratung und/oder Hilfe zu diesem oder einem anderen Thema? Hier können Sie gezielt nach Ihrem Thema filtern.
Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt geschieht zwischen Menschen, die
- verheiratet/verpartnert sind oder in einer Beziehung leben,
- zu einer Familie oder Lebensgemeinschaft gehören,
- sich getrennt haben/geschieden sind.
Häusliche Gewalt hat oft das Ziel, Macht zu gewinnen und dauerhaft Kontrolle auszuüben. Meist geschieht sie nicht nur einmal, sondern immer wieder. Typisch: Der Täter oder die Täterin gibt sich reuig, zeigt und verspricht, sich zu ändern – und übt doch immer wieder Gewalt aus. Häusliche Gewalt ist kein einzelner „Ausrutscher“, sondern geschieht in Serie und hat oft Methode.
Es gibt viele Formen von häuslicher Gewalt (die sich oft überschneiden), zum Beispiel
- körperliche (= physische) Gewalt
Beispiele: schlagen, einsperren, nichts zu essen geben.
Mehr erfahren: zur Übersichtsseite „körperliche Gewalt“
- seelische (= psychische) Gewalt
Beispiele: beleidigen, demütigen („Du machst nie etwas richtig! Du bist nichts wert! Du bist krank! Du bist ein Versager!“) oder bedrohen.
Mehr erfahren: zur Übersichtsseite „psychische Gewalt“
- sexualisierte Gewalt
Beispiele: mit sexuellen Anspielungen bedrängen, auf unerwünschte Art berühren oder sie/ihn zum Sex zwingen.
Mehr erfahren: zur Übersichtsseite „sexualisierte Gewalt“
- finanzielle/ökonomische Gewalt
Beispiele: den Zugang zum gemeinsamen Konto sperren, ganz allein über das Haushaltseinkommen verfügen.
Häusliche Gewalt setzt betroffene Menschen oft besonders schwer zu, denn sie geschieht ...
... an dem Ort, der uns eigentlich Schutz und Geborgenheit bieten soll.
... durch Menschen, die uns sehr nahe standen oder noch nahe stehen.
Häusliche Gewalt = Partnerschaftsgewalt?
Viele Fachleute beziehen den Begriff „häusliche Gewalt“ nur auf die Partnerschaft zwischen Erwachsenen. Bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird unterschieden zwischen körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. Selbst wenn Kinder oder Jugendliche häusliche Gewalt „nur“ miterleben, kann sich dies negativ auf das Kindeswohl auswirken. Und auch wenn mehrere Generationen unter einem Dach leben, kann es zu Gewalt kommen – zum Beispiel durch die oder gegen die Großeltern.
Häusliche Gewalt: oft geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
Gewalt, die sich gegen eine Person richtet, weil sie einem bestimmten Geschlecht angehört, nennt man auch geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen sind besonders oft betroffen: in vier von fünf Fällen häuslicher Gewalt sind die Opfer weiblich. Mehr erfahren: zur Themenseite „Gewalt gegen Frauen“
Häusliche Gewalt: fast 400 Opfer pro Tag
Opfer von Gewalt in der Partnerschaft pro Jahr
143.604 Opfer von vollendeter und versuchter Partnerschaftsgewalt wurden 2021 in der kriminalstatistischen Auswertung des BKA erfasst. Daneben gibt es noch eine große Zahl an Gewalttaten, die nie zur Anzeige kommen
(= Dunkelfeld). Mehr als 80 Prozent der Opfer sind Frauen. (Quelle: Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung des BKA - Berichtsjahr 2021
Symbolbild: Dauerstreit, Konflikte und Gewalt zwischen den Eltern belastet auch die Kinder oft schwer.
Typisch: 8 Merkmale von häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt: keine Privatsache
Es gibt zwar im Strafgesetzbuch keinen eigenen Paragrafen zu häuslicher Gewalt. Doch viele Formen von häuslicher Gewalt stehen unter Strafe, von der Körperverletzung (§ 223 StGB) bis zum Stalking (Nachstellung, § 238 StGB). Häusliche Gewalt ist keine Privatsache!
