Illustration: jemand hält ein Handy unter den Rock einer Frau.

Upskirting

Eine Frau fährt mit der Rolltreppe nach oben. Plötzlich spürt sie, dass sich ihr Rocksaum bewegt. Sie blickt sich um – und entdeckt einen Mann, der sein Handy unter ihrem Rock hervorzieht: Gerade hat er Fotos von ihrem Intimbereich gemacht. Das unbefugte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt nennt man Upskirting. In Deutschland stehen die heimlichen Intimfotos künftig unter Strafe.

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Worterklärung (Definition

Was ist Upskirting?

  • Upskirting (von englisch: „up“ = hinauf und „skirt“ = Rock): heimliches Fotografieren/Filmen unter den Rock.
  • Downblousing (von englisch „down“ = hinunter und „blouse“ = Bluse): heimliches Fotografieren/Filmen in den Ausschnitt.

Beides wird meist unter dem Begriff Upskirting oder Spannerfotos zusammengefasst. Juristisch korrekt spricht man von unbefugten Bildaufnahmen des Intimbereichs.

Upskirting verletzt die Persönlichkeitsrechte und verstößt gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das bedeutet: Niemand darf gegen seinen Willen zum Sexobjekt gemacht werden. Die Verbreitung von Upskirting-Fotos/-Videos verletzt zudem das Recht am eigenen Bild: Ohne dessen ausdrückliche Zustimmung darf man keine Fotos eines anderen Menschen veröffentlichen.

9 %

haben schon Upskirting erlebt!

Bei einer Umfrage unter Mädchen und jungen Frauen zwischen 14 und 21 Jahren in Großbritannien gaben 9 Prozent der Befragten an, dass sie schon selbst Upskirting erlebt haben. (Quelle: Plan International UK)

Spannerfotos: Wer ist betroffen?

Unter den Rock oder ins Dekolleté fotografiert zu werden: Das schließt Männer aus, die sich nach klassischen Rollenmustern kleiden. Upskirting dürfte hierzulande überwiegend Frauen sowie trans- und inter-Menschen betreffen.

5 Fragen, 5 Fakten

Wissenswertes über Upskirting, Downblousing, Spannerfotos

Überall im öffentlichen Raum, vor allem dort, wo viele Menschen zusammenkommen und man(n) heimlich fotografieren kann, zum Beispiel

  • auf Rolltreppen,
  • in Bussen und Bahnen,
  • in Fußgängerzonen und Shoppingcentern,
  • in Clubs, auf Konzerten, Volksfesten und Festivals ...

Manche Täter verwenden die Aufnahmen nur für sich selbst. Oft teilen sie aber auch die Bilder und Filme im Internet, zum Beispiel in Messaging-Diensten oder auf Porno-Plattformen.

Ob mit oder ohne Selfie-Stick: Handykameras sind fast immer verfügbar und machen blitzschnell sehr gute Aufnahmen, auch bei schlechtem Licht. Für seriöse Foto-Fans eine tolle Entwicklung – und leider auch für Upskirter.

Ja und nein!

  • Als eine Form der sexualisierten Gewalt verbreitete sich Upskirting durch Fortschritte in der Technik. Fast jeder Mensch hat ein Smartphone und es ist unauffällig zu bedienen.
  • Doch schon vor Jahrhunderten war der Blick unter den Rock ein beliebtes Motiv in der Malerei, später auch in der Fotografie. Die Bilder bedienten den Voyeurismus (= Schaulust, ursprünglich nur auf sexuelle Handlungen bezogen) und gelten heute überwiegend als sexistisch.
  • Eine der berühmtesten Szenen der Filmgeschichte machte das Upskirting weltberühmt: Marilyn Monroe, die im Film „Das verflixte 7. Jahr“ mit hochgewehtem Rock auf einem Lüftungsschacht steht.
  • Den Rock zu heben, kann auch eine gezielte Provokation sein – und/oder eine exhibitionistische Handlung (= die Lust, sich zu entblößen).

Logisch, Upskirting tut nicht körperlich weh. Oft merken betroffene Frauen zunächst nicht einmal, dass sie fotografiert oder gefilmt werden. Doch das Upskirting verletzt massiv ihre Würde. Jemand dringt mit dem Kamera-„Auge“ bis in ihren Intimbereich vor: Sie fühlen sich entblößt und angreifbar.

Nahaufnahme: Ein Mann fotografiert mit seinem Handy unter den Rock einer Frau.

Upskirting: Das heimliche Fotografieren verletzt die Persönlichkeitsrechte und verstößt gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Rechtliche Sicht

Gesetz verbietet heimliche Bildaufnahmen des Intimbereichs

Wer heimlich oder gegen den Willen einer Frau unter ihren Rock oder in ihren Ausschnitt fotografiert, kann künftig bestraft werden. Der Bundestag hat ein Gesetz zu den heimlichen und unbefugten Bildaufnahmen des Intimbereichs beschlossen. Es sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Auch wer nicht selbst fotografiert, aber unbefugte Intimbilder überträgt, verwendet oder anderen zugänglich macht, kann bestraft werden. Das neue Gesetz hat einige Bedeutung. Spannerfotos gelten damit nicht länger als pikantes „Kavaliersdelikt“, sondern als Sexualdelikt.

Hier finden Sie Hilfe

UPSKIRTING: BERATUNG & HILFE

    • Upskirting, Downblousing, Spannerfotos? Hier finden Sie Beratung und Hilfe:

    • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

      Hotline: 116 016 (täglich rund um die Uhr). Beratung auch per E-Mail oder Chat, in 17 Fremdsprachen, in Leichter Sprache und Gebärdensprache.

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