Illustration: Eine Frau sitzt auf dem Rand eines Betts. Sie stützt verzweifelt den Kopf auf die Hände. 

Zwangsprostitution

Zwangsprostitution und sexuelle Ausbeutung sind Formen schwerer Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Betroffen sind vor allem Mädchen und junge Frauen. Die Bavarian Anti-Trafficking HELPline bietet Betroffenen eine erste Anlaufstelle und verweist sie an das bestehende Hilfesystem. Entsprechend spezialisierte Fachberatungsstellen beraten und unterstützen.

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Worterklärung (Definition)

Was ist Zwangsprostitution?

  • Zwangsprostitution ist eine Form von sexueller Ausbeutung. Sexuelle Ausbeutung liegt vor, wenn eine Person dazu veranlasst oder gezwungen wird, in der Prostitution zu arbeiten oder sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, anzubieten. 
  • Von Zwangsprostitution betroffene Mädchen oder Frauen (seltener auch Jungen, Männer und transgeschlechtliche Personen) müssen gegen ihren Willen – zum Beispiel in einem Bordell, in einem Hotelzimmer, einer Privatwohnung oder auf dem Straßenstrich – sexuelle Dienstleistungen anbieten. Oft wird hierbei auch eine persönliche bzw. wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit in einem fremden Land ausgenutzt. In schweren Fällen wird der Zwang auch durch Gewalt ausgeübt.
  • Sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution sind zumeist mit Menschenhandel verbunden. Menschenhandel liegt vor, wenn eine Person durch Drohung, Täuschung, Gewalt oder Missbrauch von Macht angeworben und zur Aufnahme oder Fortsetzung ausbeuterischer Tätigkeiten gezwungen wird.
  • Dabei muss nicht zwangsläufig ein Grenzübertritt stattfinden. Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution kann auch innerhalb eines Landes stattfinden. 

Mehr Informationen über Menschenhandel und Ausbeutung finden Sie auf der Website der Bavarian Anti-Trafficking HELPline

  • Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in Deutschland nach den §§ 232 und 232a StGB strafbar. Tätern und Täterinnen drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren. Auch der Freier einer Zwangsprostituierten kann sich unter gewissen Voraussetzungen strafbar machen. Für Personen unter 21 Jahren gelten dabei Sonderregelungen.
  • Zwangsprostitution ist von der freiwilligen Tätigkeit in der Prostitution zu unterscheiden.
    Informationen zum Prostituiertenschutz in Bayern finden Sie hier.
Methode

Welche Methoden sexueller Ausbeutung gibt es?

Die Methoden, um die Betroffenen zur Prostitution zu zwingen, sind vielfältig. Beispielsweise täuschen die Täter und Täterinnen die Betroffenen mit falschen Versprechen über die Art der Tätigkeit. Teilweise werden Frauen aber auch direkt für die Prostitution angeworben und mit falschen Versprechungen zu Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten getäuscht. 

Sobald die Betroffenen sich darauf eingelassen haben, beginnen die Täter und Täterinnen, ihre Opfer zum Sex gegen Geld zu zwingen. Der Zwang kann dabei von unrechtmäßigem Einbehalten von Dokumenten, über Erpressung und Isolation bis zu physischer Gewalt reichen.

Manchmal üben auch die Familien der Opfer – wissentlich oder unwissentlich – Druck auf die Betroffenen aus. Eltern, Geschwister oder andere Angehörige erwarten in diesen Fällen, dass die Betroffenen Geld verdienen und die oft in ärmsten Verhältnissen lebende Familie mit den Einnahmen unterstützt. 

Ein Mann fasst eine junge Frau grob an beiden Armen und drückt sie gegen eine Wand. 

Meist treten Täter wie seriöse Jobvermittler auf. Gewalt erfahren ihre Opfer meistens, wenn sie zur Prostitution gezwungen werden.

Vorsicht, Loverboys!

Eine besonders hinterhältige Taktik verfolgen sogenannte „Loverboys“, um Mädchen und junge Frauen in die Prostitution zu zwingen. Sie gaukeln ihren Opfern die große Liebe vor und machen sie mit Tricks von sich abhängig oder wenden Drohungen und Gewalt an. Viele Betroffene bleiben in der Prostitution gefangen, oft monate- oder jahrelang. Hier finden Sie alle Informationen über die Loverboy-Methode. Außerdem: Checklisten für Mädchen und junge Frauen, Eltern/Angehörige sowie Lehrkräfte!

Loverboys: zur Themenseite und den Checkliste

Ein junger Mann umarmt eine junge Frau fest mit beiden Armen. Sie lächelt glücklich.

Sie sehen gut aus, sind aufmerksam, zärtlich – und sorgen dafür, dass ihre Opfer nach und nach alle Kontakte zur Familie und zum Freundeskreis abbrechen: „Loverboys“ drängen Mädchen oder Frauen planvoll in die Zwangsprostitution. (Symbolbild)

Wer ist betroffen?

