Zwangsprostitution
Zwangsprostitution ist eine Form der sexuellen Ausbeutung. Betroffen sind vor allem Mädchen und junge Frauen, deren Zwangslage oder Hilflosigkeit ausgenutzt wird, um sie dazu zu bestimmen, der Prostitution nachzugehen Verschiedene Organisationen beraten und unterstützen Zwangsprostituierte.
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Was ist Zwangsprostitution?
- Zwangsprostitution ist von freiwilliger Tätigkeit in der Prostitution zu unterscheiden. Freiwillige Prostitution ist das Anbieten von sexuellen Handlungen gegen Entgelt (= „Sex gegen Bezahlung“, Sexarbeit). Dies ist in Deutschland legal und durch das Prostitutionsgesetz (ProstG) sowie das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) geregelt. Prostituierte unterliegen verschiedenen Pflichten, wie z.B. einer Anmeldepflicht gemäß § 3 ProstSchG. Ferner können sie sich regulär in den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen versichern. Mehr erfahren: Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Zwangsprostitution ist sexuelle Ausbeutung: Mädchen oder Frauen (seltener auch Jungen, Männer und transgeschlechtliche Personen) müssen dabei gegen ihren Willen – zum Beispiel in einem Bordell, in einem Hotelzimmer, einer Privatwohnung oder auf dem Straßenstrich – sexuelle Dienstleistungen anbieten. Oft wird hierbei eine persönliche bzw. wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit ausgenutzt. Der Zwang kann in schweren Fällen auch durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel (= schwerwiegender Nachteil), ausgeübt werden. Zwangsprostitution steht häufig in Zusammenhang mit den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen in den Herkunftsländern der Opfer. In diesen Fällen diese Situation ausgenutzt und die Prostitutionstätigkeit in Deutschland als gute Verdienstmöglichkeit dargestellt. Aber auch Menschen, die in Deutschland leben, können von Zwangsprostitution betroffen sein.
- Zwangsprostituierte erhalten keine oder nur eine geringe Entlohnung; der Großteil des Geldes fließt in die Kassen der Zuhälter.
- Zwangsprostitution ist in der Regel verbunden mit Menschenhandel und ist eine schwere Straftat. Jede Beteiligung an Zwangsprostitution ist strafbar: Auch der Freier einer Zwangsprostituierten kann sich strafbar machen. Täter und Täterinnen erwarten Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren (§ 232a Abs. 1, 3 StGB, Zwangsprostitution).
Wie läuft Zwangsprostitution ab?
Die Methoden, um die Opfer zur Prostitution zu zwingen, sind vielfältig. Die Täter und Täterinnen ködern ihre Opfer in Deutschland oder im Ausland mit dem Versprechen auf einen fair bezahlten, seriösen Job. Teilweise werden Frauen aber auch direkt für die Prostitution angeworben und mit falschen Versprechungen zu Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten getäuscht. Eine weitere Methode ist die sog. Loverboy-Methode, bei der den Opfern die große Liebe vorgespielt wird.. Gehen die Opfer auf das vermeintliche Jobangebot oder das Liebeswerben ein, schnappt die Falle zu. Die Täter und Täterinnen zwingen ihre Opfer zum Sex gegen Geld – häufig mit Erpressung, Drohungen, psychischer, sexualisierter oder körperlicher Gewalt. Sie nehmen ihnen die Ausweispapiere und das Handy weg, überwachen jeden ihrer Schritte, sperren sie ein und kassieren einen Großteil ihrer Einnahmen.
Manchmal übt auch die Familie der Opfer – wissentlich oder unwissentlich – Druck auf die Betroffenen aus. Eltern, Geschwister oder andere Angehörige erwarten in diesen Fällen, dass das Opfer Geld verdient und die oft in ärmsten Verhältnissen lebende Familie mit den Einnahmen unterstützt. Die Zwangsprostituierten sind gefangen in einem Netz aus Druck, Gewalt und Scham, aus dem sie nur schwer aus eigener Kraft entkommen.
