Illustration: Viele hochgereckte Hände in den Farben des Regenbogens.

Gewalt gegen LSBTIQ

Der Mitschüler ist schwul, die Kollegin transgeschlechtlich: ganz normal, oder? Für viele Menschen schon. Trotzdem haben fast alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen sowie queere Menschen (kurz: LSBTIQ) nach eigenen Angaben bereits Diskriminierung oder Gewalt erlebt. Was hilft: Vorfälle melden, Hilfe suchen. Und: breite Solidarität! 

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Worterklärung (Definition)

Was ist Gewalt gegen LSBTIQ? 

Wenn eine Person oder Gruppe körperlich oder psychisch angegriffen wird, weil sie schwul, lesbisch, bisexuell, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich oder queer ist, dann spricht man von Angriffen gegen LSBTIQ.  Solche Angriffe können strafrechtlich relevant sein, also Straftatbestände wie Beleidigung, Bedrohung oder Körperverletzung erfüllen.

KURZ ERKLÄRT: LSBTIQ

LSBTIQ-Personen erleben abschätzige Bemerkungen auf der Straße, psychische Angriffe und körperliche Gewalt genauso wie zum Beispiel Ablehnung und Diskriminierung als gesamte Gruppe. Übergriffe geschehen in einer vielfältigen Großstadt ebenso wie im ländlichen Raum.

Leider sind nicht alle Anfeindungen strafrechtlich relevant. Die Beurteilung, ob etwas strafbar ist oder nicht, ist zum Beispiel im Bereich der Beleidigungen nicht immer leicht. Aber hier hilft die Polizei gerne weiter. Auch Strong! hat mittlerweile eine große Expertise, insbesondere wenn es um Äußerungen im Internet geht.

Gemäß Lagebild Hasskriminalität Bayern gibt es im Vergleich zu den Vorjahren einen anhaltenden Fallzahlenanstieg im Bereich der LSBTIQ-feindlichen Straftaten. 

Gründe für den Anstieg: Mehr Straftaten wurden angezeigt und von der Polizei erfasst. Die Polizei will das sogenannte „Dunkelfeld“ erhellen: bei LSBTIQ-feindlichen Straftaten genauso wie in allen anderen Bereichen der Kriminalität. Das Ziel: bei betroffenen Menschen die Bereitschaft steigern, Anzeige zu erstatten. Hintergrund: Gewaltopfer scheuen oft davor zurück, Anzeige zu erstatten, weil sie (weitere) Diskriminierung befürchten oder nicht daran glauben, dass ihre Anzeige etwas bringen könnte. Doch Betroffene müssen ihren Erlebnissen und Befürchtungen nicht alleine begegnen. Die bayernweite LGBTIQ* Fachstelle Strong! gegen Diskriminierung und Gewalt mit bayernweitem LGBTIQ* Beratungstelefon unterstützt und berät kostenlos und auf Wunsch anonym bei allen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen. (Mehr erfahren: Direkt zur Info über Strong!

Homo-, trans- oder interphob? Nein, feindlich! 

Eine „Phobie“ (vom altgriechischen phobos) ist eine unkontrollierbare Furcht mit hohem Leidensdruck für die betroffene Person (Beispiel: Arachnophobie = die panische Angst vor Spinnen). In unserem Sprachgebrauch wird Homophobie, Biphobie, Interphobie oder Transphobie als ablehnende Haltung verstanden. Doch wer lesbische, schwule, bisexuelle, intergeschlechtliche und/oder transgeschlechtliche Menschen ablehnt und (mit Worten oder körperlich) angreift, leidet nicht an einer phobischen Störung. Homosexuellen-, Bisexuellen-, Inter- und/oder Transfeindlichkeit ist vielmehr eine persönliche Haltung.

Typisch: Was LSBTIQ erleben 

Formen (Beispiele)

Diskriminierung von LSBTIQ 

Was bedeutet Diskriminierung?

