Porträtfoto: Holger Kiesel. Hinter ihm das Logo des Behindertenbeauftragten: „Und jetzt alle!“

Menschen mit Behinderung: oft doppelt betroffen von Gewalt 

Menschen mit Behinderung werden überdurchschnittlich oft beleidigt, angepöbelt oder angegriffen, ausgegrenzt und diskriminiert. Zudem ist es für sie oft noch schwieriger, sich gegen Gewalt zu wehren und Hilfe zu suchen, zum Beispiel, weil sie sich nicht äußern können – oder kein Gehör finden. Erfahren Sie mehr in unserem Interview mit Bayerns Behindertenbeauftragtem Holger Kiesel! 

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Über Holger Kiesel

Bayerns Behindertenbeauftragter 

Porträtfoto: Holger Kiesel.

Holger Kiesel ist der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Vor seiner Berufung Ende 2018 arbeitete der Germanist, Historiker und Politikwissenschaftler als Hörfunkjournalist. Aufgrund einer Körperbehinderung sitzt Holger Kiesel im Rollstuhl. Hier erfahren Sie mehr über seine Aufgaben und Themen, zu denen die Beratung der Staatsregierung und der Einsatz für die Belange von Menschen mit Behinderung gehört: zur Website des bayerischen Behindertenbeauftragten.   

Worum geht es?

Gewalt gegen Menschen mit Behinderung 

„Ich glaube, fast jeder Mensch mit – sichtbarer – Behinderung hat schon Gewalt erlebt, wurde herabgesetzt, entwürdigt, in der Selbstbestimmung beeinträchtigt oder körperlich angegriffen“, sagt Holger Kiesel. Als zentrale Orte der Gewalt sieht Bayerns Behindertenbeauftragter allerdings nicht den öffentlichen Raum, sondern Orte, an denen Menschen mit Behinderung leben, betreut und gepflegt werden.  

Menschen mit Behinderung sind potenziell doppelt von Gewalt betroffen: Sie erleben Gewalt, weil sie eine Behinderung haben. Sie werden auf der Straße angegriffen, mit Worten oder handgreiflich, sie werden gemobbt und diskriminiert. Und sie erleben Gewalt, weil sie aufgrund ihrer Behinderung auf andere angewiesen sind: Das familiäre Umfeld oder die Wohn- und Pflegeeinrichtung, in der sie leben, bieten nicht immer den Schutz, den man sich von einem Zuhause verspricht. Auslöser für Gewalt können Kommunikationsprobleme oder Überforderung sein.  

Gewalt verhindern & bei Gewalt helfen: Anlaufstellen

Auf unserer Themenseite „Gewalt gegen Menschen mit Behinderung“ finden Sie Infos über Netzwerke, Projekte und Anlaufstellen, die Menschen mit Behinderung, Angehörige und Sorgeberechtigte sowie Fachkräfte beraten und unterstützen. Dabei geht es sowohl um die Gewaltprävention (= verhindern, dass es zu Gewalt kommt) als auch um die Hilfe, wenn Gewalt geschehen ist.

Eine junge Frau, modisch gekleidet, steht mit ihrem E-Rollstuhl bereit, um in ein Auto zu steigen.

Menschen mit Behinderung sind wie alle anderen auch: Sie haben Wünsche und Ziele, Stärken und Schwächen, einen ganz normalen Alltag und verrückte Träume. Was sie unterscheidet? Sie erleiden überdurchschnittlich häufig Gewalt.

Besonders häufig von Gewalt betroffen bzw. gefährdet sind  

  • Menschen mit einer sichtbaren Behinderung, 
  • Personen, die sich wegen ihrer (geistigen, körperlichen oder auch seelischen) Einschränkungen nicht gut schützen, abgrenzen, wehren oder Hilfe aktivieren können und  
  • Frauen mit Behinderung. Sie erleben deutlich häufiger sexualisierte Gewalt als andere Frauen.   

„Ich glaube, fast jeder Mensch mit – sichtbarer – Behinderung hat schon Gewalt erlebt, wurde herabgesetzt, entwürdigt, in der Selbstbestimmung beeinträchtigt oder körperlich angegriffen.“ 

Gewalt: 5 Fragen an Bayerns Behindertenbeauftragten

Herr Kiesel, häusliche Pflege: Was sind die Brennpunkte? 

