Illustration: Ein Mann sitzt im Rollstuhl. Eine Frau steht mit erhobenem Arm hinter ihm.

Gewalt gegen Menschen mit Behinderung

Auf Schulhöfen gilt „behindert“ bis heute als Schimpfwort. Auf der Straße werden Menschen mit Behinderung angepöbelt, im Internet mit Hetze verfolgt; überdurchschnittlich oft erleiden sie körperliche, sexualisierte und psychische Gewalt. Vielfältige Angebote unterstützen die Gewaltprävention und den Gewaltschutz, von der Handreichung für Einrichtungen über Netzwerke für Menschen mit Behinderung bis zum Comic in Leichter Sprache.  

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Worterklärung (Definition)

Was ist Gewalt gegen Menschen mit Behinderung? 

Gewalt gegen Menschen mit Behinderung nennt man Gewalt, die mit der Behinderung in Zusammenhang steht: 

  • Behindertenfeindliche Gewalt. Beispiele: Mehrere Leute bedrängen in der U-Bahn einen Mann im Rollstuhl und beleidigen ihn mit Bezug auf seine Behinderung. Hater verfolgen Menschen mit Behinderung mit Hass und Hetze im Internet
  • Ableismus (von englisch „able“ = fähig) nennt man die Abwertung von Menschen mit Behinderung: Eine Person wird nicht in ihrer Gesamtheit betrachtet, sondern auf eine fehlende Fähigkeit reduziert. Ebenfalls typisch: das übertriebene, gönnerhafte Lob für eine selbstverständliche Leistung („Toll, wie Sie als BEHINDERTE das meistern!“).  
  • Machtmissbrauch. Beispiele: Eine Betreuungskraft belästigt einen Menschen sexuell, der sich wegen einer geistigen Behinderung nicht wehren oder mitteilen (also auch keine Hilfe suchen) kann. Oder: Eine Pflegeperson schreit einen Menschen mit Behinderung an, schlägt ihn oder fixiert ihn ohne richterliche Genehmigung in seinem Bett. 

Studie zu Gewalt gegen Frauen mit Behinderung

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) veröffentlichte bereits 2012 die Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“. Die Themen Diskriminierung und Gewalt nehmen darin großen Raum ein. Einige der wichtigsten Ergebnisse: Frauen mit Behinderung erleben alle Formen von Gewalt deutlich häufiger als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt. Besonders häufig kommt es zu sexualisierter Gewalt (in Kindheit, Jugend und Erwachsenenalter).

84 – 90 % 

der Frauen mit Hör-/Sehbehinderung oder psychischer Erkrankung

... haben im Erwachsenenalter seelische Gewalt und psychisch verletzende Handlungen erlebt. Das sind etwa doppelt so viele Betroffene wie im Durchschnitt der Frauen in Deutschland. (Quelle: Studie des BMFSFJ über Belastungen von Frauen mit Behinderung

Gewalt vorbeugen: Das schaffen wir gemeinsam!

Das Fazit der BMFSFJ-Studie zu Gewalt gegen Frauen mit Behinderung: Gewaltvorbeugung kann nur greifen, wenn wir der Gewalt den Nährboden entziehen – und uns alle und in allen Lebensbereichen gegenüber Menschen mit Behinderung respektvoll und solidarisch verhalten! 

Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche 

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs informiert auf ihrer Website über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Dabei verweist sie auf die vielfältigen Risikofaktoren. Kinder, die körperliche Pflege brauchen, erleben zum Beispiel oft, dass sie nicht selbst über ihren Körper bestimmen können. Deshalb fällt es ihnen schwer, Grenzüberschreitungen als solche zu erkennen – und sich zu wehren. Die Sexualität von jungen Menschen mit Behinderung wird immer noch stark tabuisiert. Wenn sie sexuelle Gewalt erleben, scheuen sie noch häufiger als andere davor zurück, den Missbrauch zu melden. Sie fühlen sich abhängig vom Täter oder der Täterin und/oder wissen nicht, an wen sie sich in ihrer Not wenden können.  

Tipp: Im Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch finden Sie auch barrierefreie Beratungsstellen, Zufluchtsstätten und Krisendienste. Sie können nach bestimmten barrierefreien Angeboten filtern (zum Beispiel rollstuhlgerechte Räume oder Beratung in Leichter Sprache).  

Forschungsberichte zu Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe 

Menschen mit Behinderungen sind in verschiedenen Lebensbereichen einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt. Die vorhandenen Unterstützungsstrukturen und Angebote sind für sie häufig nicht barrierefrei erreichbar und nutzbar. Vor allem für Menschen in stationären Wohneinrichtungen, aber auch in Werkstätten, ist die Suche nach Unterstützung oftmals sehr herausfordernd. Im Rahmen von Forschungsstudien im Auftrag des Bundessozialministeriums wurden Gewaltschutzstrukturen untersucht und Empfehlungen vorgelegt. Die Untersuchungen zeigen unter anderem, dass inzwischen mehr Augenmerk auf den Gewaltschutz gerichtet wird; Beschäftigte werden sensibilisiert, Ansprechpersonen benannt, Leitlinien entwickelt, die betroffenen Menschen stärker einbezogen. Die Forschungsstudien enthalten eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung den Gewaltschutz weiter verbessern können.

