Illustration: Ein Mädchen sitzt zusammengekauert, in verzweifelter Haltung.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geschieht spontan oder geplant: von der Misshandlung bis zum sexuellen Missbrauch durch Angehörige oder Fremde. Was ist wichtig im Kampf gegen Gewalt? Gezielte Präventionsangebote für Eltern und Kinder, ein engmaschiges Hilfenetz – und eine Gesellschaft, die hinschaut und handelt, wenn Kinder oder Jugendliche in Gefahr sind. 

  • 110
    Sie oder andere sind in Gefahr? Wählen Sie den Polizei-Notruf oder wenden Sie sich an eine Polizei-Dienststelle in Ihrer Nähe.
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Kurz erklärt

Was ist Gewalt gegen Kinder und Jugendliche? 

Überall auf der Welt werden Kinder vernachlässigt, misshandelt, ausgebeutet und missbraucht. Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF geht davon aus, dass eine Milliarde 2- bis 17-Jährige von körperlicher, sexueller oder seelischer Gewalt betroffen sind: Das ist jedes zweite Kind weltweit. 

Infos speziell für Kinder & Jugendliche!

Dir passiert etwas Schlimmes? Du wirst gemobbt? Du erlebst Gewalt? Du möchtest mit jemandem reden?  

Hier findest du Infos über Gewalt und Links zu Hilfe-Angeboten:

zur Info-Seite für Kinder und Jugendliche

  • Körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche reicht vom Herumschubsen über Schläge und Ohrfeigen bis zur schweren körperlichen Misshandlung und Tötung. Mehr erfahren über körperliche Gewalt: zur Themenseite
  • Psychische und digitale Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind oft mitunter „leiser“ oder unsichtbar und fallen oft selbst dem engeren Umfeld nicht sofort auf. Doch auch psychische Gewalt in der Familie, Mobbing, Cyberstalking oder Hatespeech schmerzen sehr und können betroffene Kinder ein Leben lang zeichnen und belasten. Mehr erfahren über psychische Gewalt: zur Themenseite, über digitale Gewalt: zur Themenseite
  • Sexueller Missbrauch. von Kindern und Jugendlichen geschieht meist in der Familie oder im vertrauten Umfeld. Die betroffenen jungen Menschen leiden oft lange unbemerkt; viele belastet die Gewalterfahrung bis ins hohe Alter. Mehr erfahren über sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen

Elterliche „Sorge“ statt „Gewalt“

Früher fasste man die Rechte und Pflichten von Eltern unter dem Begriff „elterliche Gewalt“ zusammen. Um Missverständnisse auszuschließen, wurde dieser Begriff 1980 in „elterliche Sorge“ geändert. Seit 2001 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Kinderrecht auf gewaltfreie Erziehung festgeschrieben. 

Jede Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist verboten, auch die elterliche „Watschn“. Und das ist gut so. Denn ein Schlag ins Gesicht verletzt nicht nur den Körper des Kindes, sondern auch seine Seele – oft dauerhaft.  

Wo erleben Kinder und Jugendliche Gewalt?

Kinder und Jugendliche können überall dort Gewalt erleiden, wo Menschen miteinander leben oder zusammenkommen: zum Beispiel zu Hause, in der Verwandtschaft oder im Bekanntenkreis der Familie, in der Kita oder Schule, im Verein oder der Kirchengemeinde – und auch im Internet. Die Täter und Täterinnen sind oft keine Fremden, sondern Menschen, denen die betroffenen Kinder und Jugendlichen grundsätzlich vertrauen. Neben der Gewalt durch Erwachsene kommt es auch zu Gewalt zwischen Gleichaltrigen, vom Mobbing in der Schule bis zum Cybermobbing, der digitalen Hetze und Verfolgung vor allem in sozialen Medien. 

Kinderrechte und Kinderschutz

Die UN-Kinderrechtskonvention  

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK) schreibt die Rechte von Kindern (= laut UN jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat) fest. Unter anderem verpflichtet sie die Vertragsstaaten zum Schutz von Kindern vor Gewalt, Misshandlung und Verwahrlosung (Artikel 19), sexuellem Missbrauch, Prostitution und Ausbeutung für pornografische Darstellungen (Artikel 34) sowie Kinderhandel (Artikel 35). Die KRK ist die meistgezeichnete Konvention weltweit. Sie gilt in Deutschland seit 1992. 

Mehr erfahren: zur UN-Kinderrechtskonvention

Auch unsere Verfassung, das Grundgesetz, schützt Kinder. Kinder sind wie alle Menschen Träger von Grundrechten. Dazu gehört beispielsweise das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Auch sogenannte einfache Gesetze dienen dem Schutz von Kindern, zum Beispiel Regelungen im Strafgesetzbuch oder die familienrechtlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. 

Bayern: Gesamtkonzept zum Kinderschutz 

In Bayern gibt es ein Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung. Dieses wird gemeinsam mit der Praxis stetig, bedarfsgerecht und ressortübergreifend weiterentwickelt. Die umfangreichen Maßnahmen und Angebote reichen von Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramts. Kinderschutz braucht starke Netze! Die für den Kinderschutz zuständigen Jugendämter sind zur bestmöglichen Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Unterstützung durch andere Leistungssysteme angewiesen, zum Beispiel den Gesundheitsbereich, die Behindertenhilfe, die Schule und die Polizei.  