Von Diskriminierung spricht man, wenn Menschen benachteiligt werden, weil sie einer bestimmten Gruppe angehören: zum Beispiel Menschen mit Migrationshintergrund, ältere Menschen oder eben LSBTIQ-Personen. 

1994 fiel der „Homosexuellen-Paragraph“ 175 endgültig weg. Ab 2001 konnten gleichgeschlechtliche Paare ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen; 2017 wurde die Ehe für alle eingeführt. Die lesbische Politikerin oder der schwule Minister sind längst normal. 2021 zogen die beiden ersten transgeschlechtlichen Frauen als Abgeordnete in den Bundestag ein. Deutschland gehört – wie Frankreich und Polen – zu den wenigen Ländern, in denen die Akzeptanz von queeren Lebensweisen leicht gestiegen ist. Doch auch hier nehmen queerfeindliche Ansichten vor allem bei jungen Männern eher zu. (Quelle: Ipsos Pride Studie 2024 (PDF) herunterladen).

Was tun bei Diskriminierung? 

Wer Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das Gesetz bezieht sich vor allem auf die Arbeitswelt und alltägliche Rechtsgeschäfte, vom Shopping bis zum Cafébesuch. Sie sind betroffen? Bei der Strong! LGBTIQ* Fachstelle können Sie Vorfälle melden und sich beraten lassen. Infos und Beratung bietet auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Hassgewalt gegen LSBTIQ im Internet 

Im Web und in Sozialen Medien tobt die Hassgewalt, auch gegen LSBTIQ-Personen. Die Anonymität des Internets verleitet dazu, Grenzen zu überschreiten und schützt die Täter und Täterinnen. Sie verfolgen die queere Community oder einzelne Personen ungehemmt mit Hass, Hetze und auch Drohungen. Besonders „beliebt“: Die Erpressung mit einem angedrohten Outing.

FAKTEN-CHECK: OUTING

Hate Speech kontern, mitteilen, strafbare Hate Speech anzeigen!

Hate Speech (oder auch: Hassrede, Hasskommentare) nennt man Posts und Kommentare im Internet, die sich gegen Personengruppen oder einzelne Menschen richten: zum Beispiel wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Identität. Hate Speech ist im Netz massiv verbreitet, fast alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind schon auf Hass und Hetze gestoßen.

Weiterlesen: Erfahren Sie mehr auf unserer Themenseite Themenseite „Hate Speech“

Fälle von Hate Speech im Netz können mit einem Online-Formular an „Strong!“ übermittelt werden. Das Online-Meldeverfahren bietet die erforderliche Unterstützung, Informationen und Beratung für Opfer von Hate Speech.

Hate Speech melden: zum Online-Formular

Mehr erfahren: Direkt zur Info über Strong!

Surftipps!

  • Die Website no-hate-speech.de informiert über Hate Speech und gibt praktische Tipps. Sie finden dort auch Memes (Sprüche und Bilder), mit denen Sie Hate Speech gegen LSBTIQ kontern können.
  • Außerdem wichtig: Hate Speech bei den Betreibern der Plattformen melden, zum Beispiel bei der Internet-Beschwerdestelle und/oder bei strafbarer Hate Speech Strafanzeige stellen.
  • Nützliche Tipps und was alles wichtig ist, wenn Sie Hate Speech bei der Polizei anzeigen wollen, finden Sie auch im Flyer „Hate Speech – Polizeiliche Tipps gegen Hass im Netz“ der Bayerischen Polizei
  • Auf der Website bayern-gegen-hass.de finden Sie alle Angebote der Bayerischen Staatsregierung im Zusammenhang mit Hate Speech auf einen Blick. Unter anderem erfahren Sie dort, wie Sie strafbare Hate Speech online anzeigen können.

 

Mikroaggression  

(Trigger-Warnung: Dieser Abschnitt enthält Beispiele für Mikroaggression) 

Was ist Mikroaggression?

