Illustration: Eine Rettungskraft schiebt eine Trage mit einem Patienten darauf.

Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte

Einsatz- und Rettungskräfte sind zur Stelle, wenn wir in Not sind. Sie versorgen Schwerkranke und Verletzte, retten Menschen aus Bränden, helfen bei Naturkatastrophen, schützen Gewaltopfer. Dabei erleben sie immer öfter selbst Gewalt, zum Beispiel durch angetrunkene Beteiligte oder Gafferinnen und Gaffer am Einsatzort. Mit einem Aktionsplan geht Bayern gegen die Gewalttätigkeit vor. Auch Sie können Einsatz- und Rettungskräfte unterstützen!

  • 110
    Polizei-Notruf
    Sie oder andere sind in Gefahr? Wählen Sie den Polizei-Notruf oder wenden Sie sich an eine Polizei-Dienststelle in Ihrer Nähe.
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Worterklärung (Definition)

Was ist Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte?

Von Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte spricht man, wenn Angehörige von Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr oder Organisationen wie dem Technischen Hilfswerk (THW) im Einsatz zum Beispiel beleidigt, bedroht, an ihrer Arbeit gehindert oder körperlich angegriffen werden. Die Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte ist vielfältig; sie reicht von der Beleidigung über Bedrängen bis zur (versuchten) Tötung. Sie geschieht überall, in der Stadt und im ländlichen Raum, auf dem Volksfest und im Villenviertel, in der Bahnhofsgegend und auf der schicken Flaniermeile.

Was Einsatz- und Rettungskräfte erleben: typische Beispiele für Gewalt

  • Auf der Autobahn. Eine schwere Karambolage. Polizei und Rettungskräfte sichern den Unfallort, versorgen die Verletzten. Immer mehr Schaulustige steigen aus ihren Autos, drängen herbei und filmen das Geschehen. Sie behindern die Rettungsteams bei der Arbeit. Als eine Feuerwehrfrau einen Gaffer zur Seite schieben will, schlägt dieser zu.

  • Nachts im Szeneviertel. Ein junger Mann ist schwer betrunken, bricht zusammen. Jemand wählt den Notruf. Als ein Rettungsteam den Mann auf eine Trage betten will, beschimpft und bespuckt er es. Seine Kumpel unterstützen ihn und treten nach den Rettungskräften.

  • In einer Wohngegend. Eine ältere Dame ist bewusstlos: Verdacht auf Schlaganfall, jede Minute zählt. Der Notarztwagen hält vor dem Haus. Ein Anwohner kann deshalb sein Auto nicht ausparken. Er stellt sich dem Team in den Weg, pöbelt und bedroht die Rettungskräfte.

  • Auf der Einkaufsmeile. Ein Mann schubst seine Freundin und schreit sie immer heftiger an. Die Polizei wird alarmiert, zwei Beamte wollen die Situation klären. Der Mann besprüht die Beamten mit Pfefferspray und greift sie dann mit einem Messer an.

Wussten Sie schon ...

Die Folge von körperlichen oder verbalen Gewalterfahrungen

Teilweise werden Einsatz- und Rettungskräfte durch Gewalttaten körperlich verletzt, müssen im Krankenhaus behandelt und/oder krankgeschrieben werden. Nach einer Gewalterfahrung einfach wieder zurück in den Dienst oder zur Arbeit? Das fällt vielen Betroffenen schwer. Nicht nur nach körperlicher Gewalt, sondern auch, wenn sie bedroht wurden oder massive Herabwürdigung erlebt haben (= verbale Gewalt: Gewalt durch Worte). Als Folge einer Gewalterfahrung können bleibende körperliche Schäden, Angststörungen oder Depressionen auftreten.

Rettungsfahrzeuge im Einsatz.

Am Unfallort zählt oft jede Minute. Doch Einsatzkräfte müssen heute auch damit rechnen, dass sie durch Schaulustige behindert, bedrängt und bedroht werden. Teilweise bremsen auch Fahrerinnen und Fahrer auf der Gegenfahrbahn plötzlich ab, um zu gaffen. Mögliche Folgen: Staus, Unfälle und Behinderung der Einsatzkräfte.