Sie sind von Zwangsprostitution betroffen? Oder eine Person in Ihrem Umfeld? Sie brauchen Rat und Unterstützung oder Sie möchten den Verdacht bzw. einen konkreten Fall der Zwangsprostitution melden? Anlaufstellen finden Sie unten in der roten HILFE-BOX.
Meist treten Täter wie seriöse Jobvermittler auf. Gewalt erfahren ihre Opfer meistens, wenn sie zur Prostitution gezwungen werden.
Die meisten Opfer sind jung, weiblich – und keineswegs nur aus dem Ausland
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland – wie bereits im Vorjahr – 291 Ermittlungsverfahren im Bereich des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen. Diesen Ermittlungsverfahren lagen teilweise mehrere Straftatbestände (neben § 232 a StGB, Zwangsprostitution z.B. auch § 232 StGB, Menschenhandel und § 181 a StGB, Zuhälterei) zugrunde. In Bayern wurden insgesamt hiervon 44 Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Insgesamt wurden in den im Jahr 2021 abgeschlossenen Verfahren im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung 417 Opfer ermittelt und 391 Tatverdächtige festgestellt. Mit 92,8 Prozent war die große Mehrheit der Opfer weiblich, in 23 Fällen handelte es sich bei den Geschädigten um Männer. Die Betroffenen waren im Durchschnitt 27 Jahre alt. Rund jedes dritte Opfer, dessen Alter ermittelt werden konnte (131 von 395), war unter 21 Jahre alt. (Quelle: BKA, Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2021)
Menschenhändler und Zuhälter suchen ihre Opfer nicht nur im Ausland. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die Nationalität der Geschädigten aufgeschlüsselt (in Auszügen). Demnach waren die Geschädigten im Jahr 2021 am häufigsten Staatsangehörige folgender sechs Länder:
- 95 Deutschland
- 70 Bulgarien
- 67 Rumänien
- 36 China
- 29 Ungarn
- 23 Thailand
In rd. der Hälfte aller Fälle kannten sich Geschädigte und Täter bereits vor der Tat. 12 der im Jahr 2021 ermittelten Tatverdächtigen waren sogar mit ihren späteren Opfern verwandt. Diese Zahlen verdeutlichen die teilweise große Bedeutung der Bindung des Opfers an den Täter oder die Täterin für die ausbeuterischen Handlungen. (Quelle: BKA, Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2021)
Eine zunehmende Rolle spielt das Internet. In den im Berichtsjahr 2021 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen sexueller Ausbeutung lief bei 55 Opfern (13,2 %) die Kontaktanbahnung online, besonders über soziale Netzwerke. Eine weitere Kontakt-Plattform sind Online-Anzeigeportale.
Zwangsprostitution bedeutet: Ein Mensch wird zum Sex gegen Geld gezwungen. Von Zwangsprostitution sind vor allem junge Frauen betroffen. (Symbolbild)
Vorsicht, Loverboys!
Eine besonders hinterhältige Taktik verfolgen sogenannte „Loverboys“, um Mädchen und junge Frauen in die Prostitution zu zwingen. Sie gaukeln ihren Opfern die große Liebe vor und machen sie mit Tricks von sich abhängig oder wenden Drohungen und Gewalt an. Viele Betroffene bleiben in der Prostitution gefangen, oft monate- oder jahrelang. Hier finden Sie alle Informationen über die Loverboy-Methode. Außerdem: Checklisten für Mädchen und junge Frauen, Eltern/Angehörige sowie Lehrkräfte!
Sie sehen gut aus, sind aufmerksam, zärtlich – und sorgen dafür, dass ihre Opfer nach und nach alle Kontakte zur Familie und zum Freundeskreis abbrechen: „Loverboys“ drängen Mädchen oder Frauen planvoll in die Zwangsprostitution. (Symbolbild)
Sie werden zur Prostitution gezwungen?
Lassen Sie sich durch nichts und niemanden zur Prostitution drängen. „Einmal ist keinmal?“ Leider nicht. Wenn Sie zustimmen, „es“ einmal zu tun, können Sie sicher sein: Sie werden wieder und wieder gezwungen, sich zu prostituieren, oft jahrelang.
Prostitution = Liebesbeweis?