„Mikroaggression“ nennt man scheinbar geringfügige Angriffe durch Worte oder Verhaltensweisen: herablassende Blicke, abwertende Anspielungen, übergriffige Witze. Sie wirken wie Nadelstiche: Einen allein spürt man kaum. Doch in der Summe schmerzen sie und können das Selbstwertgefühl regelrecht durchlöchern.

Viele queere Menschen erleben homo- oder transfeindliche Mikroaggression. Beispiele: in Gegenwart eines schwulen Mannes betont geziert und gekünstelt sprechen, Redewendungen wie „voll schwul“ abwertend verwenden. Ein lesbisches Paar fragen, wer denn in der Beziehung „der Mann“ sei. Oder: eine transgeschlechtliche Frau mit ihrem früheren männlichen Vornamen (Deadname) ansprechen, sie nach intimen körperlichen Details fragen („Bist du schon operiert?“), ihr vergiftete Komplimente machen („Du siehst fast wie eine normale Frau aus!“). Ist man immer wieder Mikroaggression ausgesetzt, fühlt sie sich nicht „mikro“ an, nicht klein, sondern groß und bedrückend. 

Was ist Minderheiten-Stress?

Als Angehörige einer zahlenmäßigen Minderheit sind LSBTIQ überdurchschnittlich oft von Vorurteilen und Diskriminierung betroffen. Aus Furcht vor Abwertung verbergen viele ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität. Dieses Leben unter Dauerbelastung nennt man: Minderheiten-Stress (englisch: minority stress).

„Konversionstherapie“ 

Noch immer ist die Meinung verbreitet, dass man zum Beispiel Homosexualität oder eine transgeschlechtliche Identität „behandeln“ und „heilen“ kann (und muss). Doch die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität eines Menschen sind weder falsch noch krank, sondern ein ganz normaler Teil ihrer Persönlichkeit. Sie haben das Recht, ihr Leben so zu leben, wie es sich für sie gut anfühlt – genauso wie alle anderen Menschen auch. Verboten ist es dagegen, Menschen mit psychischem Druck oder körperlicher Gewalt zu einer „Konversionstherapie“ zu zwingen. Deshalb wurde 2020 die „Konversionstherapie“ an Minderjährigen generell verboten. Dies gilt auch für Eingriffe bei Volljährigen, die zum Beispiel zur Konversionsbehandlung gezwungen wurden. Außerdem ist es verboten, für die Eingriffe zu werben, sie anzubieten oder zu vermitteln..  

Jemand hält eine Regenbogenfahne hoch, das Symbol der LSBTIQ-Bewegung.

„Umpolen“? Nein, danke! Jeder Mensch soll seine sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität leben können.  

Häusliche Gewalt innerhalb LSBTIQ 

Auch in queeren Partnerschaften und Regenbogen-Familien kann es zu Gewalt kommen. Aus Angst vor Diskriminierung scheuen sich Betroffene oft, sich gegenüber Außenstehenden zu öffnen und Hilfe zu suchen. Die Strong! LGBTIQ* Fachstelle berät und unterstützt daher auch (auf Wunsch anonym) Betroffene von häuslicher Gewalt. Mehr erfahren über häusliche Gewalt: zur Themenseite

Tipp: Die Polizei hat ebenfalls spezialisierte Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt. Infos und Ansprechstellen für Ihren Bereich finden Sie auf der Website der Bayerischen Polizei

Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt

Diskriminierung und Gewalt? Vorfälle melden und Hilfe erhalten 

Bei der Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt mit bayernweitem LGBTIQ* Beratungstelefon können Sie 

  • über Diskriminierung und Gewalt mit Fachkräften reden
  • sich Rat und Unterstützung holen,
  • Vorfällen von Hass und Hetze im Netz melden und strafbare Hate Speech auf Wunsch direkt an die Staatsanwaltschaft melden,
  • als Fachkraft oder Person aus dem Umfeld betroffener Menschen Infos und Hilfe bekommen.