Die meisten Opfer sind jung, weiblich – und keineswegs nur aus dem Ausland

Menschenhändler und Zuhälter suchen ihre Opfer nicht nur im Ausland. Auch Menschen, die in Deutschland leben, können von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution betroffen sein. 
Menschenhandel ist für Außenstehende oft schwer zu erkennen. Hinweise können sein: Eine Person wirkt verängstigt oder wird von anderen kontrolliert. Sie spricht kaum selbst, hat keinen eigenen Ausweis oder kein eigenes Geld. 
Einen Überblick über mögliche Anzeichen von Ausbeutung und Menschenhandel geben sogenannte Indikatoren. Diese können dabei helfen, mögliche Betroffene zu erkennen und an geeignete Hilfs- und Unterstützungsangebote zu vermitteln. 
Eine Übersicht über Indikatoren, die auf Menschenhandel hinweisen können, finden Sie hier.

In Deutschland wurden im Jahr 2024 insgesamt 364 Ermittlungsverfahren im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen Mit 96,6 Prozent war die große Mehrheit der Opfer weiblich. Rund jedes dritte Opfer, dessen Alter ermittelt werden konnte, war unter 21 Jahre alt. Der Loverboy-Methode fielen rund 18 % der Betroffenen zum Opfer. 
In etwa ein Drittel aller Fälle kannten sich Geschädigte und Täter oder Täterin bereits vor der Tat, bei 21 Tatverdächtigen bestand sogar ein familiäres Verhältnis zum Opfer. Diese Zahlen verdeutlichen die teilweise große Bedeutung der Bindung des Opfers an den Täter oder die Täterin für die ausbeuterischen Handlungen. 
Eine zunehmende Rolle spielt das Internet. Bei rund einem Viertel der Opfer erfolgt die Kontaktanbahnung online, besonders über soziale Netzwerke. Eine weitere Kontakt-Plattform sind Online-Anzeigeportale. (Quelle: BKA, Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2024)

Hinsehen, hinhören

Was bedeutet sexuelle Ausbeutung für die Betroffenen – und was kann ihnen helfen? In der Podcastreihe „Hinsehen, hinhören“ erzählen drei Frauen von ihren persönlichen Erfahrungen und ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Ihre Geschichten zeigen auch, wie wichtig Menschen sind, die aufmerksam zuhören und Unterstützung vermitteln. 
Geschichten anhören und mehr erfahren 

Eine junge Frau, nur mit Shorts und Shirt bekleidet, liegt zusammengekrümmt auf einem Bett.

Zwangsprostitution bedeutet: Ein Mensch wird zum Sex gegen Geld gezwungen. Von Zwangsprostitution sind vor allem junge Frauen betroffen. (Symbolbild)

Was kann ich tun?

Sie sind von Zwangsprostitution betroffen?

Lassen Sie sich durch nichts und niemanden zur Prostitution drängen. „Einmal ist keinmal?“ Leider nicht. Wenn Sie zustimmen, „es“ einmal zu tun, können Sie sicher sein: Sie werden wieder und wieder gezwungen, sich zu prostituieren, oft jahrelang.

Also ganz konkret: Ihr Freund bittet Sie, Sex mit anderen zu haben? Zum Beispiel, um ihn aus einer finanziellen Unglückslage zu befreien? Sagen Sie nein!

Eine junge Frau ist von hinten zu sehen. Sie sitzt auf einem Bett in einem düsteren Raum. 

„Ich mache es, weil ich ihn liebe!“ Sie lieben ihn. Aber er liebt Sie nicht. Sonst würde er Sie nicht zur Prostitution drängen.

Sie sind von Zwangsprostitution betroffen? Oder eine Person in Ihrem Umfeld? Sie brauchen Beratung und Unterstützung oder benötigen Hilfe bei Problemen mit Loverboys? 

Wenden Sie sich an die bayernweite Anlaufstelle Anti-Trafficking HELPline oder an eine spezialisierte Fachberatungsstelle. 

Die Mitarbeitenden der HELPline und der Fachberatungsstellen

  • verstehen Ihre Lage, 
  • drängen Sie nicht (zum Beispiel auch nicht dazu, Anzeige zu erstatten, wenn Sie das nicht möchten),
  • informieren Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten und 
  • unterstützen Sie in allen praktischen Fragen (zum Beispiel: Wo kann ich während der ersten Zeit schlafen? Wo bin ich sicher? Wie finde ich einen Job? Und auch: Wie bewältige ich meine belastenden Erlebnisse?).

Die Beratung ist ganz auf Ihre persönliche Lage zugeschnitten, natürlich kostenlos und auf Wunsch auch anonym.

