Illustration: eine erhobene Hand mit einem Messer.

Tötung

Einen anderen Menschen zu töten: Das ist die schwerwiegendste, unfassbarste Gewalttat. Ob fahrlässig, im Affekt oder lang geplant: Die Tötung löscht ein Leben aus – und fügt den Angehörigen des Opfers oft schwere seelische Verletzungen zu, die sie ein Leben lang belasten. Unser Rechtssystem unterscheidet verschiedene Formen der Tötung, unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord.

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Worterklärung (Definition)

Einen Menschen töten

Einem Menschen das Leben zu nehmen, ist die äußerste (= extreme) Form von körperlicher Gewalt. Alles, was ein Mensch auf dieser Welt ist, wird vernichtet: mit einem Schlag oder Tritt, einem Messerstich, einer Dosis Gift.

Der Mensch wird nicht nur als Person an sich getötet, sondern auch in all seinen Rollen: als Ehemann oder Lebenspartnerin, Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester, als über alles geliebtes Kind, als Freundin, Kumpel, Kollegin oder Vereinskamerad. Eine Tötung betrifft deshalb fast immer mehr als einen Menschen: nicht nur den oder die Getötete selbst, sondern auch das Umfeld, die Angehörigen. Viele von ihnen tragen seelische Verletzungen davon.  Spezielle Beratungsangebote helfen Hinterbliebenen – Kindern wie Erwachsenen –, ins Leben zurückzufinden. (Links zu Anlaufstellen finden Sie unten!)

Am Tatort: Die Umrisse eines Menschen sind am Boden markiert. Eine Frau im Overall sichert Spuren.

Symbolbild: Ein Mensch wurde getötet. Fahrlässig, mit Absicht und/oder Heimtücke? Das stellt sich meist erst im Laufe der Ermittlungen heraus.

417

Tötungsdelikte in Bayern

417 Fälle von Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen wurden 2020 in Bayern erfasst. 404 Fälle konnte die Polizei aufklären. Unter den 443 Tatverdächtigen waren 384 Männer und 59  Frauen, davon zwei Kinder (= unter 14 Jahren), 19 Jugendliche (= 14 bis 18 Jahre), 38 Heranwachsende (= 18 bis 21 Jahre) und 384 Erwachsene (= 21 Jahre und älter).

(Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Bayern 2020)

Beispiele (Formen)

Fahrlässige und vorsätzliche Tötung

Wenn ein Mensch einen anderen tötet, dann sprechen Laien oft von Mord. Viel häufiger als Mord sind aber andere Formen der Tötung. Die Abgrenzung ist oft schwierig, auch für Juristinnen und Juristen. Hier finden Sie Beispiele.

  • Fahrlässige Tötung
    Beispiel: Ein Autofahrer schaut beim Rechtsabbiegen auf sein Smartphone. Deshalb übersieht er eine Radlerin. Er fährt sie an; die Frau stirbt an ihren Verletzungen.
  • Körperverletzung mit Todesfolge
    Beispiel: Jemand greift im Streit einen anderen Menschen an und schlägt zu. Das Opfer fällt unglücklich, erleidet Kopfverletzungen und stirbt.
    Verwandt sind Raub bzw. Brandstiftung mit Todesfolge. Was diese Formen verbindet: Der Tod des Opfers wird nicht bewusst und gewollt herbeigeführt. Beispiel Brandstiftung – Polizei und Justiz müssen unterscheiden: Hat der Täter bzw. die Täterin das Haus angezündet, um die darin schlafenden Menschen zu töten bzw. deren Tod zumindest billigend in Kauf genommen? Oder wollte er/sie die Versicherung betrügen und ging davon aus, dass sich niemand im Haus befindet? Im ersten Fall handelt es sich um Totschlag oder Mord, im zweiten um Brandstiftung mit Todesfolge.
  • Mord
    Einen Mord begeht, wer einen anderen Menschen 1. vorsätzlich tötet und 2. außerdem aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen handelt, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Wer wegen Mordes verurteilt wird, erhält eine lebenslange Freiheitsstrafe.
  • Totschlag
    Wenn jemand einen anderen Menschen zwar vorsätzlich tötet, ohne aber eines der oben genannten Mordmerkmale zu erfüllen, dann kann er/sie nur wegen Totschlags verurteilt werden. Auf Totschlag steht eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren, in minderschweren Fällen zwischen 1 und 10 Jahren.

Wenn ein Mensch nicht weiterleben will

Manche schwerkranke Menschen möchten nicht mit allen Mitteln der Medizin am Leben erhalten werden. Andere wollen sich das Leben nehmen, haben dazu aber selbst nicht die Kraft oder Möglichkeiten. Man unterscheidet verschiedene Formen:

Passive Sterbehilfe (Abbruch und Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen): Bei einem Menschen wird auf lebensverlängernde Maßnahmen (wie Sondennahrung oder künstliche Beatmung) verzichtet. Passive Sterbehilfe ist erlaubt, wenn dies dem wirklichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (festgelegt zum Beispiel in einer Patientenverfügung).

Indirekte aktive Sterbehilfe: Ein Mensch erhält in seiner letzten Lebensphase zum Beispiel sehr starke Schmerz- oder Beruhigungsmittel, die als (nicht angestrebte) Nebenwirkung möglicherweise sein Leben verkürzen. Indirekte aktive Sterbehilfe ist erlaubt, wenn sie dem erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (schmerzlindernde Mittel zu verweigern, könnte dagegen sogar als Körperverletzung verfolgt werden).

Das Recht auf passive und indirekte aktive Sterbehilfe ist im Strafgesetz nicht ausdrücklich festgeschrieben. Der Bundesgerichtshof bewertete jedoch 1996 in einem Urteil die Pflicht von Ärztinnen und Ärzten, Schmerz und Leid zu lindern, höher als die mögliche Verkürzung des Lebens. Der Tod sei demnach, so wörtlich, eine „unvermeidbare Nebenfolge einer ärztlich gebotenen schmerzlindernden Medikation“ (zum BGH-Urteil zur passiven bzw. indirekten aktiven Sterbehilfe).

Ein Mensch wird auf seinen ausdrücklich und ernstlich geäußerten Wunsch hin getötet. Diese Tötung auf Verlangen ist verboten (§ 216 StGB).

Jemand unterstützt einen Menschen beim Suizid, indem er ihm zum Beispiel einen tödlichen Medikamenten-Cocktail zur Verfügung stellt. Der Mensch, der sterben will, nimmt die Medikamente jedoch selbst ein. Die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar. Voraussetzung: Es steht eindeutig fest, dass der Mensch freiwillig aus dem Leben scheiden wollte.

Mehr erfahren: zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben vom 26.2.2020

Wussten Sie schon ...
Blick in eine Küche. Im Vordergrund steht ein Gefäß mit einem Messer und anderem Küchenwerkzeug.

Messer sind die häufigsten Tötungswaffen. Kein Wunder: Sie sind einfach zu beschaffen und in fast jedem Haushalt griffbereit.

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