Holger Kiesel: „Ein ganz großer Anteil von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung wird durch vertraute Personen ausgeübt. Oft geht es, wie meistens bei Gewalt, um Macht. Bei Gewalt gegen Menschen mit Behinderung kommt als Besonderheit noch die Überforderung der pflegenden Angehörigen dazu. Auch Grenzüberschreitungen sind ein Thema: Wer darf einen Menschen wann und wo anfassen? Jeder Mensch mit Behinderung muss wissen: Ich DARF Grenzen setzen!  

Ein grundsätzliches Problem der häuslichen Gewalt trifft auch hier zu: Das Zuhause ist geschützt vor Einblicken von außen, die häusliche Gewalt wird oft nicht entdeckt. Für betroffene Menschen ist es aufgrund ihrer Behinderung oft besonders schwer, aus dem Gewaltkreislauf auszubrechen. Sie müssen jemanden finden, der außerhalb des Geflechts steht und sie unterstützt.“ 

Ein junger Mann im Rollstuhl bekommt von einer Frau Essen mit einem Löffel angereicht.

Oft übernehmen Angehörige die häusliche Pflege. Wichtig ist dabei: Auch wer nicht selbstständig leben kann, hat dasselbe Recht auf Selbstbestimmung wie alle anderen. (Symbolbild)  

FAZIT: Häusliche Gewalt (be-)trifft Menschen mit Behinderung doppelt ...

  • weil durch die Überforderung von pflegenden Angehörigen ein zusätzlicher Gewaltfaktor entstehen kann und 
  • weil betroffene Menschen sich aufgrund ihrer Behinderung teilweise nicht abgrenzen, wehren und Hilfe suchen können. 

Was belastet das Miteinander in Wohn- und Pflegeeinrichtungen? 

Holger Kiesel: „Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung kommt es zu Gewalt. Das hängt zusammen mit strukturellen Faktoren: der `strukturellen Abhängigkeit´, wie es der Bundesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel nennt. Menschen, die in Einrichtungen leben, sind oft permanent auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Für sie ist es besonders schwierig, sich abzugrenzen oder zu verteidigen. 

Manche Mitarbeitende in Einrichtungen betrachten Menschen mit Behinderung als leichte Opfer für sexuelle Übergriffe oder sadistische Gewalt. Doch das sind Einzelfälle. Es geht auch um Machtverhältnisse. Sehr viel häufiger kommt es aber, wie in den Familien, zu – verbaler, psychischer und physischer – Gewalt durch Überforderung, durch Zeitdruck, auch durch Personalmangel.  

Ein Mann mit kognitiver Behinderung beim Kaffeetrinken mit einer Betreuerin.

In Wohn- und Betreuungseinrichtungen erfahren Menschen mit Behinderung viel kompetente Unterstützung und engagierte Zuwendung. Doch auch Gewalt ist ein Thema in Einrichtungen. Auslöser ist oft eine Überlastung des Pflegepersonals. (Symbolbild)  

Oft entsteht Gewalt aus Alltagssituationen heraus. Ein Beispiel: Eine Pflegekraft soll einen Bewohner duschen und anziehen. Die Zeit ist knapp. Der Bewohner möchte etwas. Doch die Pflegekraft versteht ihn nicht, auch nicht beim dritten, vierten, fünften Mal. Daraufhin verweigert der Bewohner sich. Die Situation eskaliert: Die Pflegekraft verliert die Geduld, brüllt den Bewohner an oder übt physische Gewalt aus. 

Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern, die selbst aggressive Tendenzen haben. Dann verschwimmen die Grenzen, das ist ein ganz schmaler Grat, zum Beispiel, wenn ein Bewohner eine Pflegekraft verbal oder körperlich bedrängt. Fast alle möglichen Lösungen – wie das Ruhigstellen über Medikamente, die Fixierung auf dem Bett oder das Einsperren in einem Time-Out-Raum – sind problematisch: Es handelt sich immer um freiheitsbeschränkende Maßnahmen, die wann immer möglich vermieden werden sollten.“ 

FAZIT: Es gibt verschiedene Formen von Gewalt in Wohn- und Pflegeheimen, zum Beispiel ...

  • Gewalt durch Überlastung aufgrund von Zeitdruck und/oder Personalmangel, 
  • freiheitsbeschränkende Maßnahmen wie Ruhigstellen, Fixierung oder Einsperren, 
  • sexualisierte Gewalt.  

Stichwort Prävention: Wie kann Gewalt vorgebeugt werden? 