„Aber er liebt mich doch – wirklich!“ NEIN! Denn sonst würde er auf keinen Fall wollen, dass Sie sich für ihn prostituieren. Wer Ihren Körper verkaufen will, ist kein liebevoller Mann. Sondern einfach nur ein Zuhälter.
Also ganz konkret: Ihr Freund bittet Sie, Sex mit anderen zu haben? Zum Beispiel, um ihn aus einer finanziellen Unglückslage zu befreien? Sagen Sie nein!
„Ich mache es, weil ich ihn liebe!“ Sie lieben ihn. Aber er liebt Sie nicht. Sonst würde er Sie nicht zur Prostitution drängen.
Sie wollen aus der Zwangsprostitution aussteigen?
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Die Beraterinnen
- verstehen Ihre Lage,
- sind auf Ihrer Seite,
- hören einfühlsam zu,
- drängen Sie nicht (zum Beispiel auch nicht dazu, Anzeige zu erstatten, wenn Sie das nicht möchten),
- informieren Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten und
- unterstützen Sie in allen praktischen Fragen (zum Beispiel: Wo kann ich während der ersten Zeit schlafen? Wo bin ich sicher vor meinem Zuhälter? Wie finde ich einen Job? Und auch: Wie bewältige ich meine belastenden Erlebnisse? Wie gelingt eine Annäherung an Familie und Freunde?).
Hier finden Sie Beratung und praktische Unterstützung: HILFE-BOX
Rat & Hilfe für Mädchen und Frauen
Sie werden zur Prostitution gezwungen? Oder Sie haben Angst, dass jemand Sie in die Prostitution zwingen will? Es gibt Fachberatungsstellen, die Sie beraten und konkret unterstützen. Die Beraterinnen und Berater sind auf Ihrer Seite, ohne Wenn und Aber. Die Beratung ist ganz auf Ihre persönliche Lage zugeschnitten – und natürlich kostenlos und auf Wunsch anonym.
Zur Fachberatungsstelle JADWIGA
Zur Fachberatungsstelle SOLWODI
Beratung für Eltern und Angehörige
Sie machen sich Sorgen um ein Mädchen oder eine junge Frau in Ihrer Familie? Oder um einen männlichen Familienangehörigen? Es gibt Beratungsstellen, die Eltern und Angehörige mit Infos und den richtigen Kontakten unterstützen, zum Beispiel:
Elterntelefon der Nummer gegen Kummer
Infos und Rat für Fachkräfte
Das Aktionsbündnis gegen Frauenhandel – rund 20 Organisationen und Verbände aus dem bayerischen Raum – organisiert unter anderem Fachtagungen zum Thema.
Aktionsbündnis gegen Frauenhandel
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) ist ein Zusammenschluss von Fachberatungsstellen zur Bekämpfung des Menschenhandels und verfügt über eine langjährige und praxisfundierte Expertise.
Seit November 2022 ist das Deutsche Institut für Menschenrecht (DIMR) von der Bundesregierung mit einer kontinuierlichen und unabhängigen innerstaatlichen Berichterstattung zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels betraut.
ZWANGSPROSTITUTION: BERATUNG & HILFE
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Sie sind von Zwangsprostitution betroffen oder bedroht? Oder Sie möchten eine betroffene Person unterstützen bzw. einen Verdacht oder konkreten Fall der Zwangsprostitution melden? Hier finden Sie Anlaufstellen:
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110
Sie sind JETZT in Gefahr? Rufen Sie die Polizei.
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SOLWODI
Ganzheitliche Beratung, Unterstützung und Betreuung für Frauen und Mädchen, anonym, kostenlos und individuell.
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Hilfetelefon Gewalt an Männern
Hotline (bayernweit) 0800 123 99 00. Beratung auch per E-Mail und Chat.
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JADWIGA
Ganzheitliche Beratung, Unterstützung und Betreuung für Frauen und Mädchen, anonym, kostenlos und individuell
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Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Hotline (bundesweit) 116 016 (täglich rund um die Uhr). Beratung auch per E-Mail und Chat, in 18 Fremdsprachen, Leichter Sprache und Gebärdensprache.
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