Auch in Österreich ist eine Studie zu Gewalt an Menschen mit Behinderung erschienen, die in institutionellen Settings (= zum Beispiel Wohnheime oder betreute WGs) leben. Rund 80 Prozent der Befragten gaben an, schon psychische oder körperliche Gewalt erfahren zu haben, rund 50 Prozent berichteten von sexueller Belästigung oder sexueller Gewalt. Die Studie empfiehlt unter anderem, Info- und Unterstützungsangebote für betroffene Menschen einfach und alltagsgerecht zu gestalten. Außerdem weist sie auf die Bedeutung eines geeigneten Personalschlüssels sowie von sozialen Kontakten und Vertrauenspersonen hin. 

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Handlungsempfehlungen 

Forschungsbericht (PDF): Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen

Forschungsbericht (PDF): Gewalt und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Forschungsbericht (PDF): Sexuelle Belästigung, Gewalt und Gewaltschutz in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Studie (PDF): Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen

Porträtfoto:  Ein junger sehbehinderter Mann mit Langstock lächelt in die Kamera.

Schluss mit Gewalt gegen Menschen mit Behinderung! Dazu können auch SIE beitragen. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran: Begegnen Sie Menschen mit Behinderung mit Respekt. Und wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Gewalt erlebt hat: Fragen Sie behutsam nach, bieten Sie ein offenes Ohr und Hilfe an. (Symbolbild) 

Lesetipp: Interview mit Bayerns Behindertenbeauftragtem

Holger Kiesel ist Bayerns Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung. Er vermutet: Jeder Mensch mit (sichtbarer) Behinderung hat schon Gewalt erlebt, wurde angepöbelt, angegriffen oder diskriminiert. Wer sich wegen seiner Behinderung nicht äußern oder weglaufen kann, findet nur schwer Hilfe. Und, sagt Kiesel: Gewaltopfern mit Behinderung wird oft einfach nicht geglaubt. Lesen Sie weiter: zum Interview mit Holger Kiesel

Gewalt vorbeugen (Prävention)

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung stärken 

Wer darf mich anfassen? Welche Berührungen sind in Ordnung und welche nicht? Darf ich Nein sagen, wenn ich etwas nicht möchte? Sollte ich mich beschweren, wenn mich zum Beispiel eine Pflege- oder Betreuungskraft beleidigt, anschreit oder mir wehtut? Nicht nur für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind diese Fragen oft schwer zu beantworten. Zum Beispiel, wenn sie wegen ihrer Behinderung 

  • Hilfe beim Waschen und auf der Toilette brauchen. Das Berührtwerden ist für sie also Normalität: Aber darf ich entscheiden, wer mir bei der Intimpflege hilft (und wer nicht)? Oder wie die Pflege abläuft?  
  • Nähe, Vertrautheit und übergriffige Intimität nicht gut unterscheiden können. Wenn sich etwas doof anfühlt: Darf ich das dann sagen? Ist es okay, wenn ich nicht will, dass mich jemand umarmt? 
  • besonders auf andere Menschen angewiesen sind. Sie fühlen sich den Pflegepersonen verbunden und suchen ihre Nähe und Zuwendung – selbst dann, wenn sie Gewalt ausgeübt haben.   

Die Antwort ist in jedem Fall: JA! Kinder und Jugendliche mit Behinderung müssen ihren Körper und ihre Rechte kennen. Sie müssen bestärkt werden, ihre Bedürfnisse klarzumachen, Grenzen zu ziehen, „Nein!“ zu sagen – und um Hilfe zu bitten, wenn jemand ihre Grenzen verletzt. Und auch Erwachsene mit Behinderung müssen über ihre Rechte informiert und in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden. Unter dem Bild finden Sie Info-Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Familien und Fachkräfte!  

Ein kleines Mädchen mit geistiger Behinderung fährt Rolltreppe. Sie strahlt Selbstbewusstsein aus.

Wer Kinder und Jugendliche zu selbstbewussten, aufgeklärten Persönlichkeiten erzieht, stärkt sie gegen Gewalt. (Symbolbild) 

Handreichungen zur Gewaltprävention 

Politisch Verantwortliche, Träger und Einrichtungen arbeiten daran, eine „Kultur des Hinschauens“ in Einrichtungen der Behindertenhilfe aufzubauen. Dabei sollen das soziale und organisatorische Gefüge beleuchtet werden: Wie gehen wir miteinander um? Wie stärken wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner? Haben wir ein funktionierendes Beschwerde-Management? Bieten wir Gewaltvorbeugung (Prävention) in Fortbildungen an? Hier finden Sie  

Studie zu Gewaltschutzstrukturen

Eine Studie im Auftrag des Bundessozialministeriums beleuchtet die Situation von Menschen mit Behinderung in Einrichtungen und leitet Verbesserungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen ab. Hier finden Sie Infos zur Studie; außerdem können Sie den Abschlussbericht herunterladen: über die Studie „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen“

Für Kinder sowie Jugendliche und junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung gibt es Online-Infos, Broschüren und Videos. Das Ziel: informieren, aufklären, stärken! 