Auch die Vergewaltigung (§ 177 StGB) in der Ehe oder Partnerschaft ist eine Form häuslicher Gewalt.
Das Gewaltschutzgesetz stärkt den Schutz betroffener Personen und zieht zugleich die Täter und Täterinnen zur Verantwortung. Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote zeigen klare Grenzen auf. Für die Täter und Täterinnen gilt: Wer zuschlägt, muss die Wohnung verlassen.
Infos zum Gewaltschutzgesetz
Hier können Sie Folder mit Infos zu Ihren Rechten und Ihrem Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz herunterladen: Folder „Häusliche Gewalt?” (PDF) herunterladen
Tabuthema häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt ist oft noch ein Tabu. Wer auf der Straße angegriffen wird, von einer oder einem Fremden, ruft um Hilfe und erstattet Anzeige. Doch soll eine Frau zugeben, dass ihr Mann sie schlägt? Der Sunnyboy, der in der ganzen Nachbarschaft beliebt ist? Der Traummann, den sie noch immer liebt, trotz allem? Soll ein Mann offenbaren, dass er von seiner Partnerin gequält und gedemütigt wird, jeden Tag? Das passiert doch nur anderen! Nicht der starken Frau, dem starken Mann! Das passt doch nicht in die Vorstellung von der heilen Familie!
„Ich bin ja selbst schuld.“
„Das war sicher nur ein Ausrutscher.“
„Er/sie hat mir versprochen, dass es nie wieder passiert.“
„Was sollen denn die Nachbarn denken?“
„Sie/ihn verlassen? Wir haben doch Kinder!“
„Er/sie liebt mich doch!“
„Alleine komme ich nicht zurecht. Ich bleibe lieber.“
(Warum viele Menschen oft jahrelang Gewalt erleiden, statt Hilfe zu suchen.)Häusliche Gewalt: reden hilft!
Sie können mithelfen, das Tabu zu brechen. Wie? Ganz einfach: indem Sie über häusliche Gewalt sprechen. In der Familie, im Freundeskreis, in den sozialen Medien. Reden Sie darüber, dass häusliche Gewalt überall geschehen kann: in „den besten Kreisen“, auch in Ihrer Nachbarschaft. Und wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand in Ihrem Umfeld Gewalt erleidet: Trauen Sie sich und sprechen Sie die Person an. Bieten Sie ein offenes Ohr und Unterstützung an. Anlaufstellen finden Sie unten in der HILFE-Box.
Symbolbild: Häusliche Gewalt stoppen: Es gibt in Bayern zahlreiche Beratungs- und Hilfeangebote.
HÄUSLICHE GEWALT: BERATUNG & HILFE
-
-
Sie erleben häusliche Gewalt? Sie sorgen sich um einen Menschen in Ihrer Nachbarschaft oder Ihrem Umfeld? Hier finden Sie Anlaufstellen:
-
110
Sie werden akut bedroht? Oder jemand in Ihrem Umfeld? Rufen Sie sofort die Polizei.
-
Beauftragte der Polizei
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) in Bayern beraten und unterstützen.
-
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Hotline: 116 016 (täglich rund um die Uhr). Beratung auch per E-Mail und Chat, in 18 Fremdsprachen, Leichter Sprache und Gebärdensprache.
-
Nummer gegen Kummer
Hotline für Kinder und Jugendliche: 116 111
-
-
-
Jugendämter und Beratungsstellen
Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen und die bke-Onlineberatung unterstützen vor Ort.
Zur bke-Onlineberatung -
Hilfetelefon „Gewalt an Männern“
Bayernweite Hotline: 0800 1239900
-
Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt
Bayernweite Hotline: 0800 00 112 03
-
Zum Hilfe-Finder
Sie suchen weitere Beratungs- oder Hilfeangebote, im Web oder in Ihrer Nähe? Hier können Sie gezielt nach Ihrem Thema filtern.
-
Jugendämter und Beratungsstellen
Häusliche Gewalt hat viele Gesichter. Hier finden Sie Infos zu Formen von Gewalt, die auch im häuslichen Umfeld und in der Partnerschaft vorkommen.