Holger Kiesel: „Wenn pflegende Angehörige sich überfordert fühlen, wenn ihnen die Geduld ausgeht, dann kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung und Entlastung durch andere zu suchen – oder die Rollen als Angehörige und als Pflegeperson zu trennen und die Pflege vielleicht in professionelle Hände zu geben. Aber das sagt sich so einfach, das ist ja auch eine Frage des Geldes.“ 

Ein Junge im Rollstuhl im vertrauensvollen Austausch mit seiner Mutter.

Wer darf mich anfassen – und wo? Wer darf mich nackt sehen? Wo ist meine Grenze? Fragen wie diese sollten in der Familie und auch in Wohn- und Pflegeeinrichtungen immer wieder geklärt werden. (Symbolbild)  

Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte kennen und selbst Grenzen setzen können. `Du darfst deutlich sagen, was du nicht willst´: Zu diesem Empowerment gehört auch die Aufklärung über die eigene Sexualität. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir Menschen mit Behinderung helfen können, ihre Sexualität zu leben. Ein gutes Konzept ist die Sexualassistenz. Sie hilft dem Menschen, seine Bedürfnisse zu erkennen. Die Sterilisation von Menschen mit Behinderung ist ein sehr schwerer Übergriff. Sie darf meines Erachtens nur im medizinischen Notfall erfolgen – und nur, wenn sich gar kein anderer Weg finden lässt. 

Liebe, Sex & Empowerment: Buchreihe in einfacher Sprache

Holger Kiesels Buchtipp für junge Menschen mit geistiger Behinderung: Die Buchreihe „Tina“ der Sozialpädagogin und Autorin Steffi Geihs. Sie schildert, wie die Heldin Tina sich verliebt, wie sie mit Sexualität umgeht und wie sie sich in gefährlichen Situationen behauptet. Arbeitsblätter ergänzen den spannenden Lesestoff. Hier finden Sie mehr Infos zur Buchreihe „Tina“

In Bezug auf Einrichtungen wurde das Sozialgesetzbuch IX, das die Teilhabe von Menschen mit Behinderung regelt, um einen Paragrafen zum Gewaltschutz ergänzt. Er verpflichtet die Träger, Gewaltschutzkonzepte für ihre Einrichtungen zu entwickeln. Das ist ein wichtiger Schritt. Doch leider gibt es keine einigermaßen einheitlichen Standards für die Konzepte und es ist nicht klar, wer die Umsetzung prüft.  

Das Personal hat außerdem oft Angst, pauschal als Sündenbock abgestempelt zu werden: Das macht die Prävention und die Aufarbeitung schwierig. Oft wissen die Fachkräfte nicht, an wen sie sich wenden können: Was passiert, wenn eine Kollegin oder ein Kollege Gewalt ausübt? Oder wenn ich meine eigene Überforderung melde? Wenn ich die Einrichtungsleitung informiere: Steht sie auf meiner Seite? Was geschieht mit mir? Wie wirkt sich die Meldung aufs Betriebsklima aus? 

Der entscheidende Faktor ist für mich die Kommunikation in den Einrichtungen. Es muss offen diskutiert werden! Menschen mit Behinderung und die Beschäftigten müssen wissen, welche Rechte sie haben und an wen sie sich wenden können, wenn diese Rechte verletzt werden. Ideal wäre eine unabhängige Ombudsstelle für die Bewohnerinnen und Bewohner UND für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Stelle könnte immer dann vermitteln und gemeinsame Lösungen finden, wenn Gewalt durch Überforderung geschieht oder droht.“ 

FAZIT: Aufklärung und Austausch beugen Gewalt vor!

  • Menschen mit Behinderung müssen ihre Rechte kennen. 
  • Kommunikation kann Problemen und Gewalt vorbeugen und schwierige Situationen entschärfen. 
  • In Wohn- und Pflegeeinrichtungen könnten unabhängige Ombudsleute bei Gewalt durch Überlastung vermitteln und helfen, gemeinsam Lösungen zu finden.  

Top-Thema Internet: Chance oder Gefahr? 

Holger Kiesel: „Das Internet ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits bietet es große Vorteile für Menschen mit Behinderung, neben vielen nützlichen Funktionen und Apps auch die Anonymität. Ob im Chatroom oder in der Online-Flirtbörse: Hier kann man zum Beispiel eine sichtbare Behinderung verschweigen. Die Behinderung muss endlich mal nicht thematisiert werden: Das ist sehr angenehm und entlastend. 

Wenn man dann aber über seine Behinderung spricht, öffnet man ganz viel Angriffsfläche für Diffamierung, Angriffe oder übergriffigen Fetischismus. Dann wird die Anonymität im Web zum Vorteil für die Täter und Täterinnen! 