Tina ist die Heldin einer Buchreihe der Münchner Sozialpädagogin Steffi Geihs. Tina hat eine geistige Behinderung. Sie verliebt sich, erlebt ihre erste Partnerschaft, sie küsst ihren Freund und will mit ihm Sex haben. Einmal hat sie ein mieses Erlebnis, sie wird von einem fremden Mann begrapscht ... In einfacher Sprache schildert die Autorin Tinas Erfahrungen und Gefühle und klärt ganz nebenbei über viele wichtige Fragen auf. Arbeitsblätter vertiefen das Verständnis. Die „Tina“-Kurzromane in einfacher Sprache gibt’s im Buchhandel, die Arbeitsblätter kostenfrei auf der Website von Steffi Geihs. 

Geeignet für: Jugendliche und junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung. 

Zur Website zur „Tina“-Buchreihe

Ben und Stella sind Comicfiguren. Sie erklären – in Videos, in Leichter Sprache und in Gebärdensprache – einfach und klar den Unterschied zwischen schönen und blöden Berührungen, guten und schlechten Geheimnissen, was sexueller Missbrauch ist, dass man NEIN sagen darf (und wie man das machen kann) und wo man Hilfe findet. 

Geeignet für: alle Kinder sowie Jugendliche und junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung.  

„Ben und Stella wissen Bescheid“ ist ein Info-Angebot der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e. V. 

Zur Website „Ben und Stella wissen Bescheid“

Netzwerke & Projekte in Bayern

Angebote und Anlaufstellen für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte 

Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit einer Behinderung sind die Dienste der regionalen und überregionalen offenen Behindertenarbeit. Hier finden Sie weitere Infos und die Adressen: Dienste der offenen Behindertenarbeit

Frauen und Mädchen mit Behinderung erleben in vielen Bereichen mehrfach Diskriminierung und Gewalt: wegen ihres Geschlechts und aufgrund ihrer Behinderung. Die Netzwerkfrauen Bayern engagieren sich dafür, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können und haben eine Referentin zum Thema „Gewalt“. Sie bieten Beratung an, telefonisch, per E-Mail und Skype sowie vor Ort: zu den Beratungsangeboten der Netzwerkfrauen Bayern

Am 1. August 2008 ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in Kraft getreten. Aufgabe der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) nach dem PfleWoqG ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. 

Die FQA sind bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten angesiedelt. Neben Beratungs- und Informationsaufgaben, zum Beispiel gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern, haben die FQA auch die Möglichkeit, beim Vorliegen von Mängeln Anordnungen zu erlassen. Diese können von Auflagen zur Abstellung einzelner Mängel bis hin zu einem Aufnahmestopp, Beschäftigungsverboten und zur Betriebsuntersagung reichen. Dementsprechend obliegen den FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. 

Bei Beschwerden über Missstände in vollstationären Einrichtungen der Pflege und für volljährige Menschen mit Behinderung sowie zu Fragen zu ambulant betreuten Wohngemeinschaften können Sie sich jederzeit an die FQA wenden. Hier finden Sie Ansprechpersonen bei der FQA.

Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und andere Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderung müssen ein Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten anbieten. Die Konzepte sind unter Mitwirkung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu entwickeln und fortzuschreiben. Außerdem sind bei den Regierungen unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen eingerichtet. Sie sind die Anlaufstelle für betreute Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Eltern und Sorgeberechtigte – bei Fragen, Problemen und zum Beispiel auch bei Gewalt. 

Zur unabhängigen Beratungs- und Beschwerdestelle der ... 

Regierung von Oberbayern

Regierung von Niederbayern

Regierung der Oberpfalz

Regierung von Schwaben

Regierung von Oberfranken

Regierung von Mittelfranken

Regierung von Unterfranken

Mit Misshandlung und Vernachlässigung in der Medizin und Pflege befasst sich die Rechtsmedizinische Beratungsstelle „Patientenversorgung“. Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte in der Pflege und in Heilberufen können sich bei Verdachtsfällen an die Beratungsstelle wenden. 

Hier finden Sie Hilfe

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Gewalt gegen Menschen mit Behinderung

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    • wege-aus-der-gewalt.de

      Wege aus der Gewalt für Frauen: Infos in Leichter Sprache. Themen: Was ist Gewalt? Was kann ich tun? Wo gibt es Hilfe?