Konzept zu Gewaltschutz und Gewaltprävention
Gewalt loswerden und gewaltlos werden: Darum geht es bei „Bayern gegen Gewalt“, unserem Konzept zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention. Diese Website ist die Kommunikations-Plattform des Konzepts. Gewaltbetroffene Menschen, Fachkräfte, Fachleute und Interessierte finden hier Informationen sowie Beratungs- und Hilfeangebote. Erfahren Sie hier mehr über „Bayern gegen Gewalt“!
„Bayern gegen Gewalt“
Bayern gehört zu den Bundesländern, in denen Menschen am sichersten leben können. Trotzdem begegnet uns Gewalt immer wieder: in den Medien, im beruflichen und im privaten Umfeld. Gewalt hat viele Gesichter. Es gibt sichtbare und „unsichtbare“, handgreifliche und verbale, und zum Beispiel auch digitale und ökonomische Gewalt.
Wir müssen auch und gerade dort hinschauen, wo Gewalt weniger sichtbar ist oder neue Formen von Gewalt entstehen. Und zwar möglichst vorbeugend, bevor Gewalt überhaupt entsteht. Genauso wichtig wie diese Gewaltprävention sind auch der Schutz und die Hilfe für Opfer von Gewalt.
Unser Gewaltbegriff ist breit gefasst. Er rückt die unmittelbare Erfahrung des Opfers in den Mittelpunkt.
Aus diesem Anspruch ist das Konzept „Bayern gegen Gewalt“ entstanden:
- Das Konzept definiert Ziele und Maßnahmen zum Gewaltschutz und zur umfassenden Gewaltprävention, von der Aufklärung und Sensibilisierung über zielgruppenspezifische Beratungs- und Hilfeangebote bis zur Hilfe für Betroffene und der Arbeit mit Tätern und Täterinnen, um weitere Gewalttaten zu verhindern. Dafür werden wir vorhandene, bewährte Strukturen noch stärker vernetzen und bedarfsgerecht ergänzen.
- Alle Maßnahmen gründen im Zusammenspiel aus soliden wissenschaftlichen Bedarfserhebungen sowie Erfahrungen und Empfehlungen aus der Praxis.
- Umgesetzt werden sie in einem 3-Stufen-Plan.
- Im Doppelhaushalt 2019/20 wurden dafür 4 Millionen Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln bereitgestellt.
Gewalt und Milieus: Abschlussbericht
Am 20. Oktober 2022 wurden seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales die Ergebnisse der Studie „Gewalt und Milieus – Einstellungen zu Gewalt und Gewalterfahrungen in sozialen Milieus in Bayern“ vorgestellt. Anhand dieser Ergebnisse wird derzeit das Konzept zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention weiterentwickelt.
Gewaltschutz und Gewaltprävention
Das Konzept „Bayern gegen Gewalt“ wird stufenweise umgesetzt. Stufe 1 und Stufe 2 des Plans widmen sich dem Hilfesystem für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Stufe 1 wurde 2018 abgeschlossen; Stufe 2 läuft seit 2019. Stufe 3 befasst sich, ebenfalls seit 2019, mit langfristigen und breit angelegten Maßnahmen für weitere Personengruppen und Gewaltformen.
Bereits seit 2018 laufen erste Maßnahmen unter dem Dach von „Bayern gegen Gewalt“. Das Konzept wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Stufen 1 und 2 verbessern das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
Im Bereich häuslicher und sexualisierter Gewalt sind Frauen die bei Weitem am stärksten betroffene Gruppe. Deshalb bilden die Stufen 1 und 2 die Basis des 3-Stufen-Plans. Es geht darum, betroffenen Frauen und ihren Kindern in oft lebens- und existenzbedrohlichen Situationen zu helfen. Das Ziel: zu unterstützen und Hilfen anzubieten, die es den Frauen ermöglichen, die erlebte Gewalt zu verarbeiten und eine neue Lebensperspektive zu entwickeln. Die Grundlage lieferte eine durch eine Arbeitsgruppe sorgfältig ausgewertete Studie, die den Bedarf im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern ermittelt hat.