Mehr erfahren: über das bayerische Gesamtkonzept zum Kinderschutz

Was ist das staatliche Wächteramt?

„Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ (Art. 6 Grundgesetz). Nur wenige Eltern können ihrer Erziehungsverantwortung nicht angemessen nachkommen. Ursache ist oft eine starke Belastung oder Überlastung.  Damit Eltern ihrer Erziehungsverantwortung auch in Belastungssituationen gerecht werden können, müssen sie rechtzeitig erreicht und in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden.  

Wenn es notwendig ist, brauchen gerade Kinder als Schwächste in unserer Gesellschaft den Schutz des Staates (staatliches Wächteramt). Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, muss der Staat konsequent handeln und auch in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Mehr erfahren: Hier finden Sie Infos des Landesjugendamts: über das staatliche Wächteramt

Nahaufnahme: Ein Kind fasst vertrauensvoll die Hand eines Erwachsenen.

Die allermeisten Eltern kümmern sich verantwortungsvoll um ihre Kinder. Ist aber in seltenen Fällen das Wohl des Kindes gefährdet, muss der Staat handeln. 

Häufige Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche  

ZUM BEISPIEL ...

Was ist Cybergrooming?

„To groom a child“ (engl.) bedeutet: das Vertrauen von Kindern oder Jugendlichen gewinnen – mit dem Ziel, sie sexuell zu missbrauchen. Cybergrooming nennt man es, wenn sich Erwachsene im Internet an Kinder „heranmachen“. Oft geben sie sich – zum Beispiel in Online-Spielen oder Chats – als Gleichaltrige oder verständnisvolle ältere Kumpel aus. Haben sie das Vertrauen des Kindes erschlichen, machen sie die nächsten Schritte: Sie verlangen zum Beispiel Nacktfotos, intime Videos – oder Treffen außerhalb des Webs.  

Ein Junge macht mit seinem Smartphone ein Selfie.

„Du warst beim Schwimmen? Cool ... Schick mir doch ein Foto von dir mit Badehose ;-)“ Beim Cybergrooming machen sich Erwachsene planvoll an Kinder und Jugendliche heran.  

Auf einen Blick: Vorbeugung & Gewaltschutz

Was der Staat leistet – und was wir alle tun können 

Damit sich Eltern auch in belastenden Lebenslagen gut um ihre Kinder kümmern können, gibt es ein bayernweites Netz von Beratungs- und Hilfeangeboten, passgenau und fein aufeinander abgestimmt: für (Ehe-)Paare, für Eltern von Kindern aller Altersstufen, für Alleinerziehende und die ganze Familie – und für jede Frage und jedes Problem. Hier finden Sie Beratungsangebote, telefonisch, online und bei Ihnen vor Ort (PLZ eingeben!): 

Zum Hilfe-Finder: Beratung für Paare & Familien

Wissen macht stark! In Präventions-Workshops in Kitas und Schulen üben Kinder und Jugendliche ein gewaltfreies Miteinander und lernen, wie sie sich vor Gewalt schützen können. Im Internet gibt es Websites mit altersgerechten Infos, praktischen Tipps und Beratungsangeboten für Kinder und Jugendliche: 

Gewalt: Infos für Kinder und Jugendliche

Gewalt gegen Kinder kommt in allen Gruppen unserer Gesellschaft vor, unabhängig von Faktoren wie Einkommen, Bildung oder Herkunft. Es ist wichtig, dass wir alle hinschauen – und handeln! Sie vermuten oder fürchten, dass in Ihrem Umfeld, in Ihrer Nachbarschaft ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher Gewalt erlebt? Gut zu wissen: Nicht nur Gewaltopfer und deren Angehörige können sich an Beratungsstellen wenden. Sondern alle, die gewaltbetroffene Menschen unterstützen wollen. Sie möchten mehr erfahren und helfen? Hier finden Sie praktische Verhaltenstipps und Anlaufstellen: 

Gewalt in meinem Umfeld: was tun?

Unser Grundgesetz schützt ausdrücklich das Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG). Doch es legt auch fest: Der Staat hat ein Wächteramt und muss Kinder in Not schützen. Es kann auch notwendig sein, ein Kind (vorübergehend) von dessen Eltern zu trennen, um das Kindeswohl sicherzustellen. 

Anlaufstellen für Jungen und junge Männer, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind oder waren

Um frühzeitig sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen entgegenzutreten, gibt es das Jungenbüro in Nürnberg und die KIBS Beratungsstelle in München. Zudem gibt’s das Netz e.V. in Weilheim.

Zum Beratungsangebot: Jungenbüro in NürnbergKIBS Beratungsstelle in MünchenNetz e.V. in Weilheim

Mehr erfahren über Bayerische Beratungs- und Unterstützungsangebote für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Männer und Jungen.