Hier finden Sie Beratung und praktische Unterstützung: HILFE-BOX

Sie haben einen Verdacht auf Menschenhandel? Sie haben etwas beobachtet und möchten tätig werden? Dann können Sie auf der Website der Bavarian Anti-Trafficking HELPline eine Meldung machen, gerne auch anonym. 
Verdacht auf Menschenhandel? Hier melden!
 

Wie macht der Freistaat Bayern auf Zwangsprostitution aufmerksam?

Menschenhandel findet mitten in der Gesellschaft statt und bleibt häufig unbemerkt. Der Freistaat Bayern macht mit der Initiative „Hinsehen“ auf Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung aufmerksam. 
Im Mittelpunkt steht die Podcastreihe „Hinsehen, hinhören“. Darin erzählen drei Frauen von Täuschung und Ausbeutung, aber auch von Menschen, die ihre Notlage erkannt und ihnen Unterstützung vermittelt haben. 
Die Initiative informiert außerdem über Formen des Menschenhandels, mögliche Anzeichen und Hilfeangebote. Sie möchte dazu ermutigen, aufmerksam zu sein, Hinweise ernst zu nehmen und Betroffene auf geeignete Unterstützungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Mehr über die Initiative „Hinsehen“ und die persönlichen Geschichten erfahren
 

Hier finden Sie Hilfe

Rat & Hilfe für Betroffene

Sie sind bedroht oder betroffen von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung oder Zwangsprostitution? Oder benötigen Hilfe und Beratung bei Problemen mit Loverboys? 

Betroffene in Bayern können sich montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr via Telefon oder Chat direkt an die bayernweite Anlaufstelle Bavarian Anti-Trafficking HELPline wenden. Eine Kontaktaufnahme via E-Mail oder eine Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.
Die HELPline berät und unterstützt dabei, den Weg zu einem passenden Unterstützungsangebot in der Nähe zu finden. 
Zur Bavarian Anti-Trafficking HELPline (Bayernweite Anlaufstelle)

Zudem können sich Betroffene auch direkt an die spezialisierten Fachberatungsstellen JADWIGA und SOLWODI Bayern wenden: 

Rund-um-die-Uhr könnten Sie sich ihr euch an das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wenden:

Zusätzlich gibt es noch folgende Unterstützungs- und Hilfe-Angebote: 

Beratung für Eltern und Angehörige

Sie machen sich Sorgen um eine Betroffene bzw. Betroffenen in Ihrer Familie oder Ihrem direkten Umfeld?

Die Bavarian Anti-Trafficking HELPline berät auch das Umfeld Betroffener und ermöglicht anonyme Verdachtsmeldungen. Darüber hinaus gibt es auch weitere Beratungsstellen, die Eltern und Angehörige mit Infos und den richtigen Kontakten unterstützen. 

Bavarian Anti-Trafficking HELPline (Bayernweite Anlaufstelle)

Elterntelefon der Nummer gegen Kummer

bke-Elternberatung

Infos und Rat für Fachkräfte

Zur Bavarian Anti-Trafficking HELPline (Bayernweite Anlaufstelle)

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) ist ein Zusammenschluss von Fachberatungsstellen zur Bekämpfung des Menschenhandels und verfügt über eine langjährige und praxisfundierte Expertise. 

Das Aktionsbündnis gegen Frauenhandel – rund 20 Organisationen und Verbände aus dem bayerischen Raum – organisiert unter anderem Fachtagungen zum Thema.

Speziell für Fragen zur sexuellen Ausbeutung mittels Loverboy-Methode steht Lehr- und Fachkräften die Fachberatungsstelle Jadwiga zur Verfügung. 

ZWANGSPROSTITUTION: BERATUNG & HILFE

    • Sie sind von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung oder Zwangsprostitution betroffen? Oder möchten Sie eine betroffene Personn unterstützen bzw. einen Verdacht oder konkreten Fall melden? Hier finden Sie Anlaufstellen:

    • 110

      Sie sind JETZT in Gefahr? Rufen Sie die Polizei.

    • Bavarian Anti-Trafficking HELPline

      Hotline (bayernweit) 0800 9876548 montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr. Beratung auch via E-Mail oder Chat.

    • SOLWODI 

      Fachberatungsstellen für von Gewalt und Ausgrenzung betroffene Frauen in München in Passau, Würzburg, Gemünden/Main, Regensburg und Augsburg.

    • JADWIGA

      Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel in München und Nürnberg.

    • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

      Hotline (bundesweit) 116 016 (täglich rund um die Uhr). Beratung auch per E-Mail und Chat, in 18 Fremdsprachen, Leichter Sprache und Gebärdensprache.  

    • Hilfetelefon Gewalt an Männern

      Hotline (bayernweit) 0800 123 99 00. Beratung auch per E-Mail und Chat. 

    • Zum Hilfe-Finder

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