Menschen mit Behinderung müssen im digitalen Raum also ganz besonders genau hinschauen und sich überlegen, wem sie welche Infos über sich geben, ob Adresse, Telefonnummer oder Fotos.“ 

Ein junger Mann im Rollstuhl checkt sein Smartphone.

Neue Möglichkeiten der Teilhabe gewinnen, Apps als praktische Alltagshelfer nutzen und beim Chatten oder Flirten nicht sofort auf die Behinderung reduziert werden: Das Internet eröffnet Menschen mit Behinderung viele Chancen. Doch auch Täter und Täterinnen können sich in der Anonymität des Webs unerkannt bewegen und Gewalt ausüben, von Hatespeech bis Cybermobbing, von Cyberstalking bis zum Cybergrooming

Was ist wichtig für Menschen mit Behinderung, die Gewalt erleben? 

Holger Kiesel: „Manche Menschen mit kognitiver Einschränkung können die Situation nicht erfassen; ihnen ist vielleicht gar nicht klar, dass sie Gewalt erleben. Andere Betroffene fühlen sich zwar schlecht, doch sie haben Artikulationsprobleme und können nicht selbst um Hilfe bitten. Oder sie sind wegen einer Körperbehinderung nicht in der Lage, die Situation zu verlassen. Menschen mit seelischen Erkrankungen, zum Beispiel einer Depression, fällt es oft schwer, ihre Bedürfnisse auszudrücken oder Grenzen zu setzen. Und manchen gewaltbetroffenen Menschen mit Behinderung wird einfach nicht geglaubt; ihnen wird unterstellt, dass sie sich die Geschichte ausgedacht haben. Für uns alle muss gelten: Wenn sich ein gewaltbetroffener Mensch offenbart, so ist das ein großer Schritt. Im Sinne der Menschenwürde ist es unsere Pflicht, dem Menschen zu glauben. Es ist in jedem Fall ein Hilferuf, der einen triftigen Grund hat. 

„Manchen gewaltbetroffenen Menschen mit Behinderung wird einfach nicht geglaubt; ihnen wird unterstellt, dass sie sich die Geschichte ausgedacht haben. Im Sinne der Menschenwürde ist es unsere Pflicht, dem Menschen zu glauben. Es ist in jedem Fall ein Hilferuf, der einen triftigen Grund hat.“ 

Für die Opfer von Gewalt ist es besonders schwer, aus dem Gewaltkreislauf auszubrechen, wenn sie eine enge Beziehung zu den Tätern und Täterinnen haben, ob zu Hause oder im Heim. Sie müssen jemanden außerhalb des Geflechts finden, an den sie sich wenden können. Wir müssen die vorhandenen Strukturen und Hilfeangebote mehr auf Menschen mit Behinderung ausrichten. Ein gutes Beispiel in Bayern sind die Notruftelefone für Frauen in München und Nürnberg. Sie bieten barrierefreie Infos und Beratung an. Viele Frauenhäuser dagegen sind nicht mal rudimentär barrierefrei. In allen Anlaufstellen muss das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung geschärft werden, idealerweise sollten auch Menschen mit Behinderung in Beratungsstellen arbeiten. 

Wenn Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum Mobbing, Beschimpfungen und Herabsetzung erleben, schauen die anderen oft nur zu oder sie schauen weg: Sie unterdrücken den Reflex der Zivilcourage und schreiten nicht ein. Hier gilt: hinschauen und Hilfe anbieten!“ 

„Frauen und Mädchen mit Behinderung sind bis zu dreimal häufiger von Gewalt betroffen. Sie erleben eine sehr heftige Form der Doppeldiskriminierung: als Mensch mit Behinderung und als Frau.“ 

Hier finden Sie Hilfe

Gewalt gegen Menschen mit Behinderung: Beratung & Hilfe

    • Sie erleiden Gewalt? Sie pflegen einen anderen Menschen, fühlen sich überlastet, spüren den Druck im Kessel? In Ihrer Einrichtung kommt es zu Übergriffen, Sie brauchen Beratung? Hier finden Sie Anlaufstellen:

    • einfach-teilhaben.de

      Infos zu Gewalt und sexualisierter Gewalt in Alltagssprache, Leichter Sprache und Gebärdensprache. Außerdem: Links zu Anlaufstellen (unter anderem mit Beratung auch in Leichter Sprache).

    • wege-aus-der-gewalt.de

      Wege aus der Gewalt für Frauen: Infos in Leichter Sprache. Themen: Was ist Gewalt? Was kann ich tun? Wo gibt es Hilfe?

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