 

Tipps für Eltern!

Stress mit dem Kind? In der Familie steigt der Druck? 

Das Baby zahnt, der Kleine steckt mitten im Trotzalter, die Große testet in der Pubertät mal wieder Ihre Grenzen aus? Oder belastet Sie der Spagat zwischen Familie und Beruf, ein Problem in der Partnerschaft, eine persönliche Krise? Egal ob 

  • alltägliche Erziehungsfragen,  
  • Sorge um ein Familienmitglied, 
  • Probleme mit der Erziehung oder in der Partnerschaft oder  
  • akute Familienkrise:  

Es gibt für alle Fälle Beratung und praktische Hilfe für Eltern! 

Die Beratungsstellen sind für alle Eltern da. Einfach mal anrufen!

Ob Alltagsfrage oder schlimme Krise: Die Beraterinnen und Berater hören Ihnen zu und verstehen Ihre Situation. Sie beantworten Ihre Fragen. Bei Bedarf bieten sie weiterführende Unterstützung an – von regelmäßigen Beratungsgesprächen bis zur praktischen Begleitung, die bei vielen Alltagsproblemen helfen kann – oder vermitteln Sie an die passende Stelle weiter. 

Am besten, Sie rufen an, mailen oder chatten mit den Beratungs-Profis. Anlaufstellen finden Sie unten in der roten HILFE-Box

Ein Kind erlebt Gewalt?

Kind in Gefahr! Was tun? 

Sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind Gewalt erlebt, zum Beispiel in der Kita, in der Schule oder im Verein? Oder Sie machen sich Sorgen um ein Kind in Ihrer Nachbarschaft, in der Verwandtschaft oder im Bekanntenkreis? 

Wenn das Kind alt genug ist: Sprechen Sie es behutsam an. Vermitteln Sie ihm:  

  • Kein Kind ist (mit-)schuldig, wenn es Gewalt erleidet! 
  • Kein Kind muss Gewalt ertragen – egal, wer sie ausübt! 
    Jemand hat Gewalt ausgeübt und das Kind zum Schweigen verpflichtet (durch Drohung, Erpressung, Einschüchterung)? Das ist nicht in Ordnung! Das Kind muss sich nicht daran halten. Auch dann nicht, wenn es sich der Person eng verbunden fühlt.  
  • Es ist völlig okay und richtig, Hilfe zu suchen! 
    Es gibt Beraterinnen und Berater, bei denen das Kind abladen kann, was es belastet – und die ganz konkret helfen. 

Sie können nicht mit dem Kind sprechen? Das Kind möchte sich Ihnen nicht anvertrauen? Sie sind unsicher und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Oder: Ihr Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch erhärtet sich?  

Es gibt Profis, die Sie unterstützen: telefonisch, online und auch bei Ihnen vor Ort. Anlaufstellen finden Sie unten in der roten HILFE-Box.  

Szene zu Hause: Eine Frau telefoniert mit dem Handy. Sie schaut ernst.

In Ihrer Nachbarschaft oder Ihrem Umfeld erlebt ein Kind möglicherweise Gewalt? Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, um mögliche Schritte zu besprechen. Jemand ist in akuter Gefahr? Wählen Sie sofort den Polizei-Notruf 110!    

Traumaambulanzen: schnelle Hilfe nach Gewalt!

Sie brauchen Rat und Hilfe, jetzt? Auch Traumaambulanzen können Betroffenen von Gewalt helfen. Bayernweit gibt es dieses Angebot auch für Kinder und Jugendliche. Nähere Infos finden Sie auf der Website des ZBFS.

Hier finden Sie Hilfe

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Beratung & Hilfe

    • Jemand macht etwas Schlimmes mit dir? Ein Kind in Ihrem Umfeld erleidet Gewalt? Hier gibt es Hilfe:

    • 110

      Wenn Kinder oder Jugendliche in Gefahr sind: Rufen Sie sofort die Polizei.

    • Das Jugendamt vor Ort

      Bayerns Jugendämter beraten und unterstützen Kinder, Jugendliche und Eltern. Auch Angehörige sowie Fach- und Lehrkräfte können sich ans Jugendamt wenden.

    • Die Nummer gegen Kummer

      Ob kleine Frage oder große Sorgen: Hier findest du Rat und Hilfe: telefonisch, per E-Mail oder im Chat. Auch Eltern können sich beraten lassen, Telefon: 0800 1110550. Die Beratung ist für alle anonym und kostenfrei.

    • Bayerische Kinderschutzambulanz

      Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch von Kindern und Jugendlichen? Die Kinderschutzambulanz berät (auch anonym), untersucht, dokumentiert Spuren.

    • Zum Hilfe-Finder

      Sie suchen weitere Beratungs- oder Hilfeangebote, im Web oder in Ihrer Nähe? Hier können Sie gezielt nach Ihrem Thema filtern.

Tiefer einsteigen: Themenseiten

Von körperlicher Gewalt bis zum Cybermobbing. Auf unseren Themenseiten finden Sie Infos zu Gewaltformen, die häufig auch Kinder (be-)treffen.