Ob körperliche Gewalt, verbale Angriffe (= Gewalt mit Worten, zum Beispiel Beleidigungen) oder Hatespeech im Netz: Die Fachkräfte unterstützen alle, die LSBTIQ-Feindlichkeit erlebt haben. Auch bei Druck in der Familie, Aggression in der Paarbeziehung oder anderen Formen von häuslicher Gewalt bietet Strong! Beratung und Hilfe.

Surftipp! In unserem Blog stellt das Strong!-Team seine Arbeit vor. Zum Blogbeitrag „Strong! für die queere Community“

Hass und Hetze gegen LSBTIQ im Netz? Jetzt Vorfälle melden

Was ist Hate Speech? Kommentare, Videos, Audios oder Bilder, die eine queere Person oder LSBTIQ als Gruppe beleidigen, ihr Gewalt androhen – oder zu Hass und Gewalt gegen sie aufrufen.

Strong! macht Hate Speech im Netz sichtbar. In Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft München, Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) kann Strong! Fälle strafbarer Hate Speech direkt an die Staatsanwaltschaft melden. Denn was viele Menschen nicht wissen: strafbare Hass-Beiträge können schnell zur Anzeige gebracht werden. Mit einem Online-Formular auf der Strong!-Website können Sie Hate Speech ganz einfach an Strong! übermitteln. Auf Wunsch meldet Strong! strafbare Hate Speech sodann direkt an die Generalstaatsanwaltschaft.

Hassbeiträge im Netz melden: zum Online-Formular

Wie Bayern Hate Speech im Web verfolgt

Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften wurden bereits 2020 Sonderdezernate zur Bekämpfung von strafbarer Hate Speech im Internet eingerichtet. Der Beauftragte der bayerischen Justiz zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hate Speech im Internet („Hate-Speech-Beauftragter“) koordiniert ihre Arbeit und unterstützt sie bei der strafrechtlichen Bekämpfung von Hate Speech. Die Sonderdezernate sind auch zuständig bei queerfeindlicher Hate Speech im Internet.

(Mehr erfahren: Direkt zur Info über den Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz

Sie haben Diskriminierung oder Gewalt selbst erlebt oder beobachtet? Das „Strong!“-Team unterstützt per Telefon, online oder persönlich in den Räumen in München.
Lächerlichmachen, Beleidigungen, Partnerschaftsgewalt und alle weiteren Arten körperlicher oder psychischer Übergriffe: „Strong!“ hilft, Erlebnisse zu verarbeiten, sich wieder gestärkt zu fühlen oder mögliche weitere Schritte zu gehen. Kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym!

Sie können direkt bei „Strong!“ anrufen (Telefon: 0800 00 112 03) oder das „Strong!“-Kontaktformular nutzen (auch anonym)

Wer als LSBTIQ Gewalt oder Diskriminierung erlebt, kann anrufen oder über ein Online-Formular Kontakt aufnehmen. Das Formular kann auch anonym genutzt werden, Namen oder Kontaktdaten müssen nicht genannt werden.

Sie haben einen Vorfall erlebt? Auch dann können Sie die Fachstelle „Strong!“ kontaktieren!

Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTIQ: zum Kontaktformular von Strong!

Tipp: Von polizeilicher Seite ist eine Anzeigeerstattung ausdrücklich gewünscht. Täter und Täterinnen sollen nicht ungestraft bleiben, und Taten können oftmals nur mittels Anzeigenerstattung aufgedeckt werden. Erstatten Sie Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe.

Gerade bei Fällen von Diskriminierung wollen sich viele Menschen nur mitteilen und von ihren Erfahrungen berichten. Sie sagen zum Beispiel: Ich bin gefestigt als lesbische Frau, als schwuler Mann – aber der Vorfall ärgert mich. Den Vorfall zu melden und sich so Luft zu machen, hat einen positiven psychologischen Effekt. Die Strong! LGBTIQ* Fachstelle lernt. Auf Grundlage mitgeteilter Vorfälle kann das Strong!-Team Unterstützung und Hilfe an die tatsächlichen Bedarfe anpassen. Das bedeutet: Angebote entwickeln, die auch Menschen annehmen (wollen und können), die sich davor scheuen, Anzeige zu erstatten. Ziel ist immer ein passendes Angebot für Personen, die Unterstützung bei der Erfahrung von Gewalt oder Diskriminierung suchen.

  • Alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und queeren Menschen in Bayern.
  • Bei jeder Form von Diskriminierung, psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt.
  • Wenn Sie Mikroaggression erleben und unter den ständigen „Nadelstichen“ leiden.
  • Wenn Ihnen Hate Speech auffällt oder Sie direkt oder indirekt betrifft.

Außerdem können sich beraten lassen:

  • Fachkräfte und Interessierte,
  • Das soziale Umfeld von Betroffenen,
  • Menschen, die LSBTIQ-feindliche Gewalt miterleben,
  • Menschen, die nicht LSBTIQ sind, aber LSBTIQ-Feindlichkeit erlebt haben. (Beispiel: Ein heterosexueller Mann wird mit einem „Outing“ bedroht.)

Zur Strong! LGBTIQ* Fachstelle

  • Sie können sich vor Ort, telefonisch oder online beraten lassen.
  • Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich, Strong! gibt keine persönlichen Daten an die Polizei oder an Behörden weiter. 
  • Auf Wunsch bietet Strong! auch eine anonyme Beratung.

 

Zur Strong! LGBTIQ* Fachstelle

Nein, die Beratung bei Strong! (wie bei jeder anderen Beratungsstelle) läuft ganz unabhängig von einer möglichen Anzeige. Sie können gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern überlegen, ob eine Anzeige sinnvoll und entlastend für Sie sein könnte. Die Entscheidung, ob Sie Anzeige erstatten möchten, liegt natürlich ganz bei Ihnen.

Tipp: Von polizeilicher Seite ist eine Anzeigeerstattung jedoch gewünscht. Täter und Täterinnen sollen nicht ungestraft bleiben, und Taten können oftmals nur mittels Anzeigenerstattung aufgedeckt werden. Erstatten Sie Anzeige bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe.  

LSBTIQ: Infos & Anlaufstellen

Sexuelle Orientierung & Geschlecht: Angebote für junge Menschen, Eltern und Fachkräfte

  • Anlaufstellen für Jugendliche und junge Erwachsene 

Von Aufklärung bis Coming-out, von Sex bis Liebe: Hier finden Jugendliche und junge Erwachsene Anlaufstellen in Bayern und bundesweit. Die Websites, Projekte, Beratungsstellen und Jugendzentren beantworten Fragen, unterstützen bei Problemen und bieten Foren, um sich mit anderen auszutauschen:

Anlaufstellen u. a. zu sexueller Orientierung und Geschlecht

  • Für Eltern: Infos über Homosexualität 

Was ist Homosexualität? Was ist ein Coming-out? Wie gehe ich damit um, wenn sich mein Kind als lesbisch oder schwul outet? Wie kann ich meine Tochter oder meinen Sohn unterstützen? Der bayerische Erziehungsratgeber BAER versorgt Eltern mit kompakten, klaren Infos:

Homosexualität: zu den Elterninfos

  • Fortbildungen für Fachkräfte 

Das Projekt LSBTI* Fortbildungen Bayern bietet Fachkräften grundlegende und vertiefende Infos über die Lebenssituationen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Personen. Das Angebot wendet sich unter anderem an Beschäftigte von Beratungsstellen, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und der Sozialen Arbeit.

Zu den Fortbildungen für Fachkräfte

Traumaambulanzen: schnelle Hilfe nach Gewalt!

Sie brauchen Rat und Hilfe, jetzt? Auch Traumaambulanzen können Betroffenen von Gewalt helfen. Bayernweit gibt es dieses Angebot für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche. Nähere Infos finden Sie auf der Website des ZBFS.

Hier finden Sie Hilfe

Gewalt gegen LSBTIQ: Beratung & Hilfe