Illustration: Blick durch ein Fernglas auf eine Frau.

Stalking (Nachstellen)

Stalking kennen viele Menschen aus den Schlagzeilen: wenn ein Fan einen Social-Media-Star verfolgt und bedroht oder bis in den Palast der Queen vordringt. Doch die meisten Stalking-Opfer sind keine Promis – und die Täter oder Täterinnen stammen oft aus ihrem Umfeld. Stalking ist kein harmloser Liebesbeweis, sondern eine Straftat. Viele Betroffene belastet und verletzt das Stalking schwer, seelisch wie körperlich.

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Worterklärung (Definition)

Was ist Stalking?

Das englische Wort „to stalk“ bedeutet: sich an jemanden heranschleichen, ihn belauern oder belästigen. Stalker und Stalkerinnen verfolgen ihr Opfer, lassen den gestalkten Menschen seine/ihre Anwesenheit spüren, bedrohen und terrorisieren ihn, dringen in seine Privatsphäre ein und/oder beschädigen seinen Besitz. Wer gestalkt wird, kann sein Leben und seinen Alltag nicht mehr frei und unbeschwert gestalten. Manche Stalker und Stalkerinnen wenden auch körperliche Gewalt gegen ihr Opfer an.

Stalking: immer und immer wieder

Von Stalking spricht man, wenn der Täter oder die Täterin über einen längeren Zeitraum wiederholt und mit Absicht handelt. Das stetige Nachstellen zermürbt: Stalking-Opfer fühlen sich nach Wochen und Monaten, manchmal sogar Jahren der Verfolgung entblößt, verletzlich und nirgends mehr sicher.

Stalking kommt häufig vor: Etwa jede 4. Frau und jeder 25. Mann ist einmal im Leben von Stalking betroffen.

Beispiele

Stalking: Wie gehen die Täter und Täterinnen vor?

Stalking kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Mensch einen anderen ...

  • terrorisiert, beispielsweise mit Briefen, Telefonanrufen (oft rund um die Uhr), SMS, E-Mails oder über Messaging-Apps,
  • zeigt, dass er in seiner Nähe ist, zum Beispiel, indem er Nachrichten oder Spuren hinterlässt, zum Beispiel an seinem Auto, in seinem Garten oder Haus,
  • immer wieder im öffentlichen Raum verfolgt, zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder beim Einkaufen,
  • finanziell schädigt, zum Beispiel durch massenhafte Bestellungen auf seinen Namen,
  • verleumdet, zum Beispiel, indem er am Arbeitsplatz oder in sozialen Medien Unwahrheiten über ihn verbreitet oder auch
  • körperlich angreift.
Nahaufnahme eines Hauseingangs: Jemand drückt mit dem Finger auf ein Klingelschild.

„Ich bin in deiner Nähe“: Manche Stalker stellen Menschen bis zu deren Wohnung nach. 

5 Fragen, 5 Fakten

Stalking: zerstörerisch und strafbar

  • Oft steckt hinter dem Stalking ein ehemaliger Partner oder eine Partnerin, die auf sich aufmerksam machen will und/oder Macht oder Kontrolle ausüben oder sich rächen möchte.
  • Auch im beruflichen Umfeld kommt es zum Stalking.
  • In drei Viertel der Fälle kennt das Opfer die Person, die sie verfolgt.
  • Nicht immer sind Stalker männlich. Es gibt auch Frauen, die anderen Menschen nachstellen.

Gestalkt zu werden, kann Menschen schwer belasten. Mögliche körperliche und seelische Folgen sind zum Beispiel Ruhe- und Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Essstörungen, Panikattacken, Depressionen und sogar Gedanken an einen Suizid (Selbsttötung) . Das Misstrauen, das Stalkern und Stalkerinnen in ihren Opfern säen, kann auch deren Beziehungen zu unbeteiligten Menschen beschädigen und zerstören, im Freundeskreis, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft. Manche Opfer wechseln sogar Job und Wohnort, um das Nachstellen endlich zu beenden.

Ja. Das Strafgesetzbuch schreibt von „Nachstellung“ und sieht hierfür im Grundtatbestand Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen der Nachstellung ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, bei Verursachung des Todes ein Jahr bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Auch die einzelnen Vergehen im Rahmen des Stalkings – zum Beispiel Körperverletzung, Verleumdung, Beleidigung oder Sachbeschädigung – können angezeigt werden und zu einer Verurteilung führen.

Nein, Stalking und Mobbing können sich ähneln, doch es gibt einen klaren Unterschied:

  • Stalken = Verfolgen: Beim Stalking verfolgt ein einzelner Täter oder eine einzelne Täterin einen Menschen (selten auch zum Beispiel ein Paar oder eine Familie).
  • Mobben = Abwerten: Beim Mobbing wendet sich eine einzelne Person oder eine Gruppe gemeinsam gegen einen oder mehrere Menschen und versucht, ihn oder sie zu demütigen und abzuwerten.

Dass Menschen anderen nachstellen, ist nicht neu. Der Begriff Stalking entstand in den späten 1980er-Jahren. Als Straftat ins deutsche Strafgesetz aufgenommen wurde das Stalken oder Nachstellen 2007.

(Quelle: Stiller/Regler/Rabe, Aktuelle empirische Forschung im Bereich „Stalking“ , in: Deborah F. Hellmann (Hrsg.) Stalking in Deutschland, 2016)

Ist man selbst schuld, wenn man gestalkt wird?

Nein. Wer gestalkt wird, ist nicht schuld – sondern die Person, die stalkt.

Stalking ist keine „Strafe“ für ein Fehlverhalten. Das Stalken ist eine Straftat!

Wer gestalkt wird, hat nichts falsch gemacht. Wer gestalkt wird, muss sich nicht schämen.

Wenn Sie gestalkt werden, zögern Sie nicht: Suchen Sie JETZT Beratung und Hilfe.

Hier finden Sie Hilfe

Anlaufstellen für Stalking-Opfer

Ich werde gestalkt! Was soll ich tun?

  • Sie werden bedroht oder angegriffen? Dann wählen Sie sofort die Notrufnummer der Polizei: 110
  • Sie befinden sich nicht in akuter Gefahr, fühlen sich aber belästigt und bedrängt? Dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Oft setzt schon eine Befragung durch die Polizei dem Stalken ein Ende. Mit einer einstweiligen Verfügung kann Stalkern verboten werden, sich Ihnen zu nähern.
  • Sie möchten die Polizei nicht einschalten? Sie sind nicht sicher, ob es sich um Stalking handelt? Auch bei einer Fachberatungsstelle bekommen Sie Unterstützung.

Was ist wichtig und hilfreich, wenn Sie gestalkt werden? Die Polizeiliche Kriminalprävention hat Tipps für Sie zusammengestellt:

Stalking, was tun? Zu den Infos der Polizei-Beratung

STALKING: BERATUNG & HILFE

    • Ist das nur lästig oder schon Stalking? Hilfe, mein Ex verfolgt mich: Wo finde ich Beratung? Angst vorm Stalker: Wie kann ich mich schützen? Hier finden Sie Beratung und Hilfe:

    • In Ihrer Region: Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer

      In allen bayerischen Regionen gibt es Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK). Sie beraten und betreuen unter anderem Opfer von Stalking sowie von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Hier finden Sie Infos und eine Kontaktliste.

    • Rund um die Uhr: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

      Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät auch Stalking-Opfer. Die Telefon-Hotline ist jeden Tag und rund um die Uhr erreichbar unter 116 016. Auch online können Sie sich (ohne Anmeldung) beraten lassen.

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