Dynamisch, fachübergreifend und praxisgerecht
Die Stufen 2 und 3 des Plans werden stetig überprüft und nach Möglichkeit – ergänzend zu bestehenden Strukturen und Angeboten – weiterentwickelt. Dabei arbeiten Fachleute aus verschiedenen Disziplinen und der Wissenschaft zusammen. Maßgeblich sind die konkreten Bedarfe der Praxis. Zudem soll eine milieuspezifische Studie einen möglichst zielgruppengenauen Handlungsbedarf ermitteln.
Stufe 3 ergänzt Angebote für weitere Personengruppen und zu weiteren Gewaltformen
Breit angelegte Maßnahmen sollen bestehende Beratungs- und Hilfeangebote verbessern. Aktuelle und künftige Themen sind zum Beispiel
- häusliche und/oder sexualisierte Gewalt gegen Jungen und Männer,
- weibliche Genitalbeschneidung,
- Hatespeech sowie
- Gewalt im digitalen Raum.
Die Website bayern-gegen-gewalt.de
... dokumentiert die laufende Weiterentwicklung des Konzepts, stellt aktuelle Maßnahmen vor, berichtet über Projekte und liefert Fachleuten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vertiefende Infos, zum Beispiel zu den Formen von Gewalt. Gewaltbetroffene Menschen finden im Online-Portal eine zentrale Anlaufstelle. Direktlinks und eine Filtersuche führen sie zu geeigneten Beratungs- und Hilfeangeboten.
Häusliche Gewalt während der Corona-Pandemie
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben wir auf Stufe 3 zusätzliche Unterstützungsangebote entwickelt. Dazu zählte auch von April bis Mitte November 2020 eine kompakte Vorab-Version dieser Website speziell zum Thema Corona und häusliche Gewalt. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, in der für viele Menschen belastenden Situation Konflikte, Streit oder – körperliche oder psychische – Gewalt zu vermeiden. Opfer von Gewalt finden eine Übersicht über zentrale und lokale Anlaufstellen, die auch während der Corona-Pandemie Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt bieten. Antworten auf allgemeine und konkrete Fragen rund um die Corona-Pandemie und häusliche Gewalt bieten die FAQs zu Corona und häuslicher Gewalt.
Die Ausbreitung des Corona-Virus wirkt sich auch auf das Hilfesystem aus. Deshalb wird die Website auch in Hinblick auf die entsprechenden Angebote fortlaufend überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt.
Die im Europarat zusammengeschlossenen Staaten haben 2011 mit dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention), den bisher umfassendsten völkerrechtlichen Vertrag gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen entwickelt. In Deutschland trat die Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention verlangt eine Vielzahl an staatlichen Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion.
Mit dem Konzept „Bayern gegen Gewalt“ trägt Bayern wesentlich zur Umsetzung des Übereinkommens bei. Die Maßnahmen in Bayern unterstützen die Ziele der Istanbul-Konvention ganz konkret: Sie helfen,
- Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen,
- vorbeugend (präventiv) zu wirken und
- gewaltbetroffene Menschen zu unterstützen und zu schützen.
Auf der Website des Bundesfamilienministeriums finden Sie weitere Infos und eine Broschüre: zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland
Broschüre „Bayern gegen Gewalt” (in Deutsch & Englisch, PDF)
Erfahren Sie mehr über das Konzept „Bayern gegen Gewalt“ und die Umsetzung im 3-Stufen-Plan! Sie können die Broschüre mit vertiefenden Infos auf Deutsch und Englisch herunterladen.
Folder „Häusliche Gewalt?” (PDF)
Sie erleben häusliche Gewalt? Hier finden Sie Infos über Ihre Rechte und Ihren Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz.
Zu den Downloads: Folder „Häusliche Gewalt?” (PDF) herunterladen.