Ein Sanitäter beim Rettungseinsatz.

Während sie Menschen in Not helfen, werden Polizei- und Einsatzkräfte immer öfter angegriffen – zum Beispiel von Gafferinnen und Gaffern, die sich einen guten Blick auf den Unfallort sichern wollen – oder Unfallopfer hemmungslos mit dem Handy filmen.

Bayerischer Aktionsplan

Bayernweiter Aktionsplan „Gewalt gegen Einsatzkräfte“

Der Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte begegnet Bayern unter anderem mit einem Aktionsplan zur schnellen und konsequenten Verfolgung von Gewaltdelikten gegen Einsatzkräfte. Er umfasst eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft bei Gewalt zum Beispiel gegen Polizei- und Rettungskräfte und eine beschleunigte Bearbeitung von besonders schwerwiegenden Taten. Seit März 2020 wird der Aktionsplan des Bayerischen Justiz- und des Innenministeriums umgesetzt.

Kampagne #GewaltAngehen

Bundesweite Kampagne #GewaltAngehen

Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) setzt mit der Kampagne #GewaltAngehen ein Zeichen für ein besseres Miteinander, mehr Prävention und für klare Konsequenzen. Dabei werden beispielsweise Unternehmen zu Schutzkonzepten beraten. Auch Versicherte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Gewalt erlebt haben, finden bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Unterstützung. Nähere Infos zur Kampagne #GewaltAngehen

Mit Gemeinsinn gegen Gewalt

So können Sie Einsatz- und Rettungskräfte unterstützen!

Bleiben Sie nicht am Unfallort. Schaulustige behindern den Einsatz.

Bitten Sie auch andere, für die Rettungskräfte Platz zu machen. Wenn jemand aggressiv reagiert: Begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr! Wenn noch keine Polizei vor Ort ist: Wählen Sie den Notruf unter 110.

Sie sind Zeugin oder Zeuge des Unfalls? Halten Sie sich abseits, bis die Verletzten versorgt sind. Sprechen Sie dann eine Polizistin oder einen Polizisten an.

Stehen Sie nicht Ihrem Freund bei, sondern den Helferinnen und Helfern!

Vielleicht hat Ihr Freund Angst, weil er in seinem Rausch nicht begreift, was gerade passiert. Oder er hat auch Drogen genommen und fürchtet Konsequenzen. Beruhigen Sie ihn. Sie kennen ihn gut und wissen, wie Sie die Situation entspannen können.

Reagieren Sie verständnisvoll und folgen Sie seiner Anweisung. Die Rettungskräfte stehen im Notfalleinsatz unter hohem Druck.

Vielleicht ist gerade ein Mensch in Lebensgefahr – da bleibt den Rettungskräften keine Zeit für die Parkplatzsuche. Wenn Sie die Wartezeit hinnehmen, helfen Sie mit, ein Leben zu retten.

Einsatz- und Rettungskräfte sind rund um die Uhr für uns im Einsatz; viele riskieren dabei sogar ihre Gesundheit oder ihr Leben. Zeigen Sie, dass Sie dieses riesige, oftmals ehrenamtliche Engagement schätzen. Begegnen Sie den Helferinnen und Helfern höflich. Bedanken Sie sich ausdrücklich. Breite, auch laut geäußerte Wertschätzung tut gut – und setzt ein Zeichen gegen Abwertung und Gewalt.

Hier finden Sie Hilfe

Angehörige der Polizei, der Feuerwehren und Rettungsdienste in Bayern erhalten nach Gewalterfahrungen Unterstützungsangebote durch ihre Arbeitgeber bzw. ihre Einsatzorganisationen. Im Rahmen der Fürsorgepflicht werden zum Beispiel bei der Polizei insbesondere die Vorgesetzten intensiv aus- und fortgebildet; es bestehen detaillierte innerdienstliche Vorschriften.

Lesetipp: Vertiefende Informationen für Einsatzkräfte der Feuerwehr finden Sie in der Ausgabe 2/2024 der KUVB-Mitgliederzeitschrift „Unfallversicherung aktuell"